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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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II. Ziele einer stärkeren Marktöffnung in der Wasserversorgung<br />

Mit einer stärkeren Marktöffnung in der Wasserversorgung soll die Effizienz der Leistungserstellung<br />

erhöht werden. Wettbewerb soll die Anbieter zwingen, Rationalisierungspotenziale<br />

zu nutzen <strong>und</strong> die Kostenvorteile in Form von niedrigeren Preisen an die Verbraucher<br />

weiterzugeben, Größen- <strong>und</strong> Verb<strong>und</strong>vorteile zu nutzen, Entscheidungen über<br />

den Zuschnitt von Versorgungsgebieten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffen<br />

<strong>und</strong> die Kosten verursachergerecht bei den Verbrauchern anzulasten. Schließlich soll die<br />

internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter von Wasserversorgungsleistungen<br />

verbessert werden.<br />

Der Abbau von gesetzlichen Marktzutrittsschranken ist gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet, die Wettbewerbsintensität<br />

zu erhöhen <strong>und</strong> damit die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt zu steigern.<br />

Auf funktionsfähigen Märkten wird die Angebotspalette entsprechend den Präferenzen<br />

der Nachfrager ausdifferenziert, die Leistungen werden zu minimalen Kosten erstellt,<br />

die Preise entsprechen den Grenzkosten der Nutzung, <strong>und</strong> die Unternehmen passen sich<br />

schnell an veränderte <strong>Rahmenbedingungen</strong> an. Sinkende Preise sowie eine stärkere Ausdifferenzierung<br />

der angebotenen Leistungen als Folge der Marktöffnung in anderen Bereichen<br />

der leitungsgeb<strong>und</strong>enen Infrastruktur belegen diese Vermutung. Dabei ist zu beachten,<br />

dass in der Wasserversorgung unterschiedliche Formen des Wettbewerbs zum Tragen<br />

kommen können, die getrennt oder zusammen disziplinierend auf die Anbieter wirken.<br />

Bei der Diskussion einer stärkeren Marktöffnung in der Trinkwasserversorgung geht<br />

es nicht darum, bestehenden Wasserversorgungsunternehmen pauschal die Effizienz abzusprechen.<br />

Es wird auch erkannt, dass (einige) Anbieter bereits heute zum Teil gewissen<br />

Formen des Wettbewerbs ausgesetzt sind (Wettbewerb um Wasserlieferungen, nationale<br />

<strong>und</strong> internationale Preisvergleiche, Wettbewerb um Konzessionen, Wettbewerb um Unternehmensbeteiligungen).<br />

Allerdings sollten die Möglichkeiten, den Wettbewerbsdruck weiter<br />

zu erhöhen, genutzt werden. Eingesessene Anbieter müssen sich auch in einem stärker<br />

kompetitiven Umfeld behaupten können. Nur wenn ihnen das nicht gelingt, laufen sie<br />

Gefahr, von anderen Anbietern verdrängt zu werden. Dort, wo die Öffnung des Marktes<br />

nicht dazu führt, dass die Anbieter sich der direkten Konkurrenz durch Wettbewerber stellen<br />

müssen oder durch potentielle oder Substitutionskonkurrenz an der Ausnutzung ihrer<br />

Marktposition gehindert werden, muss der Gesetzgeber durch Regulierung Einfluss auf<br />

das Verhalten der Akteure am Markt nehmen. In dem Maße, wie es zu Effizienzgewinnen<br />

in Folge einer stärkeren Marktöffnung kommt, werden Ressourcen freigesetzt, die an anderer<br />

Stelle volkswirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden können.<br />

Sofern eine stärkere Marktöffnung in der Wasserversorgung dazu führt, dass umwelt-, ges<strong>und</strong>heits-<br />

oder verteilungspolitische Ziele schlechter erfüllt werden als dies bislang der<br />

Fall ist, müssen flankierende Maßnahmen ergriffen werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass die<br />

Ziele im Umwelt- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz (u.a. flächendeckender Gewässerschutz, Minimierungsgebot)<br />

ebenso wie verteilungspolitische Ziele im Prinzip besser <strong>und</strong> billiger durch<br />

ein spezielles, an den konkreten politischen Zielen ausgerichtetes Instrumentarium als<br />

durch die Errichtung von Marktzutrittschranken erreicht werden können:<br />

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