Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute
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Hintergr<strong>und</strong> des Forschungsvorhabens<br />
Nach der Aufhebung des kartellrechtlichen Ausnahmebereichs für Strom <strong>und</strong> Gas stellt<br />
sich nun auch für die Trinkwasserversorgung in Deutschland die Frage, ob Maßnahmen<br />
zur Verstärkung des Wettbewerbs einen Beitrag zu einer Veränderung der Unternehmensstrukturen<br />
<strong>und</strong> zu einer Effizienzerhöhung leisten können. Ziel des vom B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens war<br />
es, <strong>Optionen</strong> für eine stärkere Marktöffnung aufzuzeigen <strong>und</strong> deren Folgen für Unternehmen,<br />
Beschäftigte, Verbraucher, Kommunen, Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Umweltschutz abzuschätzen.<br />
Dabei ging es in der ursprünglichen Aufgabenstellung zunächst nur um die Aufhebung<br />
des kartellrechtlichen Ausnahmebereichs durch Streichung von § 103 GWB a.F.<br />
Da sich gezeigt hat, dass dieser Schritt in der Trinkwasserversorgung alleine wenig Wirkung<br />
entfalten wird, wurde die Untersuchung auf weitere Maßnahmen ausgedehnt, die<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet sind, Kostensenkungspotenziale aufzudecken <strong>und</strong> die internationale<br />
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter zu verbessern. Entsprechend wurde auch<br />
der Titel des Forschungsvorhabens geändert (ursprünglich: „Wären bei einer Streichung<br />
des kartellrechtlichen Ausnahmebereichs für Trinkwasser Begleitregelungen erforderlich,<br />
um eine nachhaltige Wasserversorgung sicherzustellen, <strong>und</strong> wenn ja welche?“). Gegebenenfalls<br />
bestehende Lücken im Regulierungsrahmen sollten identifiziert <strong>und</strong> Empfehlungen<br />
zur flankierenden Gestaltung der <strong>Rahmenbedingungen</strong> entwickelt werden, welche zur<br />
Bewältigung gesellschaftlich unerwünschter Nebeneffekte einer wettbewerblichen Neuordnung<br />
der Wasserversorgung erforderlich sind. Die Abwasserentsorgung wurde auftragsgemäß<br />
nur insoweit angesprochen, wie durch Veränderungen des rechtlichen Rahmens<br />
Hemmnisse bei der Zusammenfassung von Wasserversorgung <strong>und</strong> Abwasserentsorgung<br />
in einem Unternehmen abgebaut werden. Bei der Bearbeitung des Forschungsvorhabens<br />
waren die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Marktöffnung zu beachten.<br />
Mit der Bearbeitung des Forschungsvorhabens wurde ein interdisziplinär besetztes Gutachterteam<br />
beauftragt, das sich wie folgt zusammensetzt:<br />
• Prof. Dr. med. Konrad Botzenhart (Wasserhygiene), Hygiene-Institut der Universität<br />
Tübingen,<br />
• Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers (Ökonomie), TU Berlin,<br />
• Prof. Dr.-Ing. Martin Jekel (Wasserchemie), TU Berlin,<br />
• Prof. Dr. Jürgen Salzwedel (Recht), Norton Rose Vieregge, Köln,<br />
• <strong>Ecologic</strong>, R. Andreas Kraemer (internationale Erfahrungen, Umwelt), Berlin.<br />
Dem Bericht liegt das vorläufige Thesenpapier der Gutachter vom 21. Februar 2001 zu<br />
Gr<strong>und</strong>e. Es wurde auf einem Workshop am 27. März 2001 im B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft<br />
in Berlin vorgestellt <strong>und</strong> mit Experten aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft<br />
<strong>und</strong> Verbänden diskutiert. Die beim Workshop vorgetragenen Argumente wurden<br />
bei der Überarbeitung des Gutachtens ebenso berücksichtigt wie schriftliche Stellungnahmen<br />
zum Papier <strong>und</strong> die Ergebnisse von Gesprächen mit Interessensvertretern, die nach<br />
der Erstellung des Thesenpapiers stattgef<strong>und</strong>en haben.<br />
Der vorliegende Endbericht ist wie folgt aufgebaut: Zunächst werden die Besonderheiten<br />
der Wasserversorgung im Vergleich zur Strom- <strong>und</strong> Gasversorgung, die gegenwärtige<br />
Ordnung der Wasserversorgung in Deutschland <strong>und</strong> der sich daraus ergebende Reform-<br />
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