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Nanotechnologie in Lebensmitteln - DLR Online: Deutsche ...

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14<br />

Thema des Monats «<br />

» Reichen die<br />

bestehenden<br />

gesetzlichen<br />

Regelungen<br />

aus? «<br />

log zu beteiligen, um s<strong>in</strong>nvolle Lösungen<br />

für e<strong>in</strong> hohes Verbraucherschutz- und<br />

-<strong>in</strong>formationsniveau zu erreichen. So hel-<br />

fen e<strong>in</strong>seitige Vorverurteilungen und e<strong>in</strong>e<br />

allgeme<strong>in</strong>e Stigmatisierung der Nanotech-<br />

nologie nicht, sondern führen nur zu e<strong>in</strong>er<br />

unnötigen und ungerechtfertigten Verun-<br />

sicherung der Verbraucher.<br />

S<strong>in</strong>d neue, spezifi sche Nano-<br />

Gesetze die Lösung des<br />

Problems?<br />

Die <strong>Deutsche</strong> Apotheker Zeitung titelte am<br />

4.9.2008 zum Thema „<strong>Nanotechnologie</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Lebensmitteln</strong>“ mit der Schlagzeile „Unsichtbar,<br />

kaum geprüft und gesetzlich ungeregelt“<br />

2) und greift damit die Vorwürfe<br />

des BUND auf. Aber benötigen wir wirklich<br />

e<strong>in</strong>e neue Gesetzgebung, die <strong>Nanotechnologie</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Lebensmitteln</strong> regelt oder reichen<br />

die bestehenden Regelungen schon aus?<br />

Beim E<strong>in</strong>satz von Nanomaterialien oder<br />

Verfahren unter E<strong>in</strong>satz der <strong>Nanotechnologie</strong><br />

s<strong>in</strong>d die allgeme<strong>in</strong>en und spezifi<br />

schen Anforderungen des deutschen Lebensmittel-<br />

und Futtermittelgesetzbuches<br />

und der europäischen Verordnung (EG)<br />

Nr. 178/2002 zur gesetzlich verankerten<br />

Produkt- und Lebensmittelsicherheit als<br />

Vermarktungsvoraussetzung zu beachten.<br />

Des Weiteren gelten spezifi sche Regelungen<br />

für Lebensmittelzusatzstoffe<br />

und neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten,<br />

welche e<strong>in</strong>em allgeme<strong>in</strong>en<br />

Verbot mit Zulassungsvorbehalt unterliegen.<br />

E<strong>in</strong>e behördliche Zulassung erfolgt<br />

erst nach e<strong>in</strong>gehender Prüfung der Sicherheit<br />

für den beabsichtigten Zweck.<br />

Im Fall von Zusatzstoffen, die bisher schon<br />

nanoskalig hergestellt wurden, können<br />

diese unter den bisherigen Zulassungen<br />

weiterlaufen, sofern die bei der Risikobewertung<br />

herangezogenen Sicherheitsdaten<br />

noch für das im Markt befi ndliche<br />

Material charakteristisch s<strong>in</strong>d. Bei nanoskaligen<br />

Zusatzstoffen, die bisher so nicht im<br />

Markt waren, muss auch jetzt schon e<strong>in</strong>e<br />

Neuzulassung unter dem europäischen Zusatzstoffregime<br />

erwirkt werden.<br />

Handelt es sich bei den Nanomaterialien<br />

oder bei den e<strong>in</strong>gesetzten nanotechno-<br />

logische Verfahren um e<strong>in</strong> neuartiges Lebensmittel/Lebensmittelzutat<br />

oder e<strong>in</strong><br />

neuartiges Herstellverfahren, s<strong>in</strong>d die Regelungen<br />

der Verordnung (EG) Nr. 258/97<br />

anzuwenden. Auch hier unterliegen die<br />

Produkte zunächst e<strong>in</strong>er unabhängigen<br />

und transparenten wissenschaftlichen<br />

Risikobewertung mit anschließendem behördlichen<br />

Genehmigungsverfahren. Besondere<br />

Erfordernisse zur Kenntlichmachung<br />

können heute schon sowohl im<br />

Zusatzstoffbereich als auch bei neuartigen<br />

<strong>Lebensmitteln</strong> festgelegt werden.<br />

Für die Materialien mit Lebensmittelkontakt<br />

(Lebensmittelbedarfsgegenstände)<br />

gelten die Zulassungsanforderungen und<br />

Sicherheitsgebote der Rahmenverordnung<br />

(EU) 1935/2004. Alle Innovationen<br />

im Bereich Verpackungs- und Prozessmaterialien<br />

mit vorhersehbarer Lebensmittelberührung<br />

haben diesen Regelungen<br />

zu entsprechen.<br />

Vorwürfe, dass die gesetzlichen Regelungen<br />

nicht ausreichend s<strong>in</strong>d und nanospezifi<br />

sche Regelungen erlassen werden<br />

müssen, können nicht nachvollzogen werden.<br />

Vielmehr sehen sowohl die Bundesregierung17)<br />

als auch die Europäische Kommission18)<br />

ke<strong>in</strong>e zusätzlichen gesetzlichen<br />

Maßnahmen für erforderlich, um nanotechnologisch<br />

hergestellte Lebensmittel<br />

regeln zu können. Daher setzt der Gesetzgeber<br />

auf die bisherigen Rechtssysteme<br />

und bezieht zukünftig Nanoskaligkeit als<br />

Kriterium der Neuartigkeit (Novelle der<br />

Novel Food-VO19) ) oder als Zulassungskriterium<br />

(neues Zusatzstoffrecht20) ) ausdrücklich<br />

mit e<strong>in</strong>.<br />

Schlussbetrachtung<br />

<strong>Nanotechnologie</strong> ist noch ke<strong>in</strong>e Realität<br />

bei <strong>Lebensmitteln</strong>. Viele der bisher <strong>in</strong> der<br />

Diskussion befi ndlichen Produkte s<strong>in</strong>d<br />

ke<strong>in</strong>e Nanomaterialien im S<strong>in</strong>ne der aktuellen<br />

Defi nitionen oder s<strong>in</strong>d aufgrund<br />

bisheriger Zulassungen legal im Markt.<br />

E<strong>in</strong> weites Feld zukünftiger Innovationen<br />

wird im Bereich der Lebensmittelbedarfsgegenstände<br />

gesehen, wo es jetzt schon<br />

anwendungsreife Produkte gibt. Inwieweit<br />

sich dort die neuen, verbesserten<br />

» November/Dezember 2008 | <strong>DLR</strong>

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