DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen
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Anmerkungen:<br />
a) In den Tarifgruppen G.1 – G.4 und L.1 – L.8 bemisst sich der Schlussüberschussanteil<br />
in Prozent des Ansammlungsguthabens; in den Tarifgruppen G.5 – G.10, L.10 – L.15<br />
und L.17 – L.18 in Prozent der Summe aus Ansammlungsguthaben und Deckungskapital.<br />
b) In den Tarifgruppen G.1, G.2, L.1 und L.2 bemisst sich der Grundüberschussanteil in<br />
Prozent der Jahresrente; in den Tarifgruppen G.3 – G.10, L.3 – L.8, L.10 – L.15 und<br />
L.17 – L.18 in Prozent des überschussberechtigten Beitrags.<br />
c) Beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> erhalten keinen Grund- und keinen Schlussüberschussanteil.<br />
d) Während der Aufschubzeit erhalten <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppe G.1 mit Tarifkennziffer<br />
1631, 1632, 1662, 1731, 1732 oder 1762 laufende Zinsüberschussanteile in Höhe<br />
von 1,10 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />
e) Bei <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen G.5 und G.6 mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge<br />
und Leistungen (Dynamik) erhalten diejenigen Teile der <strong>Versicherungen</strong>, die aus<br />
dynamischen Erhöhungen ab dem Jahr 2007 stammen, einen Zinsüberschussanteil<br />
von 2,35 %.<br />
f) Im Rentenbezug wird der Zinsüberschussanteil um 0,10 % erhöht.<br />
g) Bei <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen G.1 – G.10, L.1 – L.8, L.10 – L.15 und L.17 – L.18<br />
erhält der aus der Verrentung des Ansammlungsguthabens stammende Teil der Versicherung<br />
laufende Zinsüberschussanteile in Prozent des maßgebenden Deckungskapitals.<br />
Die Höhe des Zinsüberschussanteils beträgt für Rentenbeginne ab 1. Januar 2007<br />
2,45 %, für Rentenbeginne ab 1. Januar 2005 1,95 %. Für frühere Rentenbeginne<br />
beträgt die Höhe des Zinsüberschussanteils 1,45 % bei Tarifen mit 3,25 % Rechnungszins<br />
und 0,70 % bei Tarifen mit 4,00 % Rechnungszins.<br />
h) An Stelle des Bonussystems kann auch die Barauszahlung der laufenden Zinsüberschussanteile<br />
vereinbart werden.<br />
i) Bei Tarifgruppe G.1 kann bedingungsgemäß auch die Zahlung einer gleichbleibenden<br />
Zusatzrente vereinbart werden. Die Höhe dieser Überschussrente ist von der Bemessung<br />
der Überschussbeteiligung (Zinsüberschussanteil) und von dem rechnungsmäßigen<br />
Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung abhängig.<br />
j) Bei den Tarifgruppen G.2 – G.5, G.7, G.9, L.1 – L.8, L.10 – L.15 und L.17 – L.18 kann<br />
bedingungsgemäß auch ein Teil der Zinsüberschussanteile zur Finanzierung einer<br />
gleichbleibenden Zusatzrente verwendet werden. Die Höhe dieser Überschussrente<br />
ist vom rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung<br />
abhängig. Der andere Teil der Zinsüberschussanteile wird dann als Einmalbeitrag<br />
zur Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet (Bonussystem).<br />
k) Im Rentenbezug werden die laufenden Zinsüberschussanteile je als Einmalbeitrag zur<br />
Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet (Bonussystem).<br />
l) Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen erhalten keinen Grundüberschussanteil.<br />
m) In den Tarifgruppen G.5 – G.10, L.10 und L.13 wird der Grundüberschussanteil wie<br />
folgt festgelegt:<br />
überschussberechtigter Beitrag in €<br />
bis 39,99<br />
40,00 – 49,99<br />
50,00 – 69,99<br />
1,50 %<br />
2,00 %<br />
2,50 %<br />
überschussberechtigter Beitrag in €<br />
70,00 – 119,99<br />
120,00 – 349,99<br />
ab 350,00<br />
3,00 %<br />
3,50 %<br />
3,80 %<br />
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