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DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen

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Bei Kapitalisierungen mit laufender Beitragszahlung wurde je nach Tarifgeneration eine Verteilung<br />

der Abschlussaufwendungen über zehn Jahre oder fünf Jahre bzw. über die ge -<br />

samte Ansparphase vorgenommen. Bei <strong>Versicherungen</strong> mit Versicherungsbeginn ab <strong>2008</strong><br />

erfolgte bei der Berechnung des Rückkaufswertes eine Verteilung der Abschlusskosten<br />

auf fünf Jahre. Bei <strong>Versicherungen</strong> nach Sondertarifen mit Versicherungsbeginn ab <strong>2008</strong><br />

wurden die Abschlusskosten grundsätzlich auf die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt.<br />

Die Deckungsrückstellung für Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den<br />

Versicherungsnehmern getragen wird, wurde für jede Versicherung einzeln nach der retrospektiven<br />

Methode ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung des § 341f HGB<br />

sowie des § 65 VAG und der zugehörigen Deckungsrückstellungsverordnung. Die Deckungsrückstellung<br />

wurde grundsätzlich unter Berücksichtigung implizit angesetzter Kosten<br />

berechnet. Die Abschlusskosten werden auf drei Jahre, ab <strong>2008</strong> auf fünf Jahre verteilt.<br />

Für Verträge mit Zillmerung, die unter das BGH-Urteil vom 12. Oktober 2005 fallen,<br />

wurden gesetzliche Mittel in die Deckungsrückstellung eingestellt.<br />

Der Schlussüberschussanteilfonds wurde für jeden Vertrag unter Berücksichtigung des<br />

individuellen technischen Beginns einzeln ermittelt.<br />

Für den Altbestand erfolgte die Berechnung des Schlussüberschussanteilfonds nach<br />

geschäftsplanmäßig festgelegten Grundsätzen.<br />

Für den Neubestand wurde der Schlussüberschussanteilfonds gemäß § 28 Abs. 7 Rech-<br />

VersV berechnet; der Diskontierungssatz (gemäß § 28 Abs. 7 RechVersV) beträgt 4,0 % p.a.<br />

Für <strong>Versicherungen</strong> mit Sparanteil wurde eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

ab 1. Januar <strong>2008</strong> eingeführt. Die Finanzierung erfolgt über einen Fonds in der<br />

Rückstellung für Beitragsrückerstattung, der in Analogie zum Schlussüberschussanteilfonds<br />

aufgebaut wird; der Diskontierungssatz beträgt ebenfalls 4,0 % p.a.<br />

Die Bruttobeträge für die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle<br />

wurden für die bis zum Bilanzstichtag eingetretenen und bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung<br />

bekannt gewordenen Versicherungsfälle einzeln ermittelt. Die bis zum Bilanzstichtag<br />

eingetretenen, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen<br />

Versicherungsfälle wurden auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit durch einen<br />

geschäftsplanmäßig festgelegten Zuschlag berücksichtigt. Die noch nicht abgewickelten<br />

Rückkäufe, Rückgewährbeträge und Austrittsvergütungen enthalten die bis zur Bestandsfeststellung<br />

bekannt gewordenen und das Berichtsjahr betreffenden geschäftsplanmäßigen<br />

Rückvergütungen, die bis zum Bilanzstichtag nicht mehr ausgezahlt worden sind.<br />

In der Rückstellung wurden Beträge für die Schadenregulierungsaufwendungen berücksichtigt.<br />

Der Anteil des in Rückversicherung gegebenen Versicherungsgeschäfts wurde<br />

den vertraglichen Regelungen entsprechend bewertet.<br />

Darüber hinaus wurden unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Inanspruchnahme<br />

Mittel für die Nachregulierung von stornierten Verträgen, die unter das BGH-Urteil vom<br />

12. Oktober 2005 fallen, bereitgestellt.<br />

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