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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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mindestens die von ihnen verursachten Kosten tragen sowie gegebenenfalls einen<br />

positiven Beitrag zur Deckung von Gemeinkosten leisten, dem Versorger als Abnehmer<br />

erhalten bleiben. Ihr werden neben umwelt- auch verteilungspolitische Bedenken<br />

entgegengehalten. Befürchtet wird ein „Rosinenpicken“ durch neue Anbieter, die „lukrative“<br />

Abnehmer mit niedrigeren Preisen aus der Solidargemeinschaft der Verbraucher<br />

locken. Dem ist entgegenzuhalten, dass ein effizienter Anbieter die „Rosinenpickerei“<br />

eines Wettbewerbers mit Preissenkungen bis auf die Grenzkosten abwehren<br />

kann. 4 Allerdings ist nicht auszuschließen, dass einzelne Verbraucher bei solchen<br />

Tarifstrukturen stärker belastet werden als das bislang der Fall ist. Dabei ist zu<br />

beachten, dass die derzeitigen Träger der Quersubventionierung nicht unbedingt<br />

deckungsgleich sind mit denjenigen, die verteilungspolitisch als in besonderem Maße<br />

belastbar angesehen werden. Umgekehrt sind die Begünstigten nicht unbedingt besonders<br />

bedürftig. Entsprechend besteht der ordnungspolitisch überlegene Weg<br />

darin, entsprechende Preisdifferenzierungen zuzulassen <strong>und</strong> sozialen Härten mit direkten<br />

Transferzahlungen an die Betroffenen zu begegnen. Soll die „Tarifeinheit im<br />

Raum“ im Wettbewerb weitestgehend aufrechterhalten werden, kann dies mit Regelungen<br />

analog zu den Anschluss- <strong>und</strong> Versorgungspflichten in der Energiewirtschaft<br />

oder zu Universaldienstleistungen in der Telekommunikation erreicht werden.<br />

• Aus Sicht der Verbraucher wird im Fall einer Privatisierung ein sinkender Einfluss auf<br />

die Wasserversorgung befürchtet. Dabei ist zu beachten, dass die freie Wahl des Anbieters<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich das wirksamste Mittel ist, um die eigenen Bedürfnisse zu artikulieren<br />

<strong>und</strong> Wettbewerb der effektivste Weg, um Verbraucher vor hohen Preisen zu<br />

schützen. Angesichts der Besonderheiten der Trinkwasserversorgung ist allerdings<br />

davon auszugehen, dass die freie Wahl des Wasserversorgers auch nach der Aufhebung<br />

bestehender rechtlicher Marktzutrittsschranken für viele Haushalte nicht möglich<br />

sein wird. Dieser Mangel kann in Analogie zur englischen Lösung gegebenenfalls<br />

durch die Einrichtung von Verbraucherkomitees aufgefangen werden.<br />

• Gegen mehr Wettbewerb in der Trinkwasserversorgung wird schließlich die Sorge um<br />

wettbewerbsbedingten Beschäftigungsabbau angeführt. Die Anzahl der Beschäftigten<br />

in der Wasserversorgung (1997: 38 780 Beschäftigte) ist etwa im Vergleich zur<br />

Stromversorgung (1997: 251 883 Beschäftigte) gering (Statistisches B<strong>und</strong>esamt,<br />

1999). Werden die Wasserverbraucher herangezogen, um die Aufrechterhaltung von<br />

Arbeitsplätzen zu finanzieren, die für die Leistungserstellung verzichtbar sind, ist dies<br />

gesamtwirtschaftlich ineffizient. Statt dessen können sie mit den eingesparten Mitteln<br />

andere Leistungen beschäftigungswirksam nachfragen. Schließlich stehen der Möglichkeit<br />

eines wettbewerbsbedingten Stellenabbaus Beschäftigungschancen gegenüber,<br />

die sich unter Umständen daraus ergeben, dass die Anbieter ihre Aktivitäten<br />

auch international weiter ausbauen.<br />

4 FAULHABER (1975) belegt anhand eines fiktiven Beispiels die theoretische Möglichkeit „ruinöser“ Konkurrenz.<br />

Dieser Fall ist nur unter extrem restriktiven Bedingungen (Subadditivität der Kostenfunktion bei<br />

gleichzeitig steigenden Durchschnittskosten im Bereich der relevanten Nachfrage <strong>und</strong> keinen irreversiblen<br />

Kosten) denkbar. Eine solche Kostenkonstellation ist in der Wasserversorgung kaum zu erwarten <strong>und</strong> wird<br />

- wenn überhaupt - allenfalls als Ausnahmefall auftreten. Um unerwünschte Folgen eines instabilen Monopols<br />

dennoch vollständig ausschließen zu können, wird in Abschn. III.2.3 empfohlen, für entsprechende<br />

Ausnahmefälle, in denen die Systemstabilität durch den Verlust von Abnehmern gefährdet würde, wettbewerbsbeschränkende<br />

Maßnahmen zuzulassen.<br />

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