07.05.2013 Aufrufe

Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

lich-rechtlich ausgestaltet <strong>und</strong> Gebühren <strong>und</strong> Beiträge nach den Kommunalabgabengesetzen<br />

der Länder (KAG) erhebt oder ob sie das Benutzungsverhältnis privatrechtlich<br />

ausgestaltet <strong>und</strong> zivilrechtliche Entgelte fordert (DAIBER, 1996).<br />

Die Wasserpreise werden in der Regel von den Wasserversorgungsunternehmen unter Beachtung<br />

der Gr<strong>und</strong>sätze des Gebührenrechts (Kostendeckung, Gleichbehandlung, Äquivalenz)<br />

festgelegt <strong>und</strong> von Gemeindevertretern genehmigt. Während die öffentlich-rechtlich<br />

ausgestalteten Wasserpreise der Kommunalaufsicht der Länder unterstellt sind, unterliegen<br />

die privatrechtlichen Entgelte der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht nach § 103 Abs. 5<br />

GWB a.F. (DAIBER, 1996). Dies gilt auch dann, wenn kein Konzessions- oder Demarkationsvertrag<br />

geschlossen wurde. Bei der Missbrauchskontrolle durch die Kartellbehörden<br />

werden die Entgelte vergleichbarer Unternehmen in unterschiedlichen Versorgungsgebieten<br />

einander gegenübergestellt. Zu den Merkmalen, die als Begründung für Preisunterschiede<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zugelassen werden, zählen vor allem hydrogeologische <strong>und</strong> geographische<br />

Besonderheiten der Versorgungsgebiete. Sofern es dem Versorgungsunternehmen nicht<br />

gelingt, überzeugend darzulegen, dass die Erhebung eines ungünstigeren Entgeltes unausweichlich<br />

ist, kann die Kartellbehörde einen Preisabschlag verlangen. Ein Anspruch der<br />

Unternehmen auf Kostenerstattung ist insofern nicht gegeben, als die Aufgabe der Kartellbehörde<br />

gerade darin besteht, zu verhindern, dass die durch das Kartellrecht geschützten<br />

Gebietsmonopolisten Entgelte erheben, die im Wettbewerb nicht erzielbar wären<br />

(DAIBER, 1998).<br />

Gegen öffentlich-rechtliche Gebührenbescheide können die Verbraucher Einspruch bei<br />

den Verwaltungsgerichten einlegen. Über Klagen gegen privatrechtliche Entgelte wird im<br />

Rahmen zivilrechtlicher Verfahren entschieden.<br />

2.2.5 Regulierung der Trinkwassergüte<br />

Die Trinkwasserverordnung setzt den Rahmen für die mikrobiologische, chemische <strong>und</strong><br />

sonstige Qualität des Trinkwassers. Die Trinkwasserverordnung wurde am 21.5.2001 novelliert.<br />

Sie enthält allgemeine Anforderungen (ohne Zahlenwerte), wie insbesondere das<br />

Minimierungsgebot, wonach Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser<br />

verunreinigen oder die Beschaffenheit des Trinkwassers nachteilig beeinflussen können,<br />

so niedrig gehalten werden sollen, wie dies nach dem Stand der Technik mit vertretbarem<br />

Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls möglich ist. Die<br />

Abwägung ist Sache der Ges<strong>und</strong>heitsämter. Ferner werden für ca. 50 mikrobiologische,<br />

chemische <strong>und</strong> physikalische Parameter Grenzwerte oder Richtwerte angegeben. Die Abgabe<br />

von Wasser, das diesen Anforderungen nicht entspricht, ist zum Teil strafbar, zum<br />

Teil wird sie als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das Trinkwasser muss im besonderen frei<br />

von Krankheitserregern, genusstauglich <strong>und</strong> rein sein. Diese Erfordernisse gelten als erfüllt,<br />

wenn bei der Gewinnung, der Aufbereitung <strong>und</strong> der Verteilung die allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik eingehalten werden <strong>und</strong> das Wasser den Anforderungen der<br />

Trinkwasserverordnung entspricht. Die Regeln der Technik werden in diesem Bereich von<br />

DIN <strong>und</strong> DVGW, sowie vermehrt von CEN <strong>und</strong> ISO vorgegeben. Hervorzuheben ist an<br />

dieser Stelle die DIN 2000. Sie enthält die allgemein anerkannten Regeln der Technik für<br />

Anforderungen an Trinkwasser sowie Planung, Bau, Betrieb <strong>und</strong> Instandhaltung der Versorgungsanlagen.<br />

Die Aufsicht über die Beschaffenheit des Trinkwassers sowie der Was-<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!