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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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2. Szenario 1: Folgenabschätzung <strong>und</strong> Handlungsbedarf<br />

Wettbewerbsprozesse lassen sich weder planen, noch sind sie zuverlässig vorhersehbar.<br />

Für die sich anschließende Folgenabschätzung wird auf Erfahrungen in anderen Ländern<br />

(England, Frankreich) oder auf anderen Märkten (Strom, Gas) zurückgegriffen. Sofern<br />

entsprechende Erfahrungen nicht vorliegen oder eine Übertragung nicht zulässig ist, müssen<br />

sich die Ausführungen auf Plausibilitätsüberlegungen stützen. Dabei ist davon auszugehen,<br />

dass die erzielbare Wettbewerbsintensität in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen<br />

Gegebenheiten (u.a. Ressourcenergiebigkeit <strong>und</strong> -qualität, Siedlungsstrukturen, bestehende<br />

Leitungsnetze) regional große Unterschiede aufweist. Entsprechend können<br />

auch die möglichen negativen Effekte regional sehr unterschiedlich ausfallen. Bei dem im<br />

folgenden darzulegenden flankierenden Handlungsbedarfbedarf der beschriebenen<br />

Marktöffnungsoptionen werden insofern Maßnahmen diskutiert, die unabhängig vom tatsächlichen<br />

Ausmaß des Wettbewerbs sicherstellen, dass umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitspolitische<br />

Ziele eingehalten werden.<br />

Dabei ist zu beachten, dass die Kosten der gegebenenfalls erforderlichen flankierenden<br />

Regulierung nicht allein der Liberalisierung angelastet werden können. Vielmehr wirken<br />

sich Lücken im wasserwirtschaftlichen Ordnungsrahmen sowie Defizite im Vollzug des<br />

bestehenden Instrumentariums bereits heute negativ auf die Trinkwassergüte <strong>und</strong> den<br />

Umweltschutz aus. Obwohl die Wasserversorger in Deutschland aufgr<strong>und</strong> ihrer Gemeinwohlorientierung,<br />

langfristigen Verantwortung <strong>und</strong> bislang gesicherten Marktposition eine<br />

Wasserversorgung durchführen sollten, die auf Nachhaltigkeit, Qualität <strong>und</strong> Sicherheit der<br />

Leistung ausgerichtet ist, kann nicht in jedem Fall davon ausgegangen werden, dass die<br />

Anbieter von Wasserversorgungsleistungen heute Aufgaben des Umwelt- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />

freiwillig wahrnehmen oder dass überall die bestehenden rechtlichen<br />

Vorgaben eingehalten werden. Vor Konkurrenz geschützte Unternehmen im öffentlichen<br />

Eigentum können die Kosten der Leistungserstellung zwar gr<strong>und</strong>sätzlich leichter auf die<br />

Verbraucher überwälzen als dies einem im Wettbewerb stehenden Unternehmen möglich<br />

ist. Dies gilt aber nur so lange, wie die Gebührenhöhe bei den Verbrauchern nicht auf<br />

Akzeptanzprobleme stößt. Die bestehenden Defizite können sich allerdings bei einer<br />

Intensivierung des Wettbewerbs verschärfen, so dass die Dringlichkeit, mit der entsprechende<br />

Maßnahmen ergriffen werden müssen, steigt. Darüber hinaus wurden eine Reihe<br />

staatlicher Aufgaben in der Vergangenheit zum Teil mit Verweis auf die mangelnde politische<br />

Durchsetzbarkeit von ordnungspolitisch überlegenen Lösungen auf kommunale<br />

Wasserversorgungsunternehmen übertragen. Flankierender Handlungsbedarf ergibt sich<br />

deshalb bei einer stärkeren Marktöffnung auch insofern, als eine entsprechende Aufgabenverlagerung<br />

mit einer wettbewerblichen Ordnung der Trinkwasserversorgung in der<br />

Regel nicht vereinbar ist.<br />

Eine mögliche Folge der Zunahme von Wettbewerb im Markt ist, dass sich Gemeinden<br />

verstärkt zum Verkauf von Anteilen an Wasserversorgungsunternehmen entscheiden.<br />

Insofern kann bei der Folgenabschätzung nicht immer trennscharf zwischen den Folgen<br />

von mehr Wettbewerb <strong>und</strong> einer verstärkten Privatisierung unterschieden werden. Für die<br />

Untersuchung des flankierenden Handlungsbedarfs ist in diesem Zusammenhang bedeutsam,<br />

dass bestehende umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitspolitische Maßnahmen nicht an eine<br />

bestimmte Unternehmensform geb<strong>und</strong>en sind. Für den Versorger können Verstöße gegen<br />

geltendes Recht vielfach einen erheblichen Reputationsverlust bedeuten, der die Chan-<br />

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