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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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Wales greifen (zunächst) nur langsam. Die Einführung von mehr Wettbewerb stellt sich<br />

als Lernprozess dar, bei dem wettbewerbsbehindernde <strong>Rahmenbedingungen</strong> schrittweise<br />

aufgedeckt <strong>und</strong> abgebaut werden. Gleichzeitig steigt die Bereitschaft bei den Marktteilnehmern,<br />

über unterschiedliche Wettbewerbsmodelle konstruktiv nachzudenken.<br />

4. Aktuelle Entwicklungen des europäischen Rechts<br />

Eine den Binnenmarktrichtlinien zur Liberalisierung des Strom- <strong>und</strong> Gasmarktes vergleichbare<br />

Richtlinie zur Liberalisierung der Trinkwasserversorgung besteht nicht. Verlautbarungen<br />

aus Brüssel zufolge ist eine solche zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht geplant.<br />

Dennoch gibt es Entwicklungen des europäischen Rechts, die für eine künftige<br />

Ordnung der Trinkwasserversorgung relevant sein können. Hierzu zählen Reformen der<br />

Vergaberichtlinien, die Transparenzrichtlinie <strong>und</strong> die Konzessionsrichtlinie, die Mitteilung<br />

der Kommission zur Daseinsvorsorge sowie die Wasserrahmenrichtlinie. Die aktuellen<br />

Änderungen in der europäischen Binnenmarktrechtsetzung werden im folgenden kurz<br />

skizziert.<br />

4.1 Vergaberichtlinien<br />

Die europäische Kommission hat im Frühling <strong>und</strong> Sommer des Jahres 2000 ein umfangreiches<br />

Reformpaket auf den Weg gebracht, mit dem die Vergaberichtlinien vereinfacht<br />

<strong>und</strong> modernisiert werden sollen. Dies betrifft zum einen zahlreiche Neuregelungen in einer<br />

einheitlichen Richtlinie für Vergaben von Liefer-, Bau- <strong>und</strong> Dienstleistungsaufträge (DOK.<br />

KOM (2000) 275 endg. v. 10.5.2000) sowie zum anderen die Neufassung der Richtlinie<br />

für Sektorenaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- <strong>und</strong> Verkehrsversorgung (DOK.<br />

KOM (2000) 276 endg. v. 10.5.2000). Unter den zahlreichen sich abzeichnenden Änderungen<br />

ist derzeit vor allem bemerkenswert, dass die auch für die Unternehmen der Wasserwirtschaft<br />

relevante Sektorenrichtlinie dahingehend geändert wird, dass sie nunmehr<br />

um eine Ausstiegsklausel für Wettbewerbsbranchen ergänzt werden soll. Nationale Sektoren,<br />

die aufgr<strong>und</strong> einschlägiger EG-Vorschriften effektiv liberalisiert wurden <strong>und</strong> in denen<br />

wirksamer Wettbewerb herrscht, können demnach von der Anwendung der Ausschreibungsvorschriften<br />

entb<strong>und</strong>en werden. Die Entscheidung über die Freigabe soll die EU-<br />

Kommission treffen, wobei derzeit noch unklar ist, ob eine solche Entscheidung im Einzelfall<br />

gelten wird oder generelle Gültigkeit beanspruchen kann. Neuerungen sind hier auch<br />

im Ablauf eines Vergabeverfahrens geplant. So will die Kommission zukünftig u.a. die<br />

Vorgaben für die Bekanntgabe der Zuschlagskriterien verschärfen. Bislang sind den Teilnehmern<br />

an einer Ausschreibung die Kriterien „möglichst in der Reihenfolge ihrer Bedeutung“<br />

mitzuteilen. Künftig soll ein Auftraggeber die Bewertungskriterien gewichten. Mit<br />

dem Kommissionsentwurf haben sich nun der Ministerrat <strong>und</strong> das Europäische Parlament<br />

zu befassen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dieses Gesetzgebungsverfahren über<br />

einen längeren Zeitraum hinziehen könnte.<br />

4.2 Transparenzrichtlinie<br />

Weitreichende Änderungen insbesondere für die Kommunen ergeben sich auch durch die<br />

Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen<br />

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