Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute
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2.2 Wirtschaftliche Folgen <strong>und</strong> Handlungsbedarf<br />
Die möglichen wirtschaftlichen Folgen des Wegfalls von ausschließlichen Konzessionsverträgen<br />
<strong>und</strong> Demarkationsabsprachen sowie von Anschluss- <strong>und</strong> Benutzungszwängen<br />
für die Akteure im Markt stellen sich wie folgt dar:<br />
• In dem Maße, wie bei Wegfall der bestehenden rechtlichen Marktzutrittsschranken<br />
tatsächlicher oder potentieller Wettbewerb greift, wächst der Druck auf die Wasserversorgungsunternehmen,<br />
Kostensenkungspotenziale auszunutzen <strong>und</strong> an die Verbraucher<br />
in Form von niedrigeren Preisen weiterzugeben. Kostengünstig arbeitende<br />
Wasserversorgungsunternehmen können neue K<strong>und</strong>en gewinnen <strong>und</strong> ihre Marktanteile<br />
im Wettbewerb ausbauen, während vergleichsweise teure Anbieter Abnehmer<br />
verlieren. Der resultierende Wettbewerbsdruck dürfte dort am höchsten sein, wo die<br />
Wasserpreise benachbarter Wasserversorgungsunternehmen große Unterschiede<br />
aufweisen oder wo Fernwasserversorger, die über Kostenvorteile gegenüber dem örtlichen<br />
Versorger verfügen, neue K<strong>und</strong>en zu geringen Kosten erreichen können. Wettbewerbsparameter<br />
könnte neben günstigeren Preisen auch ein breiteres Leistungsangebot<br />
sein (vgl. Ausführungen zur Multi-Utility-Strategie in Abschn. I.2.1).<br />
• Wasserversorgungsunternehmen, die ihre Kosten im Wettbewerb nicht decken können,<br />
sind gezwungen, aus dem Markt auszuscheiden. Auch Kommunen werden unrentable<br />
Versorgungsunternehmen auf Dauer kaum halten können <strong>und</strong> den Verkauf<br />
des Unternehmens oder eine Übertragung der Versorgungsaufgabe auf Dritte erwägen.<br />
Es kommt zu einer stärkeren Konzentration auf der Anbieterseite, die es erlaubt,<br />
Größenvorteile in der Leistungserstellung zu nutzen, wobei auch kleine effiziente Unternehmen<br />
im Wettbewerb durchaus bestehen können. Außerdem könnte im Wettbewerb<br />
ein neuer Markt für Zwischenhändler entstehen.<br />
• Mit zunehmender Effizienz, Unternehmensgröße <strong>und</strong> Finanzkraft steigt die internationale<br />
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Versorger. Auch Anbieter auf vorgelagerten<br />
Märkten (Anlagenbauer, Ingenieurbüros, Consultingunternehmen, Labors u.a.) könnten<br />
von einer solchen Entwicklung profitieren. Dabei muss einer eventuellen Ausweitung<br />
der Marktmacht der Wasserversorger auf diese – in Deutschland bislang überwiegend<br />
wettbewerblich organisierten - Märkte mit dem Instrumentarium des Wettbewerbsrechts<br />
begegnet werden.<br />
• Langfristig wird sich im Wettbewerb ein Zuschnitt der Versorgungsgebiete durchsetzen,<br />
der weniger administrativen Gesichtspunkten <strong>und</strong> eher technisch-wirtschaftlichen<br />
Überlegungen folgt.<br />
• Aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Kostenstrukturen ist jedoch davon auszugehen, dass<br />
auch nach einer Marktöffnung Monopolbereiche verbleiben, in denen auf eine - auch<br />
unter den bestehenden <strong>Rahmenbedingungen</strong> erforderliche - ökonomische Regulierung<br />
nicht verzichtet werden kann. Dies betrifft zum einen das Leitungsnetz. Zum anderen<br />
ist davon auszugehen, dass einzelne Haushalte auch bei Schaffung der Voraussetzungen<br />
für Wettbewerb im Markt nur in Ausnahmefällen zwischen unterschiedlichen<br />
Versorgern wählen können (u.a. bei Neuanschlüssen an Versorgungsgebietsgrenzen).<br />
Vor allem im ländlichen Raum wird Wettbewerb im Markt vielfach nicht zustande<br />
kommen. Ein Vorteil gegenüber einer Situation ohne Wettbewerb im Markt<br />
besteht jedoch darin, dass die Kartellbehörden aus den Versorgungsbedingungen in<br />
Bereichen, in denen Wettbewerb wirksam ist, auf die missbräuchliche Ausnutzung ei-<br />
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