Empfehlungen zur Nachsorge - Tumorzentrum Land Brandenburg
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16. <strong>Nachsorge</strong> nach Strahlentherapie<br />
<strong>Nachsorge</strong>programme beinhalten neben der psychosozialen Betreuung als ärztliche Aufgabe<br />
die Diagnostik und Therapie von Tumorprogressionen, Nebenwirkungen und Folgeerkrankungen:<br />
- Diagnose von Tumorrezidiven und Metastasen<br />
(programmierte oder individuelle krankheits- und risikoadaptierte <strong>Nachsorge</strong>)<br />
- Erfassung therapiebedingter Nebenwirkungen<br />
- Durchführung und Überwachung von adjuvanten Langzeittherapien<br />
Diese interdisziplinären Probleme bedürfen einer Zusammenarbeit von Allgemeinärzten, Ärzten<br />
der jeweiligen Fachgebiete, Vertretern der psychosozialen Berufe sowie Berufsgruppen anderer<br />
Spezialgebiete.<br />
Organisationsformen der Kooperation sind:<br />
- interdisziplinäre Tumorkonferenzen<br />
- gemeinsame Tumorsprechstunden zweier oder mehrerer Fachdisziplinen<br />
- Informationsaustausch durch Kommunikation auf der Basis von Telefonaten, Arztbriefen<br />
oder Systemen der elektronischen Datenverarbeitung und Telekommunikation<br />
Fortschritt und Sicherung flächendeckender Tumortherapie und <strong>Nachsorge</strong> lassen sich nur über<br />
eine gute Kooperation von Klinik- und Praxisärzten erreichen.<br />
Diese ständige Zusammenarbeit wird durch die <strong>Nachsorge</strong>leitstellen, Zumorzentren und<br />
Onkologischen Schwerpunkte durch die Dokumentation der Tumorerkrankung und ihrer<br />
Verläufe organisatorisch unterstützt.<br />
Es dürfte selbstverständlich sein, dass Nachuntersuchungen bei bestrahlten Patienten durch<br />
den Strahlentherapeuten unbedingt erforderlich sind.<br />
In den „<strong>Empfehlungen</strong> und Stellungnahme der Strahlenschutzkommission“ (1989) heißt es<br />
eindeutig:<br />
„Strahlenanwendungen zu therapeutischen Zwecken können zu spezifischen radiogenen<br />
Nebenwirkungen führen, die nur durch dafür qualifizierte Fachärzte unter Beiziehung der<br />
entsprechenden Bestrahlungsunterlagen (individuelle Dosisverteilung u. ä.) beurteilt werden<br />
können. Dieses Wissen besitzen in der Regel nur fachkundige Ärzte aus den Bereichen<br />
Radioonkologie bzw. Nuklearmedizin.“<br />
„Der Strahlentherapeut trägt für die von ihm durchgeführte Behandlung, in die eine sach- und<br />
fachgerechte <strong>Nachsorge</strong> unabdingbar eingeschlossen ist, die volle Verantwortung.“<br />
Die Weiterbildungsrichtlinien der Bundesärztekammer machen die <strong>Nachsorge</strong> von Strahlentherapie-Patienten<br />
einschließlich der interdisziplinären Tumornachsorge zum Inhalt der<br />
Weiterbildung zum Strahlentherapeuten.<br />
In der „Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“ von 1992 wird formuliert (s.(3).7.3.1):<br />
„Qualitätssicherung in der Strahlentherapie ist nur möglich, wenn die Daten aller Patienten auf<br />
ihr Behandlungsergebnis hin überprüft wurden, so dass Vergleiche möglich sind. Daher hat der<br />
für die Durchführung der Behandlung verantwortliche Arzt nach Möglichkeit die Wirkung und die<br />
Nebenwirkungen der Behandlung durch entsprechende Fachuntersuchungen festzustellen und<br />
zu dokumentieren“(...).<br />
Aus dieser Rechtslage schließt die Strahlenkommission, dass der strahlenanwendende Arzt <strong>zur</strong><br />
<strong>Nachsorge</strong> verpflichtet ist (z. B. durch ein EDV-gestütztes <strong>Nachsorge</strong>register).<br />
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