Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute
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In vereinzelten Regionen Deutschlands haben Wasserknappheiten zu Nutzungskonflikten<br />
<strong>und</strong> zur Austrocknung von Feuchtgebieten (z.B. Vogelsberg) geführt.<br />
Eine umsichtige <strong>und</strong> rationale Verwendung von Wasserressourcen wird unter dem bestehenden<br />
Bewirtschaftungsregime durch die Begrenzung der bewilligten Entnahmemengen<br />
sichergestellt. Diese müssen in der Regel erheblich unter den Neubildungsraten liegen,<br />
um die Integrität von Ökosystemen nicht zu gefährden. Das bestehende Bewirtschaftungsregime<br />
ist auch im Fall einer stärkeren Marktöffnung gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet, zu<br />
verhindern, dass Wassermengen gewonnen werden, die das ohne Schäden an Ökosystemen<br />
entnehmbare Dargebot überschreiten. Die Effizienz der Nutzung knapper Vorkommen<br />
kann – unabhängig von der Organisation der Wasserversorgung - dadurch erhöht<br />
werden, dass den Wassernutzern die Kosten der Nutzung begrenzt verfügbarer Entnahmerechte<br />
(Schattenpreise) in Form von Wasserentnahmeentgelten angelastet werden.<br />
Die in vielen B<strong>und</strong>esländern bereits bestehenden Regelungen sollten dahingehend<br />
flexibilisiert werden, dass sie regionale <strong>und</strong> saisonale Varianzen hinsichtlich der Verfügbarkeit<br />
der Ressource sowie die mit einer Entnahme verb<strong>und</strong>enen Umweltkosten widerspiegeln.<br />
Wasserentnahmerechte können im Gr<strong>und</strong>satz übertragbar (<strong>und</strong> damit handelbar)<br />
ausgestaltet werden. In Deutschland dürfte der Einsatz handelbarer Wasserentnahmerechte<br />
dadurch begrenzt sein, dass Wasser in den größten Teilen des Landes nicht<br />
knapp ist <strong>und</strong> sich damit kein positiver Preis für die handelbaren Titel ergeben dürfte.<br />
Hierin unterscheidet sich die Situation in Deutschland ganz wesentlich von anderen<br />
Staaten, in denen übertragbare Wasserrechte eine große Rolle spielen <strong>und</strong> in denen der<br />
Handel in der Regel in Zeiten saisonaler Wasserknappheit stattfindet (KRAEMER <strong>und</strong><br />
BANHOLZER, 1999). Wasser bleibt dabei durch die öffentliche Hand geschütztes Allgemeingut<br />
<strong>und</strong> geht nicht in das Eigentum des Halters eines zeitlich befristeten Nutzungsrechtes<br />
über. Die Wasserbehörde behält sich vor, Wasserentnahmerechte zu widerrufen<br />
oder ihre Übertragung zu untersagen.<br />
Chemikalieneinsatz<br />
Schließlich wird befürchtet, dass der Einsatz von Aufbereitungschemikalien im Zuge der<br />
Liberalisierung des Wassermarktes in dem Maße steigen könnte, wie es zu einer Zunahme<br />
der Fernwasserversorgung aus Oberflächenwässern kommt (die i.d.R. mehr Aufbereitung<br />
benötigen), die Anzahl der Durchleitungen mit spezifisch notwendigen Desinfektionsstufen<br />
steigt, der Wasserverbrauch zunimmt oder die Leckraten im Leitungsnetz steigen<br />
(Verkeimungsgefahr). Umweltprobleme können sich daraus ergeben, dass die Aufbereitungschemikalien<br />
(im wesentlichen Chlor) oder ihre im allgemeinen schädlichen Reaktionsprodukte<br />
am Ende im Vorfluter, Boden, Gr<strong>und</strong>wasser oder Klärschlamm erscheinen.<br />
Technisch machbar ist – je nach Beschaffenheit der zu mischenden oder zu transportierenden<br />
Wässer <strong>und</strong> nach Aufbereitungstechnologie (UV-Entkeimung) – im Einzelfall aber<br />
auch eine desinfektionsmittelfreie Versorgung mit Misch- oder Fernwasser. Dabei zwingt<br />
das geltende Recht die Anbieter dazu, den Einsatz von Chemikalien gering zu halten. Bei<br />
Verstößen riskiert der Wasserversorger seinen guten Ruf <strong>und</strong> wird unter Umständen gegenüber<br />
den Verbrauchern schadensersatzpflichtig. Zu den bestehenden Regeln, die den<br />
Chemikalieneinsatz begrenzen, zählen die DIN 2000 <strong>und</strong> andere Regelungen, die die<br />
Nutzung der besten verfügbaren Rohwasservorkommen vorsehen, die allgemein anerkannten<br />
Regeln der Technik <strong>und</strong> die Trinkwasserverordnung mit den neuen Regeln zu<br />
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