DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen
DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen
DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind zu<br />
Nennwerten abzüglich einer Pauschalabwertung für das latente Ausfallrisiko bilanziert<br />
worden.<br />
Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich auf<br />
der Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden zum Nominalbetrag angesetzt.<br />
Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden, soweit<br />
sie nicht die Betriebs- und Geschäftsausstattung betrafen, zu Nennwerten abzüglich notwendiger<br />
Einzelwertberichtigung angesetzt. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />
bilanziert. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt.<br />
Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelposten zugeführt wurden, erfolgen<br />
Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr.<br />
Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst.<br />
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden neben dem Agio aus<br />
Namensschuldverschreibungen und Namensgenussscheinen die noch nicht fälligen Zinsansprüche<br />
zu Nennwerten angesetzt.<br />
Die Bemessung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgte nach den<br />
folgenden Grundsätzen:<br />
Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurden<br />
für jede Versicherung unter Berücksichtigung des individuellen technischen Versicherungsbeginns<br />
einzeln berechnet, wobei die steuerlichen Bestimmungen gemäß dem Schreiben<br />
des Finanzministers NRW vom 30. April 1974 beachtet wurden. Die auf den Rückversicherer<br />
entfallenden Beitragsüberträge wurden analog auf der Grundlage der Verträge mit<br />
dem Rückversicherer berechnet.<br />
Die Deckungsrückstellung wurde für jeden Vertrag unter Berücksichtigung des individuellen<br />
technischen Beginns einzeln und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />
nach der prospektiven Methode ermittelt. Für den Altbestand im Sinne von § 11c VAG<br />
und Artikel 16 § 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG entsprachen die der<br />
Berechnung zu Grunde liegenden Grundsätze und Rechnungsgrundlagen den genehmigten<br />
Geschäftsplänen. Für den Neubestand richteten sie sich nach § 341f HGB sowie nach<br />
§ 65 VAG und der zugehörigen Deckungsrückstellungsverordnung. Die Deckungsrückstellung<br />
für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurde ebenfalls einzeln<br />
und entsprechend den Rückversicherungsverträgen unter Berücksichtigung des individuellen<br />
technischen Versicherungsbeginns berechnet.<br />
Für Einmalbeitragsversicherungen und beitragsfrei gestellte Verträge sowie für <strong>Versicherungen</strong><br />
mit tarifl icher Beitragsfreistellung erfolgte eine gesonderte Berücksichtigung künftiger<br />
Kosten in der Deckungsrückstellung. Die sich daraus ergebende Verwaltungskostenrückstellung<br />
wurde in die Deckungsrückstellung eingestellt. Die Deckungsrückstellung<br />
wurde grundsätzlich unter Berücksichtigung implizit angesetzter Kosten berechnet.<br />
156<br />
157