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DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen

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<strong>DEVK</strong> Krankenversicherungs-<br />

Aktiengesellschaft<br />

Anhang<br />

Bilanzierungs-, Ermittlungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software) wurden zu Anschaffungskosten<br />

bewertet und planmäßig abgeschrieben.<br />

Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelposten zugeführt wurden, erfolgen<br />

Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr.<br />

Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst.<br />

Die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen.<br />

Der Ansatz der Aktien, Investmentanteile und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere,<br />

der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere<br />

erfolgte zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen. Von der Möglichkeit,<br />

Kapitalanlagen, die nach § 341b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet wurden,<br />

nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu bewerten, wurde Gebrauch gemacht.<br />

Die Bilanzwerte der Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und<br />

Darlehen sowie übrigen Ausleihungen sind zum Nennwert bilanziert. Kapitalanlagen, die<br />

dem Umlaufvermögen zugeordnet worden sind, wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />

bewertet. Das Agio und das Disagio wurden durch Rechnungsabgrenzung auf<br />

die Laufzeit verteilt.<br />

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind zu<br />

Nennwerten abzüglich einer Wertberichtigung für das latente Ausfallrisiko sowie eine<br />

Pauschalwertberichtigung auf die restlichen Forderungsbestände bilanziert worden.<br />

Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft ergaben sich auf<br />

Grundlage der Rückversicherungsverträge und wurden zum Nominalbetrag angesetzt.<br />

Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden, soweit<br />

sie nicht die Betriebs- und Geschäftsausstattung betrafen, zu Nennwerten bewertet. Die<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen wurden nach<br />

der linearen Methode ermittelt.<br />

Bei geringwertigen Anlagegütern, die dem Sammelposten zugeführt wurden, erfolgen<br />

Abschreibungen über fünf Jahre verteilt, jeweils beginnend mit dem Anschaffungsjahr.<br />

Anderenfalls wurden diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe erfasst.<br />

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden neben Vorauszahlungen von<br />

Kosten für künftige Zeiträume, die noch nicht fälligen Zinsansprüche zu Nennwerten und<br />

das Agio für Namensschuldverschreibungen und Namensgenussscheine angesetzt.<br />

Die Bemessung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgte nach folgenden<br />

Grundsätzen:<br />

Die Berechnung der Beitragsüberträge erfolgte taggenau unter Berücksichtigung des<br />

individuellen Versicherungsbeginns und unter Abzug der nicht übertragungsfähigen Teile<br />

gemäß dem Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 30. April 1974.

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