Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute
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IV. Weitere Maßnahmen <strong>und</strong> ihre Wirkungsweise<br />
Neben den Maßnahmen, die den Szenarien Wettbewerb im Markt <strong>und</strong> Wettbewerb um<br />
den Markt zugeordnet werden können, bestehen weitere Handlungsmöglichkeiten, die bei<br />
Überlegungen zur Effizienzsteigerung bzw. einer Neuordnung der Trinkwasserversorgung<br />
zu erwägen sind. Die im folgenden dargestellten Maßnahmen sind nicht an die in den<br />
beiden Szenarien diskutierten Maßnahmen zur stärkeren Marktöffnung geb<strong>und</strong>en. Mit<br />
ihrer Umsetzung kann unmittelbar begonnen werden.<br />
1. Schaffung von <strong>Rahmenbedingungen</strong> für die materielle Privatisierung<br />
(„Angebotsgesetzgebung“)<br />
Sofern das Landesrecht dem nicht entgegensteht, können Städte <strong>und</strong> Gemeinden ihre Eigentumsrechte<br />
am Wasserversorgungsunternehmen bereits heute vollständig <strong>und</strong> endgültig<br />
veräußern. Insbesondere für Gemeinden, denen die Erfüllung steigender finanzieller<br />
<strong>und</strong> fachlicher Anforderungen an die Wasserversorgung Schwierigkeiten bereitet, stellt<br />
dies eine attraktive Option dar. Die Privatisierung bietet die Chance, privates Kapital <strong>und</strong><br />
Know how einzubinden. Dabei verfügen Private gr<strong>und</strong>sätzlich über eine größere unternehmerische<br />
Flexibilität <strong>und</strong> Finanzkraft als öffentliche Unternehmen. Dies gilt auch für<br />
internationale Aktivitäten. Im Gegensatz zu öffentlichen Unternehmen unterliegen sie nicht<br />
dem öffentlichen Dienstrecht, dem Haushaltsrecht oder dem öffentlichen Vergaberecht.<br />
Das Gewinnstreben privater Anbieter führt dazu, dass diese nach Wegen für eine möglichst<br />
kostengünstige Leistungserstellung suchen. Gleichzeitig muss über Wettbewerb<br />
oder eine entsprechende ökonomische Regulierung sichergestellt werden, dass die Abnehmer<br />
von diesen Kosteneinsparungen in Form von niedrigeren Preisen profitieren. Der<br />
Private ist an die gleichen umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitspolitischen Regelungen geb<strong>und</strong>en wie<br />
ein Anbieter im öffentlichen Eigentum. Bei Verstößen gegen geltendes Recht riskiert er<br />
nicht nur entsprechende rechtliche Konsequenzen, sondern auch seine Reputation.<br />
Um die mit einer stärkeren Marktöffnung verb<strong>und</strong>enen Besorgnisse für die Versorgungssicherheit<br />
aufzufangen, sollte der B<strong>und</strong>esgesetzgeber – unabhängig von der Einführung<br />
von mehr Wettbewerb in der Trinkwasserversorgung - nach Art. 74 Ziff. 11 GG unter der<br />
sog. Recht der Wirtschaft-Klausel einen Ordnungsrahmen für die Privatisierung der Wasserversorgung<br />
schaffen. Dabei kann er sich an den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
1998 orientieren. Es ist davon auszugehen, dass die mit entsprechenden Regelungen<br />
geschaffene Rechtssicherheit die Entscheidung der Kommunen für eine materielle<br />
Privatisierung begünstigt. Regelungen sind über folgende Gegenstände in Betracht<br />
zu ziehen:<br />
• Anforderungen an die Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Fachk<strong>und</strong>e von Wasserversorgungsunternehmen<br />
nach DVGW-Arbeitsblatt W 1000 unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen<br />
DIN 2000,<br />
• Gr<strong>und</strong>sätze über Unterhaltung, Erneuerung <strong>und</strong> Ausbau von Versorgungsanlagen,<br />
Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen,<br />
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