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DEVK Geschäftsbericht 2008 - DEVK Versicherungen

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Anmerkungen:<br />

a) In den Tarifgruppen G.1 – G.4 und L.1 – L.8 bemisst sich der Schlussüberschussanteil<br />

in Prozent des Ansammlungsguthabens; in den Tarifgruppen G.5 – G.10, L.10 – L.15<br />

und L.17 – L.18 in Prozent der Summe aus Ansammlungsguthaben und Deckungskapital.<br />

b) In den Tarifgruppen G.1, G.2, L.1 und L.2 bemisst sich der Grundüberschussanteil in<br />

Prozent der Jahresrente; in den Tarifgruppen G.3 – G.10, L.3 – L.8, L.10 – L.15 und<br />

L.17 – L.18 in Prozent des überschussberechtigten Beitrags.<br />

c) Beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> erhalten keinen Grund- und keinen Schlussüberschussanteil.<br />

d) Während der Aufschubzeit erhalten <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppe G.1 mit Tarifkennziffer<br />

1631, 1632, 1662, 1731, 1732 oder 1762 laufende Zinsüberschussanteile in Höhe<br />

von 1,10 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />

e) Bei <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen G.5 und G.6 mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge<br />

und Leistungen (Dynamik) erhalten diejenigen Teile der <strong>Versicherungen</strong>, die aus<br />

dynamischen Erhöhungen ab dem Jahr 2007 stammen, einen Zinsüberschussanteil<br />

von 2,35 %.<br />

f) Im Rentenbezug wird der Zinsüberschussanteil um 0,10 % erhöht.<br />

g) Bei <strong>Versicherungen</strong> der Tarifgruppen G.1 – G.10, L.1 – L.8, L.10 – L.15 und L.17 – L.18<br />

erhält der aus der Verrentung des Ansammlungsguthabens stammende Teil der Versicherung<br />

laufende Zinsüberschussanteile in Prozent des maßgebenden Deckungskapitals.<br />

Die Höhe des Zinsüberschussanteils beträgt für Rentenbeginne ab 1. Januar 2007<br />

2,45 %, für Rentenbeginne ab 1. Januar 2005 1,95 %. Für frühere Rentenbeginne<br />

beträgt die Höhe des Zinsüberschussanteils 1,45 % bei Tarifen mit 3,25 % Rechnungszins<br />

und 0,70 % bei Tarifen mit 4,00 % Rechnungszins.<br />

h) An Stelle des Bonussystems kann auch die Barauszahlung der laufenden Zinsüberschussanteile<br />

vereinbart werden.<br />

i) Bei Tarifgruppe G.1 kann bedingungsgemäß auch die Zahlung einer gleichbleibenden<br />

Zusatzrente vereinbart werden. Die Höhe dieser Überschussrente ist von der Bemessung<br />

der Überschussbeteiligung (Zinsüberschussanteil) und von dem rechnungsmäßigen<br />

Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung abhängig.<br />

j) Bei den Tarifgruppen G.2 – G.5, G.7, G.9, L.1 – L.8, L.10 – L.15 und L.17 – L.18 kann<br />

bedingungsgemäß auch ein Teil der Zinsüberschussanteile zur Finanzierung einer<br />

gleichbleibenden Zusatzrente verwendet werden. Die Höhe dieser Überschussrente<br />

ist vom rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung<br />

abhängig. Der andere Teil der Zinsüberschussanteile wird dann als Einmalbeitrag<br />

zur Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet (Bonussystem).<br />

k) Im Rentenbezug werden die laufenden Zinsüberschussanteile je als Einmalbeitrag zur<br />

Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet (Bonussystem).<br />

l) Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen erhalten keinen Grundüberschussanteil.<br />

m) In den Tarifgruppen G.5 – G.10, L.10 und L.13 wird der Grundüberschussanteil wie<br />

folgt festgelegt:<br />

überschussberechtigter Beitrag in €<br />

bis 39,99<br />

40,00 – 49,99<br />

50,00 – 69,99<br />

1,50 %<br />

2,00 %<br />

2,50 %<br />

überschussberechtigter Beitrag in €<br />

70,00 – 119,99<br />

120,00 – 349,99<br />

ab 350,00<br />

3,00 %<br />

3,50 %<br />

3,80 %<br />

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