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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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Auch hier gilt, dass der Wettbewerb dem Verbraucherschutz insofern dient, als er Anreize<br />

zum günstigen Leistungsangebot setzt.<br />

• Gegen die Übertragung der Versorgungsaufgabe auf Dritte wird regelmäßig die<br />

Sorge vor Beschäftigungsabbau angeführt. Dies gilt um so mehr, wenn es sich bei<br />

dem privaten Dritten um ein ausländisches Unternehmen handelt. Dieser Befürchtung<br />

wird in der Praxis regelmäßig dadurch begegnet, dass die Frage der Weiterbeschäftigung<br />

der Mitarbeiter des eingesessenen kommunalen Unternehmens vertraglich geregelt<br />

wird. Hierzu ist festzustellen, dass der Eigentümerwechsel in der Regel zwar<br />

den Austausch des Managements zur Folge hat, alle anderen Mitarbeiter jedoch nur<br />

dann betroffen sind, wenn über den Stellenabbau Kosten gesenkt werden können.<br />

Der Verzicht auf Beschäftigungsabbau kommt insofern einem Verzicht auf Ausnutzung<br />

der vorhandenen Preissenkungsmöglichkeiten zu Lasten der Verbraucher<br />

gleich.<br />

3.2 Folgen für den Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>und</strong> Handlungsbedarf<br />

Die möglichen Folgen der Einschaltung eines privaten Dritten stellen sich für die Trinkwassergüte<br />

wie folgt dar:<br />

• Die Übertragung der Wasserversorgung auf größere, überregional tätige Anbieter<br />

kann sich in Regionen mit Qualitätsdefiziten, die auf einen Mangel an Fachpersonal<br />

<strong>und</strong> geeigneter Aufbereitungstechnologie zurückzuführen sind, positiv auswirken. Die<br />

Vorteile einer stärkeren Konzentration auf der Anbieterseite könnten bei steigenden<br />

Anforderungen an die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft weiter an Bedeutung<br />

gewinnen.<br />

• Die Einbeziehung privaten Kapitals erlaubt es, anstehende Investitionen in den Erhalt<br />

oder die Erweiterung von Anlagen schnell vorzunehmen, ohne langwierige Genehmigungsverfahren<br />

durchlaufen zu müssen. Einer möglichen Vernachlässigung der Netz<strong>und</strong><br />

Anlagenpflege <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Netzverlusten <strong>und</strong> Qualitätsbeeinträchtigungen<br />

während der Vertragslaufzeit kann <strong>und</strong> sollte durch vertragliche Sicherungsvereinbarungen<br />

begegnet werden (vgl. Abschn. III.3.1).<br />

• Dem Betreiber sollten darüber hinaus Informationspflichten über die technische Betriebsführung<br />

(u.a. Anlagen- <strong>und</strong> Netzunterhaltung) auferlegt werden. Für den Fall einer<br />

unsachgemäßen Leistungserstellung bzw. der Nichteinhaltung des technischen<br />

Regelwerkes müssen Vertragsstrafen sowie der Verlust der Konzession vertraglich<br />

festgelegt werden.<br />

• Die Wasserqualität kann vertraglich festgeschrieben werden. Ob bei der Konzessionsvergabe<br />

kostengünstigere Angebote berücksichtigt werden, die dadurch möglich<br />

sind, dass der Anbieter Rohwasser minderer Qualität verwendet <strong>und</strong> dieses aufbereitet,<br />

so dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht, entscheidet die ausschreibende<br />

Gemeinde.<br />

3.3 Folgen für den Umweltschutz <strong>und</strong> Handlungsbedarf<br />

Die möglichen Folgen von Wettbewerb um den Markt stellen sich zunächst ähnlich dar,<br />

wie bei Wettbewerb im Markt. Neben den in Abschnitt III.2.4 diskutierten Lösungsansät-<br />

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