Nanotechnologie in Lebensmitteln - DLR Online: Deutsche ...
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76<br />
Recht «<br />
» VIG: verfahrensmäßige<br />
Zwänge<br />
verh<strong>in</strong>dern schnelle<br />
Antworten «<br />
aktes zu klären, wie und was tatsächlich an<br />
Informationen herausgegeben werden soll,<br />
widerspräche nicht nur dem Gesetzeswortlaut,<br />
sondern führte auch aus verwaltungsökonomischen<br />
Gründen zu e<strong>in</strong>er weiteren<br />
Verkomplizierung des sowieso schon aufwändigen<br />
Verfahrens. Denn dann könnte<br />
sich e<strong>in</strong> erneuter Rechtsstreit zwischen Antragsteller<br />
und Behörde entzünden über<br />
die Fragen des „wie“ der tatsächlichen Informationsgewährung<br />
5) Bekanntgabe des Grundverwaltungsaktes<br />
an die Dritten<br />
a) Individuelle Verbescheidung<br />
Die Vielzahl der Dritten, die nicht nur bei<br />
der vorgeschriebenen Anhörung e<strong>in</strong>en<br />
erheblichen Aufwand verursacht, verursacht<br />
bei der Verbescheidung gem. § 4 Absatz<br />
3 Satz 2 VIG des Grundverwaltungsaktes<br />
an die betroffenen Dritten e<strong>in</strong>en<br />
erneuten ungeheueren Verwaltungsaufwand.<br />
Denn nun müssen <strong>in</strong> jedem E<strong>in</strong>zelfall<br />
dem Dritten nicht nur „se<strong>in</strong>e“ Daten,<br />
die nach Bestandskraft des Grundverwaltungsaktes<br />
<strong>in</strong> die Informationsgewährung<br />
an den Antragsteller e<strong>in</strong>fl ießen werden,<br />
genannt werden, sondern es muss auch<br />
auf die <strong>in</strong>dividuellen E<strong>in</strong>wendungen, Stellungnahmen<br />
und Bed<strong>in</strong>gungen – rechtlich<br />
begründet – e<strong>in</strong>gegangen werden. Nur<br />
so wird der Dritte auch <strong>in</strong> die Lage versetzt,<br />
ausreichend <strong>in</strong>formiert darüber zu<br />
entscheiden, ob er e<strong>in</strong> Rechtsmittel e<strong>in</strong>legen<br />
wird oder nicht.<br />
b) Unterschiedliche Rechtsbehelfsbelehrungen<br />
§ 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO sieht vor, dass im<br />
Falle e<strong>in</strong>er Behörde, deren Zuständigkeitsbereich<br />
sich auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke<br />
ausdehnt, dasjenige Verwaltungsgericht<br />
als das zur Klageerhebung<br />
zuständige bestimmt ist, <strong>in</strong> dessen Gerichtsbezirk<br />
der die Klage erhebende<br />
Dritte se<strong>in</strong>en Sitz/Wohn sitz hat. Dies hat<br />
zur Folge, dass z. B. die Rechtsbehelfsbelehrung<br />
des Grundverwaltungsaktes für<br />
den Antragsteller e<strong>in</strong> anderes örtlich zuständiges<br />
Verwaltungsgericht bezeichnet<br />
als die Bekanntgabeverbescheidung des<br />
Grundverwaltungsaktes an e<strong>in</strong>en Dritten,<br />
der wiederum se<strong>in</strong>en Wohnsitz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
anderen Verwaltunsgerichtsbezirk hat als<br />
der Antragsteller.<br />
Nach hiesiger Auffassung besteht folglich<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Fall des § 52 Nr. 3<br />
Satz 2 VwGO dann die Notwendigkeit,<br />
gem. § 53 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 3 VwGO<br />
durch das nächsthöhere Gericht (OVG/VGH)<br />
e<strong>in</strong> zuständiges Verwaltungsgericht bestimmen<br />
zu lassen. Nur so kann vermieden werden,<br />
dass h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>- und desselben<br />
Grundverwaltungsaktes (Streitgegenstand)<br />
unterschiedliche, evtl. sich widersprechende<br />
Gerichtsentscheidungen ergehen.<br />
Zusammenfassung<br />
Die hier, zugegebenermaßen unvollständige<br />
und abrissartige Darstellung von <strong>in</strong><br />
der Praxis auftretenden Problemen beim<br />
Vollzug des VIG, zeigt, dass dieses Gesetz<br />
nicht der „große Wurf“ für den sich <strong>in</strong>formierenden<br />
Verbraucher ist. Insbesondere<br />
die oben geschilderten verfahrensmäßigen<br />
Zwänge führen <strong>in</strong> der Praxis – trotz knapper<br />
Fristen – nicht zu schnellen Antworten.<br />
Somit kann das VIG gerade bei Vorliegen<br />
aktueller Lebensmittelskandale den Verbraucher<strong>in</strong>nen<br />
und Verbrauchern ke<strong>in</strong>e sie<br />
<strong>in</strong>teressierenden Daten liefern. Dah<strong>in</strong>gehend<br />
aber wurden im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens<br />
von Seiten der Politik27) die Erwartungen aufgebaut. Sie müssen<br />
von den Behörden auf Grund der gesetzlichen<br />
Vorgaben zwangsläufi g enttäuscht<br />
werden. E<strong>in</strong>e Situation, die für alle Beteiligten<br />
höchst unbefriedigend ist; sie sollte<br />
schnellstmöglich im Rahmen des angekündigten<br />
Evaluierungsverfahrens des VIG mittels<br />
praxis- und vollzugsgerechterer Änderungen<br />
des Gesetzes beseitigt werden.<br />
Anschrift des Autors<br />
Ulrich Wustmann<br />
Buchenweg 20<br />
D-91315 Höchstadt/Aisch<br />
Das Literaturverzeichnis fi nden Sie<br />
unter www.dlr-onl<strong>in</strong>e.de → <strong>DLR</strong> Archiv<br />
» November/Dezember 2008 | <strong>DLR</strong>