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Nanotechnologie in Lebensmitteln - DLR Online: Deutsche ...

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ade ke<strong>in</strong>e Übersetzung von „Parmigiano Reggiano“ ist, da<br />

e<strong>in</strong>e solche dort nicht aufgeführt sei. Zudem sei <strong>in</strong> diesem<br />

Zusammenhang darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass die Bezeichnung<br />

„Parmigiano Reggiano“ frühestens seit den 1950er Jahren<br />

verwendet werde, die Bezeichnung Parmesan aber schon<br />

Jahrhunderte davor.<br />

Der Begriff „Parmesan“ werde seit langem für geriebenen<br />

oder zum Reiben bestimmten Hartkäse unspezifisch Herkunft<br />

auf dem deutschen, europäischen und <strong>in</strong>ternationalen<br />

Markt verwendet. Dies geschehe auch durch italienische<br />

Hersteller wie <strong>in</strong> der Kläger<strong>in</strong> organisierte Unternehmen.<br />

Gegen diese langjährige Praxis seien weder die<br />

Kläger<strong>in</strong> noch die italienischen Behörden e<strong>in</strong>geschritten.<br />

So habe auch am 24. Juni 1997 Generalanwalt Colomer <strong>in</strong><br />

der Rechtssache C-317/95 ausgeführt, dass Parmesan-Käse<br />

von e<strong>in</strong>er Herkunftsangabe zu e<strong>in</strong>er Gattungsbezeichnung<br />

geworden sei.<br />

Auch aus dem bilateralen Abkommen zwischen Deutschland<br />

und Italien vom 23. Juli 1963 ergebe sich, dass lediglich<br />

„Parmigiano Reggiano“ als Ursprungsbezeichnung geschützt<br />

sei. Dies sei deshalb erfolgt, weil die Bezeichnung<br />

„Parmigiano“ seit langem auch <strong>in</strong> Italien als Gattungsbezeichnung<br />

angesehen werde, wie italienische Gerichtsentscheidungen<br />

belegten. Erst mit dem Abkommen von<br />

Mantua vom 3. August 1999 sei <strong>in</strong> Italien der Versuch unternommen<br />

worden, die Bezeichnung „Parmesan“ beziehungsweise<br />

„Parmigiano“ zu e<strong>in</strong>er Ursprungsbezeichnung<br />

zurückzuentwickeln. Allerd<strong>in</strong>gs lasse die italienische Regierung<br />

auch heute noch die Verwendung der Bezeichnung<br />

Parmesan zum Zweck des Exports für Hartkäse unspezifischer<br />

Herkunft durch italienische Hersteller zu, wie e<strong>in</strong><br />

2005 <strong>in</strong> Polen als „Parm<strong>in</strong>o“ und e<strong>in</strong> 2000 <strong>in</strong> Deutschland<br />

gekauftes Produkt zeigten. Weitere Beispiele des Vortriebs<br />

italienischen Hartkäses unspezifischer Herkunft <strong>in</strong> Deutschland<br />

unter der Bezeichnung Parmesan <strong>in</strong> den 90er Jahren,<br />

die nicht den Bed<strong>in</strong>gungen des Schutzes von „Parmigiano<br />

Reggiano“ nach der EG-VO 510/2006 entsprächen, seien<br />

<strong>in</strong> den Anlagen B 1 und B 2 wiedergegeben.<br />

Im Jahr 1995 sei im Codex Alimentarius Comittee für<br />

Milch und Milcherzeugnisse die Aufnahme e<strong>in</strong>es Standards<br />

für Parmesan beschlossen worden, der <strong>in</strong>zwischen allerd<strong>in</strong>gs<br />

von e<strong>in</strong>igen Mitgliedstaaten der EU blockiert werde.<br />

Diese Diskussion müsse bei der Frage, ob e<strong>in</strong>e Gattungsbezeichnung<br />

vorliege, beachtet werden.<br />

Der Verbraucher <strong>in</strong> Deutschland verstehe unter Parmesan<br />

gerade ke<strong>in</strong>en „Parmigiano Reggiano“. Die Beklagte bestreite<br />

den von der Kläger<strong>in</strong> behaupteten Prozentsatz der<br />

<strong>Deutsche</strong>n, die Parmesan <strong>in</strong> Form von „Parmigiano Reggiano“<br />

