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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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leitungen oder durch die Erweiterung der Möglichkeiten von Großverbrauchern, sich<br />

für die Wassergewinnung in eigenen Anlagen zu entscheiden greift, betrifft der Bedarf<br />

an flankierenden Maßnahmen die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen zur Gewährleistung<br />

von Systemstabilität sowie gegebenenfalls von Transferzahlungen für<br />

den Fall, dass Änderungen der Tarifstrukturen im Einzelfall zu sozialen Härten führen.<br />

Für den Wettbewerb durch gemeinsame Netznutzung gilt, dass die Besonderheiten<br />

der Trinkwasserversorgung im Vergleich zu Strom <strong>und</strong> Gas der Aufhebung rechtlicher<br />

Markteintrittsbarrieren nicht entgegenstehen. Der Netzbetreiber kann die Durchleitung<br />

verweigern, wenn sie wasserchemisch <strong>und</strong>/oder hygienisch bedenklich ist. Sofern die<br />

Durchleitung wegen der damit verb<strong>und</strong>enen Kosten (Transport, technische Vorkehrungen)<br />

einzelwirtschaftlich unattraktiv ist, wird sie unterbleiben. Da davon auszugehen<br />

ist, dass diese Wettbewerbsform sowohl wegen der bestehenden Marktzutrittsschranken<br />

als auch wegen der Besonderheiten der Trinkwasserversorgung <strong>und</strong> ihrer<br />

Bedeutung für die Kostenstrukturen nur langsam greift, gibt dies Zeit, bestehende<br />

Lücken im umweltpolitischen Ordnungsrahmen <strong>und</strong> Defizite bei der Durchsetzung<br />

geltenden Rechts, die bei dieser Wettbewerbsform möglicherweise an Bedeutung<br />

gewinnen könnten, zu beseitigen. Neben der Durchsetzung der oben angeführten<br />

flankierenden Maßnahmen, sollte das Minimierungsgebot in der Trinkwasserverordnung<br />

gegebenenfalls konkretisiert werden.<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen bedeuten keine Zerschlagung gewachsener Versorgungsstrukturen.<br />

Vielmehr wird eine systemkonforme Öffnung für mehr Wettbewerb empfohlen.<br />

Der in Deutschland eingeschlagene Weg der Pluralität der Lösungswege in unterschiedlichen<br />

Gemeinden kann fortgesetzt werden, wobei sich effiziente Versorgungslösungen<br />

im Wettbewerb der Systeme durchsetzen werden. Das Selbstverwaltungsrecht<br />

der Gemeinden bleibt dabei gr<strong>und</strong>sätzlich unangetastet.<br />

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