DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen
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Bei Kapitalisierungen mit laufender Beitragszahlung wurde je nach Tarifgeneration eine Verteilung<br />
der Abschlussaufwendungen über zehn Jahre oder fünf Jahre bzw. über die ge -<br />
samte Ansparphase vorgenommen. Bei <strong>Versicherungen</strong> mit Versicherungsbeginn ab <strong>2008</strong><br />
erfolgte bei der Berechnung des Rückkaufswertes eine Verteilung der Abschlusskosten<br />
auf fünf Jahre. Bei <strong>Versicherungen</strong> nach Sondertarifen mit Versicherungsbeginn ab <strong>2008</strong><br />
wurden die Abschlusskosten grundsätzlich auf die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt.<br />
Die Deckungsrückstellung für Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den<br />
Versicherungsnehmern getragen wird, wurde für jede Versicherung einzeln nach der retrospektiven<br />
Methode ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter Beachtung des § 341f HGB<br />
sowie des § 65 VAG und der zugehörigen Deckungsrückstellungsverordnung. Die Deckungsrückstellung<br />
wurde grundsätzlich unter Berücksichtigung implizit angesetzter Kosten<br />
berechnet. Die Abschlusskosten werden auf drei Jahre, ab <strong>2008</strong> auf fünf Jahre verteilt.<br />
Für Verträge mit Zillmerung, die unter das BGH-Urteil vom 12. Oktober 2005 fallen,<br />
wurden gesetzliche Mittel in die Deckungsrückstellung eingestellt.<br />
Der Schlussüberschussanteilfonds wurde für jeden Vertrag unter Berücksichtigung des<br />
individuellen technischen Beginns einzeln ermittelt.<br />
Für den Altbestand erfolgte die Berechnung des Schlussüberschussanteilfonds nach<br />
geschäftsplanmäßig festgelegten Grundsätzen.<br />
Für den Neubestand wurde der Schlussüberschussanteilfonds gemäß § 28 Abs. 7 Rech-<br />
VersV berechnet; der Diskontierungssatz (gemäß § 28 Abs. 7 RechVersV) beträgt 4,0 % p.a.<br />
Für <strong>Versicherungen</strong> mit Sparanteil wurde eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />
ab 1. Januar <strong>2008</strong> eingeführt. Die Finanzierung erfolgt über einen Fonds in der<br />
Rückstellung für Beitragsrückerstattung, der in Analogie zum Schlussüberschussanteilfonds<br />
aufgebaut wird; der Diskontierungssatz beträgt ebenfalls 4,0 % p.a.<br />
Die Bruttobeträge für die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle<br />
wurden für die bis zum Bilanzstichtag eingetretenen und bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung<br />
bekannt gewordenen Versicherungsfälle einzeln ermittelt. Die bis zum Bilanzstichtag<br />
eingetretenen, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen<br />
Versicherungsfälle wurden auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit durch einen<br />
geschäftsplanmäßig festgelegten Zuschlag berücksichtigt. Die noch nicht abgewickelten<br />
Rückkäufe, Rückgewährbeträge und Austrittsvergütungen enthalten die bis zur Bestandsfeststellung<br />
bekannt gewordenen und das Berichtsjahr betreffenden geschäftsplanmäßigen<br />
Rückvergütungen, die bis zum Bilanzstichtag nicht mehr ausgezahlt worden sind.<br />
In der Rückstellung wurden Beträge für die Schadenregulierungsaufwendungen berücksichtigt.<br />
Der Anteil des in Rückversicherung gegebenen Versicherungsgeschäfts wurde<br />
den vertraglichen Regelungen entsprechend bewertet.<br />
Darüber hinaus wurden unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Inanspruchnahme<br />
Mittel für die Nachregulierung von stornierten Verträgen, die unter das BGH-Urteil vom<br />
12. Oktober 2005 fallen, bereitgestellt.<br />
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