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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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über die Delegation der Wasserversorgung geht in der Regel eine Überschlagsrechnung<br />

der Gemeinde voraus, in der sie die Kosten ermittelt, die bei eigener Leistungserstellung<br />

entstehen würden. Die Vergabe der Aufgabe erfolgt nur dann, wenn der Private die Leistung<br />

kostengünstiger herstellen kann. Allerdings liegen die Wasserpreise in den von<br />

privaten Anbietern versorgten Gemeinden im Durchschnitt 30 % über den Preisen in den<br />

von kommunalen Unternehmen versorgten Gemeinden. Diese Preisunterschiede sind<br />

zum Teil darauf zurückzuführen, dass Private in verstärktem Maße problematische Versorgungsgebiete<br />

übernehmen, zum Teil aber auch auf die stärkere Kontinuität kommunaler<br />

Unternehmen, wenn es um Erhaltungs- bzw. Erneuerungsinvestitionen geht. Berichte<br />

über Korruptionsskandale sowie die seit 1996 stark gestiegenen Preise beeinträchtigen<br />

die Akzeptanz privater Versorgungslösungen bei den Verbrauchern.<br />

Die französischen Erfahrungen zeigen, dass die Ausschreibung von Versorgungsleistungen<br />

geeignet ist, um Größenvorteile auch bei extrem dezentralen Versorgungsstrukturen<br />

auszunutzen, wenn ein Anbieter seine Leistungen gleichzeitig in mehreren Versorgungsgebieten<br />

erbringt. Im Wettbewerb um den Markt kann der kostengünstigste Anbieter ermittelt<br />

werden. Bei der Auftragsvergabe müssen sich die Kommunen ebenso wie die privaten<br />

Bieter beraten lassen, um auf gleicher Augenhöhe verhandeln zu können. In Frankreich<br />

werden die Kommunen bei Ausschreibungen umfangreich unterstützt. Sie erhalten<br />

Beratung u.a. durch den Verband der delegierenden Kommunen, Beratungsbüros des<br />

Städteb<strong>und</strong>es, Hochschulen <strong>und</strong> Aninstitute, Wirtschaftsberater <strong>und</strong> Anwälte <strong>und</strong> durch<br />

staatliche Stellen (Départements, Regionen). Auch der Zentralstaat unterstützt die Kommunen,<br />

z.B. durch die Vorlage von Musterverträgen <strong>und</strong> Vertrags-Revisionen durch den<br />

Staatsrat.<br />

Schwierigkeiten bereitet in Frankreich die geringe Anzahl an Anbietern im Markt. Absprachen<br />

zwischen den Marktteilnehmern werden hierdurch begünstigt. Ebenso kann die<br />

oftmals enge Bindung zwischen den Kommunen <strong>und</strong> dem privaten Betreiber bei einer<br />

Neuausschreibung der Versorgungsgebiete wettbewerbsbehindernd wirken. Schwierigkeiten<br />

bei der Ausschreibung von Versorgungsleistungen, die sich aus der geringen Größe<br />

der Versorgungsgebiete sowie der geringen Zahl an Anbietern ergeben, sind in Deutschland<br />

aufgr<strong>und</strong> der höheren Siedlungsdichte sowie der derzeit großen Zahl der Anbieter im<br />

Markt nicht in gleichem Maße zu erwarten.<br />

3.3 England <strong>und</strong> Wales<br />

1989 wurde die Wasserversorgung <strong>und</strong> Abwasserentsorgung in England <strong>und</strong> Wales vollständig<br />

privatisiert. Neben zehn großen Unternehmen, die Wasserversorgung <strong>und</strong> Abwasserentsorgung<br />

aus einer Hand anbieten, existieren eine Reihe kleinerer Wasserversorger,<br />

die bereits vor 1989 im Besitz privater Anteilseigner waren. Für die Kontrolle der<br />

Unternehmen sind drei unterschiedliche Regulierungsbehörden zuständig: Office of Water<br />

Services (OFWAT) (Ökonomie), Environment Agency (Umwelt) <strong>und</strong> Drinking Water Inspectorate<br />

(Trinkwassergüte). Für den Schutz von Verbraucherinteressen wurden regionale<br />

Verbraucherkomitees (OFWAT Customer Service Comittees) <strong>und</strong> ein nationaler Verbraucherrat<br />

(OFWAT National Customer Council) sowie – im neuen Wassergesetzentwurf<br />

von 2000 vorgesehen – ein unabhängiger, gesetzlich festgelegter Konsumentenrat (Consumer<br />

Council for Water) eingesetzt.<br />

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