Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute
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2. Szenario 1: Folgenabschätzung <strong>und</strong> Handlungsbedarf<br />
Wettbewerbsprozesse lassen sich weder planen, noch sind sie zuverlässig vorhersehbar.<br />
Für die sich anschließende Folgenabschätzung wird auf Erfahrungen in anderen Ländern<br />
(England, Frankreich) oder auf anderen Märkten (Strom, Gas) zurückgegriffen. Sofern<br />
entsprechende Erfahrungen nicht vorliegen oder eine Übertragung nicht zulässig ist, müssen<br />
sich die Ausführungen auf Plausibilitätsüberlegungen stützen. Dabei ist davon auszugehen,<br />
dass die erzielbare Wettbewerbsintensität in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen<br />
Gegebenheiten (u.a. Ressourcenergiebigkeit <strong>und</strong> -qualität, Siedlungsstrukturen, bestehende<br />
Leitungsnetze) regional große Unterschiede aufweist. Entsprechend können<br />
auch die möglichen negativen Effekte regional sehr unterschiedlich ausfallen. Bei dem im<br />
folgenden darzulegenden flankierenden Handlungsbedarfbedarf der beschriebenen<br />
Marktöffnungsoptionen werden insofern Maßnahmen diskutiert, die unabhängig vom tatsächlichen<br />
Ausmaß des Wettbewerbs sicherstellen, dass umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitspolitische<br />
Ziele eingehalten werden.<br />
Dabei ist zu beachten, dass die Kosten der gegebenenfalls erforderlichen flankierenden<br />
Regulierung nicht allein der Liberalisierung angelastet werden können. Vielmehr wirken<br />
sich Lücken im wasserwirtschaftlichen Ordnungsrahmen sowie Defizite im Vollzug des<br />
bestehenden Instrumentariums bereits heute negativ auf die Trinkwassergüte <strong>und</strong> den<br />
Umweltschutz aus. Obwohl die Wasserversorger in Deutschland aufgr<strong>und</strong> ihrer Gemeinwohlorientierung,<br />
langfristigen Verantwortung <strong>und</strong> bislang gesicherten Marktposition eine<br />
Wasserversorgung durchführen sollten, die auf Nachhaltigkeit, Qualität <strong>und</strong> Sicherheit der<br />
Leistung ausgerichtet ist, kann nicht in jedem Fall davon ausgegangen werden, dass die<br />
Anbieter von Wasserversorgungsleistungen heute Aufgaben des Umwelt- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />
freiwillig wahrnehmen oder dass überall die bestehenden rechtlichen<br />
Vorgaben eingehalten werden. Vor Konkurrenz geschützte Unternehmen im öffentlichen<br />
Eigentum können die Kosten der Leistungserstellung zwar gr<strong>und</strong>sätzlich leichter auf die<br />
Verbraucher überwälzen als dies einem im Wettbewerb stehenden Unternehmen möglich<br />
ist. Dies gilt aber nur so lange, wie die Gebührenhöhe bei den Verbrauchern nicht auf<br />
Akzeptanzprobleme stößt. Die bestehenden Defizite können sich allerdings bei einer<br />
Intensivierung des Wettbewerbs verschärfen, so dass die Dringlichkeit, mit der entsprechende<br />
Maßnahmen ergriffen werden müssen, steigt. Darüber hinaus wurden eine Reihe<br />
staatlicher Aufgaben in der Vergangenheit zum Teil mit Verweis auf die mangelnde politische<br />
Durchsetzbarkeit von ordnungspolitisch überlegenen Lösungen auf kommunale<br />
Wasserversorgungsunternehmen übertragen. Flankierender Handlungsbedarf ergibt sich<br />
deshalb bei einer stärkeren Marktöffnung auch insofern, als eine entsprechende Aufgabenverlagerung<br />
mit einer wettbewerblichen Ordnung der Trinkwasserversorgung in der<br />
Regel nicht vereinbar ist.<br />
Eine mögliche Folge der Zunahme von Wettbewerb im Markt ist, dass sich Gemeinden<br />
verstärkt zum Verkauf von Anteilen an Wasserversorgungsunternehmen entscheiden.<br />
Insofern kann bei der Folgenabschätzung nicht immer trennscharf zwischen den Folgen<br />
von mehr Wettbewerb <strong>und</strong> einer verstärkten Privatisierung unterschieden werden. Für die<br />
Untersuchung des flankierenden Handlungsbedarfs ist in diesem Zusammenhang bedeutsam,<br />
dass bestehende umwelt- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitspolitische Maßnahmen nicht an eine<br />
bestimmte Unternehmensform geb<strong>und</strong>en sind. Für den Versorger können Verstöße gegen<br />
geltendes Recht vielfach einen erheblichen Reputationsverlust bedeuten, der die Chan-<br />
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