Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute
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Wales greifen (zunächst) nur langsam. Die Einführung von mehr Wettbewerb stellt sich<br />
als Lernprozess dar, bei dem wettbewerbsbehindernde <strong>Rahmenbedingungen</strong> schrittweise<br />
aufgedeckt <strong>und</strong> abgebaut werden. Gleichzeitig steigt die Bereitschaft bei den Marktteilnehmern,<br />
über unterschiedliche Wettbewerbsmodelle konstruktiv nachzudenken.<br />
4. Aktuelle Entwicklungen des europäischen Rechts<br />
Eine den Binnenmarktrichtlinien zur Liberalisierung des Strom- <strong>und</strong> Gasmarktes vergleichbare<br />
Richtlinie zur Liberalisierung der Trinkwasserversorgung besteht nicht. Verlautbarungen<br />
aus Brüssel zufolge ist eine solche zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht geplant.<br />
Dennoch gibt es Entwicklungen des europäischen Rechts, die für eine künftige<br />
Ordnung der Trinkwasserversorgung relevant sein können. Hierzu zählen Reformen der<br />
Vergaberichtlinien, die Transparenzrichtlinie <strong>und</strong> die Konzessionsrichtlinie, die Mitteilung<br />
der Kommission zur Daseinsvorsorge sowie die Wasserrahmenrichtlinie. Die aktuellen<br />
Änderungen in der europäischen Binnenmarktrechtsetzung werden im folgenden kurz<br />
skizziert.<br />
4.1 Vergaberichtlinien<br />
Die europäische Kommission hat im Frühling <strong>und</strong> Sommer des Jahres 2000 ein umfangreiches<br />
Reformpaket auf den Weg gebracht, mit dem die Vergaberichtlinien vereinfacht<br />
<strong>und</strong> modernisiert werden sollen. Dies betrifft zum einen zahlreiche Neuregelungen in einer<br />
einheitlichen Richtlinie für Vergaben von Liefer-, Bau- <strong>und</strong> Dienstleistungsaufträge (DOK.<br />
KOM (2000) 275 endg. v. 10.5.2000) sowie zum anderen die Neufassung der Richtlinie<br />
für Sektorenaufträge im Bereich der Wasser-, Energie- <strong>und</strong> Verkehrsversorgung (DOK.<br />
KOM (2000) 276 endg. v. 10.5.2000). Unter den zahlreichen sich abzeichnenden Änderungen<br />
ist derzeit vor allem bemerkenswert, dass die auch für die Unternehmen der Wasserwirtschaft<br />
relevante Sektorenrichtlinie dahingehend geändert wird, dass sie nunmehr<br />
um eine Ausstiegsklausel für Wettbewerbsbranchen ergänzt werden soll. Nationale Sektoren,<br />
die aufgr<strong>und</strong> einschlägiger EG-Vorschriften effektiv liberalisiert wurden <strong>und</strong> in denen<br />
wirksamer Wettbewerb herrscht, können demnach von der Anwendung der Ausschreibungsvorschriften<br />
entb<strong>und</strong>en werden. Die Entscheidung über die Freigabe soll die EU-<br />
Kommission treffen, wobei derzeit noch unklar ist, ob eine solche Entscheidung im Einzelfall<br />
gelten wird oder generelle Gültigkeit beanspruchen kann. Neuerungen sind hier auch<br />
im Ablauf eines Vergabeverfahrens geplant. So will die Kommission zukünftig u.a. die<br />
Vorgaben für die Bekanntgabe der Zuschlagskriterien verschärfen. Bislang sind den Teilnehmern<br />
an einer Ausschreibung die Kriterien „möglichst in der Reihenfolge ihrer Bedeutung“<br />
mitzuteilen. Künftig soll ein Auftraggeber die Bewertungskriterien gewichten. Mit<br />
dem Kommissionsentwurf haben sich nun der Ministerrat <strong>und</strong> das Europäische Parlament<br />
zu befassen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dieses Gesetzgebungsverfahren über<br />
einen längeren Zeitraum hinziehen könnte.<br />
4.2 Transparenzrichtlinie<br />
Weitreichende Änderungen insbesondere für die Kommunen ergeben sich auch durch die<br />
Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen<br />
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