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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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2.2 Wirtschaftliche Folgen <strong>und</strong> Handlungsbedarf<br />

Die möglichen wirtschaftlichen Folgen des Wegfalls von ausschließlichen Konzessionsverträgen<br />

<strong>und</strong> Demarkationsabsprachen sowie von Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwängen<br />

für die Akteure im Markt stellen sich wie folgt dar:<br />

• In dem Maße, wie bei Wegfall der bestehenden rechtlichen Marktzutrittsschranken<br />

tatsächlicher oder potentieller Wettbewerb greift, wächst der Druck auf die Wasserversorgungsunternehmen,<br />

Kostensenkungspotenziale auszunutzen <strong>und</strong> an die Verbraucher<br />

in Form von niedrigeren Preisen weiterzugeben. Kostengünstig arbeitende<br />

Wasserversorgungsunternehmen können neue K<strong>und</strong>en gewinnen <strong>und</strong> ihre Marktanteile<br />

im Wettbewerb ausbauen, während vergleichsweise teure Anbieter Abnehmer<br />

verlieren. Der resultierende Wettbewerbsdruck dürfte dort am höchsten sein, wo die<br />

Wasserpreise benachbarter Wasserversorgungsunternehmen große Unterschiede<br />

aufweisen oder wo Fernwasserversorger, die über Kostenvorteile gegenüber dem örtlichen<br />

Versorger verfügen, neue K<strong>und</strong>en zu geringen Kosten erreichen können. Wettbewerbsparameter<br />

könnte neben günstigeren Preisen auch ein breiteres Leistungsangebot<br />

sein (vgl. Ausführungen zur Multi-Utility-Strategie in Abschn. I.2.1).<br />

• Wasserversorgungsunternehmen, die ihre Kosten im Wettbewerb nicht decken können,<br />

sind gezwungen, aus dem Markt auszuscheiden. Auch Kommunen werden unrentable<br />

Versorgungsunternehmen auf Dauer kaum halten können <strong>und</strong> den Verkauf<br />

des Unternehmens oder eine Übertragung der Versorgungsaufgabe auf Dritte erwägen.<br />

Es kommt zu einer stärkeren Konzentration auf der Anbieterseite, die es erlaubt,<br />

Größenvorteile in der Leistungserstellung zu nutzen, wobei auch kleine effiziente Unternehmen<br />

im Wettbewerb durchaus bestehen können. Außerdem könnte im Wettbewerb<br />

ein neuer Markt für Zwischenhändler entstehen.<br />

• Mit zunehmender Effizienz, Unternehmensgröße <strong>und</strong> Finanzkraft steigt die internationale<br />

Wettbewerbsfähigkeit deutscher Versorger. Auch Anbieter auf vorgelagerten<br />

Märkten (Anlagenbauer, Ingenieurbüros, Consultingunternehmen, Labors u.a.) könnten<br />

von einer solchen Entwicklung profitieren. Dabei muss einer eventuellen Ausweitung<br />

der Marktmacht der Wasserversorger auf diese – in Deutschland bislang überwiegend<br />

wettbewerblich organisierten - Märkte mit dem Instrumentarium des Wettbewerbsrechts<br />

begegnet werden.<br />

• Langfristig wird sich im Wettbewerb ein Zuschnitt der Versorgungsgebiete durchsetzen,<br />

der weniger administrativen Gesichtspunkten <strong>und</strong> eher technisch-wirtschaftlichen<br />

Überlegungen folgt.<br />

• Aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Kostenstrukturen ist jedoch davon auszugehen, dass<br />

auch nach einer Marktöffnung Monopolbereiche verbleiben, in denen auf eine - auch<br />

unter den bestehenden <strong>Rahmenbedingungen</strong> erforderliche - ökonomische Regulierung<br />

nicht verzichtet werden kann. Dies betrifft zum einen das Leitungsnetz. Zum anderen<br />

ist davon auszugehen, dass einzelne Haushalte auch bei Schaffung der Voraussetzungen<br />

für Wettbewerb im Markt nur in Ausnahmefällen zwischen unterschiedlichen<br />

Versorgern wählen können (u.a. bei Neuanschlüssen an Versorgungsgebietsgrenzen).<br />

Vor allem im ländlichen Raum wird Wettbewerb im Markt vielfach nicht zustande<br />

kommen. Ein Vorteil gegenüber einer Situation ohne Wettbewerb im Markt<br />

besteht jedoch darin, dass die Kartellbehörden aus den Versorgungsbedingungen in<br />

Bereichen, in denen Wettbewerb wirksam ist, auf die missbräuchliche Ausnutzung ei-<br />

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