29.01.2013 Aufrufe

Empfehlungen zur Nachsorge - Tumorzentrum Land Brandenburg

Empfehlungen zur Nachsorge - Tumorzentrum Land Brandenburg

Empfehlungen zur Nachsorge - Tumorzentrum Land Brandenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

16. <strong>Nachsorge</strong> nach Strahlentherapie<br />

<strong>Nachsorge</strong>programme beinhalten neben der psychosozialen Betreuung als ärztliche Aufgabe<br />

die Diagnostik und Therapie von Tumorprogressionen, Nebenwirkungen und Folgeerkrankungen:<br />

- Diagnose von Tumorrezidiven und Metastasen<br />

(programmierte oder individuelle krankheits- und risikoadaptierte <strong>Nachsorge</strong>)<br />

- Erfassung therapiebedingter Nebenwirkungen<br />

- Durchführung und Überwachung von adjuvanten Langzeittherapien<br />

Diese interdisziplinären Probleme bedürfen einer Zusammenarbeit von Allgemeinärzten, Ärzten<br />

der jeweiligen Fachgebiete, Vertretern der psychosozialen Berufe sowie Berufsgruppen anderer<br />

Spezialgebiete.<br />

Organisationsformen der Kooperation sind:<br />

- interdisziplinäre Tumorkonferenzen<br />

- gemeinsame Tumorsprechstunden zweier oder mehrerer Fachdisziplinen<br />

- Informationsaustausch durch Kommunikation auf der Basis von Telefonaten, Arztbriefen<br />

oder Systemen der elektronischen Datenverarbeitung und Telekommunikation<br />

Fortschritt und Sicherung flächendeckender Tumortherapie und <strong>Nachsorge</strong> lassen sich nur über<br />

eine gute Kooperation von Klinik- und Praxisärzten erreichen.<br />

Diese ständige Zusammenarbeit wird durch die <strong>Nachsorge</strong>leitstellen, Zumorzentren und<br />

Onkologischen Schwerpunkte durch die Dokumentation der Tumorerkrankung und ihrer<br />

Verläufe organisatorisch unterstützt.<br />

Es dürfte selbstverständlich sein, dass Nachuntersuchungen bei bestrahlten Patienten durch<br />

den Strahlentherapeuten unbedingt erforderlich sind.<br />

In den „<strong>Empfehlungen</strong> und Stellungnahme der Strahlenschutzkommission“ (1989) heißt es<br />

eindeutig:<br />

„Strahlenanwendungen zu therapeutischen Zwecken können zu spezifischen radiogenen<br />

Nebenwirkungen führen, die nur durch dafür qualifizierte Fachärzte unter Beiziehung der<br />

entsprechenden Bestrahlungsunterlagen (individuelle Dosisverteilung u. ä.) beurteilt werden<br />

können. Dieses Wissen besitzen in der Regel nur fachkundige Ärzte aus den Bereichen<br />

Radioonkologie bzw. Nuklearmedizin.“<br />

„Der Strahlentherapeut trägt für die von ihm durchgeführte Behandlung, in die eine sach- und<br />

fachgerechte <strong>Nachsorge</strong> unabdingbar eingeschlossen ist, die volle Verantwortung.“<br />

Die Weiterbildungsrichtlinien der Bundesärztekammer machen die <strong>Nachsorge</strong> von Strahlentherapie-Patienten<br />

einschließlich der interdisziplinären Tumornachsorge zum Inhalt der<br />

Weiterbildung zum Strahlentherapeuten.<br />

In der „Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin“ von 1992 wird formuliert (s.(3).7.3.1):<br />

„Qualitätssicherung in der Strahlentherapie ist nur möglich, wenn die Daten aller Patienten auf<br />

ihr Behandlungsergebnis hin überprüft wurden, so dass Vergleiche möglich sind. Daher hat der<br />

für die Durchführung der Behandlung verantwortliche Arzt nach Möglichkeit die Wirkung und die<br />

Nebenwirkungen der Behandlung durch entsprechende Fachuntersuchungen festzustellen und<br />

zu dokumentieren“(...).<br />

Aus dieser Rechtslage schließt die Strahlenkommission, dass der strahlenanwendende Arzt <strong>zur</strong><br />

<strong>Nachsorge</strong> verpflichtet ist (z. B. durch ein EDV-gestütztes <strong>Nachsorge</strong>register).<br />

82

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!