Nanotechnologie in Lebensmitteln - DLR Online: Deutsche ...
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14<br />
Thema des Monats «<br />
» Reichen die<br />
bestehenden<br />
gesetzlichen<br />
Regelungen<br />
aus? «<br />
log zu beteiligen, um s<strong>in</strong>nvolle Lösungen<br />
für e<strong>in</strong> hohes Verbraucherschutz- und<br />
-<strong>in</strong>formationsniveau zu erreichen. So hel-<br />
fen e<strong>in</strong>seitige Vorverurteilungen und e<strong>in</strong>e<br />
allgeme<strong>in</strong>e Stigmatisierung der Nanotech-<br />
nologie nicht, sondern führen nur zu e<strong>in</strong>er<br />
unnötigen und ungerechtfertigten Verun-<br />
sicherung der Verbraucher.<br />
S<strong>in</strong>d neue, spezifi sche Nano-<br />
Gesetze die Lösung des<br />
Problems?<br />
Die <strong>Deutsche</strong> Apotheker Zeitung titelte am<br />
4.9.2008 zum Thema „<strong>Nanotechnologie</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Lebensmitteln</strong>“ mit der Schlagzeile „Unsichtbar,<br />
kaum geprüft und gesetzlich ungeregelt“<br />
2) und greift damit die Vorwürfe<br />
des BUND auf. Aber benötigen wir wirklich<br />
e<strong>in</strong>e neue Gesetzgebung, die <strong>Nanotechnologie</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Lebensmitteln</strong> regelt oder reichen<br />
die bestehenden Regelungen schon aus?<br />
Beim E<strong>in</strong>satz von Nanomaterialien oder<br />
Verfahren unter E<strong>in</strong>satz der <strong>Nanotechnologie</strong><br />
s<strong>in</strong>d die allgeme<strong>in</strong>en und spezifi<br />
schen Anforderungen des deutschen Lebensmittel-<br />
und Futtermittelgesetzbuches<br />
und der europäischen Verordnung (EG)<br />
Nr. 178/2002 zur gesetzlich verankerten<br />
Produkt- und Lebensmittelsicherheit als<br />
Vermarktungsvoraussetzung zu beachten.<br />
Des Weiteren gelten spezifi sche Regelungen<br />
für Lebensmittelzusatzstoffe<br />
und neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten,<br />
welche e<strong>in</strong>em allgeme<strong>in</strong>en<br />
Verbot mit Zulassungsvorbehalt unterliegen.<br />
E<strong>in</strong>e behördliche Zulassung erfolgt<br />
erst nach e<strong>in</strong>gehender Prüfung der Sicherheit<br />
für den beabsichtigten Zweck.<br />
Im Fall von Zusatzstoffen, die bisher schon<br />
nanoskalig hergestellt wurden, können<br />
diese unter den bisherigen Zulassungen<br />
weiterlaufen, sofern die bei der Risikobewertung<br />
herangezogenen Sicherheitsdaten<br />
noch für das im Markt befi ndliche<br />
Material charakteristisch s<strong>in</strong>d. Bei nanoskaligen<br />
Zusatzstoffen, die bisher so nicht im<br />
Markt waren, muss auch jetzt schon e<strong>in</strong>e<br />
Neuzulassung unter dem europäischen Zusatzstoffregime<br />
erwirkt werden.<br />
Handelt es sich bei den Nanomaterialien<br />
oder bei den e<strong>in</strong>gesetzten nanotechno-<br />
logische Verfahren um e<strong>in</strong> neuartiges Lebensmittel/Lebensmittelzutat<br />
oder e<strong>in</strong><br />
neuartiges Herstellverfahren, s<strong>in</strong>d die Regelungen<br />
der Verordnung (EG) Nr. 258/97<br />
anzuwenden. Auch hier unterliegen die<br />
Produkte zunächst e<strong>in</strong>er unabhängigen<br />
und transparenten wissenschaftlichen<br />
Risikobewertung mit anschließendem behördlichen<br />
Genehmigungsverfahren. Besondere<br />
Erfordernisse zur Kenntlichmachung<br />
können heute schon sowohl im<br />
Zusatzstoffbereich als auch bei neuartigen<br />
<strong>Lebensmitteln</strong> festgelegt werden.<br />
Für die Materialien mit Lebensmittelkontakt<br />
(Lebensmittelbedarfsgegenstände)<br />
gelten die Zulassungsanforderungen und<br />
Sicherheitsgebote der Rahmenverordnung<br />
(EU) 1935/2004. Alle Innovationen<br />
im Bereich Verpackungs- und Prozessmaterialien<br />
mit vorhersehbarer Lebensmittelberührung<br />
haben diesen Regelungen<br />
zu entsprechen.<br />
Vorwürfe, dass die gesetzlichen Regelungen<br />
nicht ausreichend s<strong>in</strong>d und nanospezifi<br />
sche Regelungen erlassen werden<br />
müssen, können nicht nachvollzogen werden.<br />
Vielmehr sehen sowohl die Bundesregierung17)<br />
als auch die Europäische Kommission18)<br />
ke<strong>in</strong>e zusätzlichen gesetzlichen<br />
Maßnahmen für erforderlich, um nanotechnologisch<br />
hergestellte Lebensmittel<br />
regeln zu können. Daher setzt der Gesetzgeber<br />
auf die bisherigen Rechtssysteme<br />
und bezieht zukünftig Nanoskaligkeit als<br />
Kriterium der Neuartigkeit (Novelle der<br />
Novel Food-VO19) ) oder als Zulassungskriterium<br />
(neues Zusatzstoffrecht20) ) ausdrücklich<br />
mit e<strong>in</strong>.<br />
Schlussbetrachtung<br />
<strong>Nanotechnologie</strong> ist noch ke<strong>in</strong>e Realität<br />
bei <strong>Lebensmitteln</strong>. Viele der bisher <strong>in</strong> der<br />
Diskussion befi ndlichen Produkte s<strong>in</strong>d<br />
ke<strong>in</strong>e Nanomaterialien im S<strong>in</strong>ne der aktuellen<br />
Defi nitionen oder s<strong>in</strong>d aufgrund<br />
bisheriger Zulassungen legal im Markt.<br />
E<strong>in</strong> weites Feld zukünftiger Innovationen<br />
wird im Bereich der Lebensmittelbedarfsgegenstände<br />
gesehen, wo es jetzt schon<br />
anwendungsreife Produkte gibt. Inwieweit<br />
sich dort die neuen, verbesserten<br />
» November/Dezember 2008 | <strong>DLR</strong>