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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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werden soll. Erwogen wird, durch eine Änderung der entsprechenden Richtlinien, zukünftig<br />

alle Formen von Konzessionen zu erfassen <strong>und</strong> damit sicherzustellen, dass diese nach<br />

einem Aufruf zum Wettbewerb in einem gesetzlich geregelten Verfahren vergeben werden,<br />

das zwar von gewissen starren Anforderungen des übrigen Vergaberechts im Dienstleistungs-<br />

<strong>und</strong> Lieferungsbereich zur Bewahrung der erforderlichen Flexibilität befreit sein<br />

soll, jedoch über die derzeitige Verpflichtung gewisser Mindeststandards hinaus in stärkerem<br />

Maße kalkulierbare <strong>und</strong> vorhersehbare Rechtmäßigkeitskriterien für die Vergabeentscheidung<br />

festlegt.<br />

4.4 Mitteilung der Kommission zur Daseinsvorsorge<br />

Mit der Aufnahme von Artikel 16 in den EG-Vertrag wird der Stellenwert von Leistungen<br />

der Daseinsvorsorge innerhalb der gemeinsamen Werte der Europäischen Union bestätigt.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des wachsenden Drucks auf neue Sektoren, sich dem Wettbewerb<br />

zu öffnen, hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung über Leistungen der Daseinsvorsorge<br />

von 1996 überarbeitet <strong>und</strong> im September 2000 veröffentlicht (KOM(2000)<br />

580 endg.). Darin stellt die Kommission fest, dass es in erster Linie Aufgabe der staatlichen<br />

Stellen ist, die Aufgaben der Leistungen der Daseinsvorsorge sowie die Art, wie diese<br />

auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene erfüllt werden, festzulegen. Aufgabe der<br />

Gemeinschaft ist es hingegen, sicherzustellen, dass Qualität <strong>und</strong> Preise der Leistungen<br />

den Bedürfnissen der Nutzer <strong>und</strong> der Bürger im ganzen entsprechen. Gleichzeitig wird in<br />

der Mitteilung herausgestellt, dass die bisherigen Erfahrungen die absolute Vereinbarkeit<br />

von hohen Standards bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge mit den<br />

EG-Binnenmarkt- <strong>und</strong> Wettbewerbsregeln bestätigen. Sofern die Bereitstellung von Leistungen<br />

der Daseinsvorsorge auf wettbewerblichen Märkten jedoch nicht in zufriedenstellender<br />

Weise erfolgt, können Behörden bestimmten Anbietern im allgemeinen Interesse<br />

Pflichten auferlegen <strong>und</strong> ihnen, falls erforderlich, besondere oder ausschließliche Rechte<br />

übertragen <strong>und</strong>/oder einen Finanzierungsmechanismus entwickeln, so dass ihnen die Leistungserstellung<br />

ermöglicht wird.<br />

Die Binnenmarkt- <strong>und</strong> Wettbewerbsregeln sollen nur dann anwendbar sein, wenn es sich<br />

bei den Leistungen um wirtschaftliche Aktivitäten handelt, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten<br />

betreffen. In diesem Fall sind die Prinzipien der Neutralität in Bezug auf das<br />

Eigentum, die Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten bei der Definition von Leistungen<br />

der Daseinsvorsorge sowie das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das sicherstellt, dass die<br />

Wettbewerbsfreiheit nicht stärker eingeschränkt wird, als dies zur Aufgabenerfüllung notwendig<br />

ist, zu beachten.<br />

Offen bleibt, inwiefern es sich bei der Trinkwasserversorgung um Leistungen handelt, auf<br />

welche die Binnenmarkt- <strong>und</strong> Wettbewerbsregeln anwendbar sind. Die Mitteilung geht auf<br />

diesen Sektor nicht explizit ein. Statt dessen findet die Wasserversorgung nur an einer<br />

Stelle Erwähnung, an der Umfrageergebnisse zur K<strong>und</strong>enzufriedenheit mit unterschiedlichen<br />

Leistungen der Daseinsvorsorge dargelegt werden. Allerdings muss wohl auf Dauer<br />

davon ausgegangen werden, dass sich Wasserversorgungsunternehmen nicht darauf berufen<br />

können, dass sie die Anwendungskriterien für das EU-Wettbewerbsrecht nicht erfüllen.<br />

Während die Wasserversorgung eine überwiegend lokale <strong>und</strong> nur im Ausnahmefall<br />

eine grenzüberschreitende Tätigkeit darstellt, operieren die Anbieter von Wasserversor-<br />

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