Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute
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Zusammenfassung der Ergebnisse<br />
Die vergleichsweise hohe Qualität des Leistungsangebotes deutscher Wasserversorger<br />
ist weitestgehend unumstritten. Eine höhere Wettbewerbsintensität soll die Anbieter zwingen,<br />
Rationalisierungspotenziale verstärkt zu nutzen <strong>und</strong> die Kostenvorteile in Form von<br />
niedrigeren Preisen an die Verbraucher weiterzugeben, Größen- <strong>und</strong> Verb<strong>und</strong>vorteile zu<br />
nutzen, Entscheidungen über den Zuschnitt von Versorgungsgebieten unter wirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten zu treffen <strong>und</strong> die Kosten verursachergerecht bei den Verbrauchern<br />
anzulasten. Schließlich soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter<br />
von Wasserversorgungsleistungen verbessert werden. Eine stärkere Marktöffnung<br />
führt im allgemeinen nicht dazu, dass umwelt-, ges<strong>und</strong>heits- oder verteilungspolitische<br />
Ziele notwendig schlechter erfüllt werden als dies bislang der Fall ist, sofern die geltenden<br />
Vorschriften für die Trinkwasserqualität durchgesetzt werden <strong>und</strong> das auch heute schon<br />
bestehende Defizit eines unzureichenden flächendeckenden Gewässerschutzes beseitigt<br />
wird. Die bestehenden Defizite sowie der sich daraus ergebende flankierende Handlungsbedarf<br />
werden benannt.<br />
Eine stärkere Marktöffnung kann zum einen darauf gerichtet sein, den Wettbewerb um<br />
Endverbraucher zu intensivieren, indem rechtliche Regelungen, die den Zutritt zu Versorgungsgebieten<br />
anderer Anbieter behindern, aufgehoben werden (Wettbewerb im Markt),<br />
zum anderen kann sie zum Ziel haben, die Anbieter im Wettbewerb um das zeitlich befristete<br />
Recht zur Wasserversorgung in einem Versorgungsgebiet zur Abgabe innovativer,<br />
kostengünstiger Angebote anzuhalten (Wettbewerb um den Markt). Darüber hinaus kann<br />
die Effizienz der Trinkwasserversorgung durch eine Reihe weiterer Maßnahmen erhöht<br />
werden, die unabhängig oder ergänzend zu den beiden genannten Formen des Wettbewerbs<br />
ergriffen werden können.<br />
Wettbewerb im Markt kann in der Wasserversorgung durch den Bau von Stichleitungen<br />
an den Versorgungsgebietsgrenzen oder durch die gemeinsame Nutzung vorhandener<br />
Netze ausgeübt werden. Auch eine Erweiterung der Möglichkeit von Großverbrauchern,<br />
sich für die Wassergewinnung in eigenen Anlagen zu entscheiden, trägt dazu bei, dass<br />
der Wettbewerbsdruck auf das etablierte Unternehmen erhöht wird. Dabei wird die aus<br />
dem Wegfall bestehender rechtlicher Marktzutrittsschranken resultierende Zunahme an<br />
tatsächlicher oder potentieller Konkurrenz die dem Wettbewerb ausgesetzten Anbieter<br />
von Trinkwasser dazu veranlassen, Rationalisierungspotenziale aufzudecken <strong>und</strong> diese<br />
stärker als bislang zu nutzen. Es ist mit einer stärkeren Konzentration auf der Anbieterseite<br />
zu rechnen, die es erlaubt, Größenvorteile auszuschöpfen. Zu erwarten ist weiterhin,<br />
dass die Entscheidung über den Zuschnitt von Versorgungsgebieten im Wettbewerb weniger<br />
nach administrativen Gesichtspunkten <strong>und</strong> eher nach technisch-wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
getroffen wird. Aufgr<strong>und</strong> der Besonderheiten der Trinkwasserversorgung<br />
sowie der daraus resultierenden Kostenstrukturen ist jedoch davon auszugehen, dass<br />
Wettbewerb im Markt nicht die gleiche Intensität erreichen wird wie etwa in der Stromwirtschaft.<br />
Entsprechend werden auch nach einer Aufhebung rechtlicher Marktzutrittsschranken<br />
Monopolbereiche fortbestehen, die dann möglicherweise in privater Hand sind <strong>und</strong><br />
der ökonomischen Regulierung unterworfen werden müssen (u.a. Netz, Versorgungsgebiete,<br />
in denen kein Wettbewerb zustande kommt, geb<strong>und</strong>ene K<strong>und</strong>en). Unter dem gegenwärtigen<br />
Ordnungsrahmen wird Wettbewerb im Markt behindert, sofern<br />
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