Region Bliesgau - Saarpfalz-Kreis
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Schienenverkehr<br />
ILEK-<strong>Bliesgau</strong><br />
Zwei Linien der Deutschen Bahn bedienen Haltepunkte im <strong>Bliesgau</strong>. Die Bahnlinie 670 (Saarbrücken-<br />
Mannheim) hält in Kirkel und Limbach. Die Bahnlinie 674 (Saarbrücken-Landau) hält in Hassel,<br />
Niederwürzbach, Lautzkirchen und Bierbach. Die Saarbahn Linie S1 (Saarbrücken über Kleinblittersdorf<br />
bis Sarreguemines in Frankreich) hält 5-mal in der Biosphäre <strong>Bliesgau</strong>. 24 Die nächste IC/EC-<br />
Strecke ist Saarbrücken-Mannheim.<br />
Flugverkehr<br />
Der Flughafen Saarbrücken-Ensheim liegt in unmittelbarer Nähe der Biosphäre <strong>Bliesgau</strong>, dieser<br />
Flughafen übernimmt im nationalen Flughafen-Netz eine Zubringerfunktion. 25 Der Linienverkehr fliegt<br />
Berlin, Luxemburg, Leipzig, München, Düsseldorf und Hamburg an. Im Urlaubs-Charterverkehr<br />
gehen die Flüge u. a. in die Türkei, nach Tunesien, zu den Balearen und nach Griechenland. 26<br />
In enger Nachbarschaft der ILEK-<strong>Region</strong> <strong>Bliesgau</strong> befindet sich ebenfalls der Flughafen<br />
Zweibrücken. Der ehemalige Militärflughafen bietet seit September 2006 Linienflüge nach Berlin und<br />
wird zukünftig für touristische Charterflüge ausgebaut.<br />
Radwege<br />
Das Radwegenetz kann differenziert nach kommunalen Alltagsnetzen und dem touristischen Radwegenetz<br />
betrachtet werden. Bei den kommunalen Alltagsradwegenetzen fehlt es laut BUND noch<br />
an sicheren Wegführungen, der Anbindung an Dienstleitungszentren, Schulen und Freizeiteinrichtungen,<br />
Wegweisungen und einer entsprechenden Beleuchtung. Als wichtige Punkte zur<br />
besseren Verknüpfung von Rad und ÖPNV nennt der BUND u. a. die Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme,<br />
Fahrradabstellanlagen, Radverleihstationen sowie Werkstätten. Die Darstellung des<br />
touristischen Radwegenetzes erfolgt in Abschnitt 3.5.3 Wander- und Radtourismus.<br />
24 BUND 2004, S. 143.<br />
25 FUTOUR 2002, S. 28.<br />
26 BUND 2004, S. 149.<br />
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