benutzen sollen. Vielmehr gehe der <strong>in</strong>ländische<br />

Verkehr – wie etwa bei Edamer – davon aus, dass e<strong>in</strong> als<br />

Parmesan bezeichnetes Erzeugnis nicht zw<strong>in</strong>gend aus dem<br />

Gebiet der geschützten Ursprungsbezeichnung stamme,<br />

sondern wie Pizza oder Spaghetti sich von der ursprüng-<br />

<strong>DLR</strong> | November/Dezember 2008 «<br />

» LG Berl<strong>in</strong>, Urteil vom 22.04.2008 – 102 O 130/06 4<br />

lichen Herkunft losgelöst hat und national, europaweit<br />

und/oder weitweit hergestellt und unter dieser Bezeichnung<br />

vertrieben werde.<br />

Auch die Kläger<strong>in</strong> selbst habe bis 1999 die Auffassung vertreten,<br />

die Bezeichnung Parmesan sei e<strong>in</strong>e Gattungsbezeichnung.<br />

Dies zeige der Inhalt der Broschüre „Zu Tisch mit<br />

dem König der Käse, Kochen mit Parmigiano-Reggiano“,<br />

die von der Kläger<strong>in</strong> mit herausgegeben worden sei. Diese<br />

1981 aufgelegte Broschüre sei auch heute noch im Handel<br />

erhältlich.<br />

Generalanwalt Mazak sei <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Schlussanträgen zur<br />

Rechtssache C-132/05 vom 28. Juni 2007 zu Recht zu<br />

dem Ergebnis gelangt, dass die Klärung, ob e<strong>in</strong>e Anspielung<br />

vorliege, den nationalen Gerichten überlassen bleibe.<br />

Die Verwendung der ersten vier Buchstaben könne ke<strong>in</strong>e<br />

Anspielung se<strong>in</strong>, da die Kläger<strong>in</strong> beziehungsweise ihre Mitglieder<br />

es zuließen, dass die angeschlossenen Hersteller<br />

diese Buchstabenfolge für den Vertrieb gleichartiger Waren<br />

<strong>in</strong> den Mitgliedstaaten verwendeten. Beispiele hierfür seien<br />

die Bezeichnungen „Parmisea“, „Parmella“ und „Parmonia“.<br />

Die EG-VO 2081/92 habe ursprünglich e<strong>in</strong>e Liste von Gattungsbezeichnungen<br />

vorgesehen, die die Abgrenzung solcher<br />

Bezeichnungen zu den beantragten Ursprungsbezeichnungen<br />

erlauben sollte. E<strong>in</strong>e solche Liste sei letztlich von<br />

der EU-Kommission aber nicht zur Verabschiedung gestellt<br />

worden, obwohl die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Ursprungsbezeichnung<br />

e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> den Gewerbebetrieb beziehungsweise<br />

das Eigentum als verfassungsmäßig geschützte Rechte bedeute,<br />

wie der vorliegende Fall belege. Hier müsse auch auf<br />

die Warenverkehrsfreiheit im B<strong>in</strong>nenmarkt h<strong>in</strong>gewiesen<br />

und auf den Umstand h<strong>in</strong>gewiesen werden, dass die EG-<br />

Etikettierugsrichtl<strong>in</strong>ie 2000/13/EG die Verwendung von<br />

Gattungsbezeichnungen vorschreibe, h<strong>in</strong>gegen geschützte<br />

Ursprungsbezeichnungen nicht vorsehe.<br />

Aufgrund des bilateralen Abkommens zwischen Italien und<br />

Deutschland von 1963 sei das Territorialitätspr<strong>in</strong>zip durchbrochen<br />

und die Rechtslage des Schutzlandes im anderen<br />

Staat von dessen Geliebten anzuwenden. Dennoch habe es<br />

seit über 40 Jahren ke<strong>in</strong>e Klage italienischer Hersteller <strong>in</strong><br />

Deutschland gegeben.<br />

Nach dem Zolltarif und der amtlichen Statistik ergebe sich<br />

e<strong>in</strong>e gesamte Exportmengen geriebenem Käse aus Deutschland<br />

<strong>in</strong> Höhe von 8.393 t bei e<strong>in</strong>er Gesamtimportmenge<br />

von 15.959 t. Die Vorlage von Herstellungs- und Verbrauchszahlen<br />

<strong>in</strong> der EU könne aber nicht alle<strong>in</strong> maßgeblich<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Die Beklagte behauptet, sich für ihre Produktaufmachung<br />

nicht an Italien anzulehnen, da sie dieselbe Aufmachung<br />

für alle ihre Produkte verwende, so auch für Gouda, Emmentaler<br />

und Bergkäse.

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