Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute
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über die Delegation der Wasserversorgung geht in der Regel eine Überschlagsrechnung<br />
der Gemeinde voraus, in der sie die Kosten ermittelt, die bei eigener Leistungserstellung<br />
entstehen würden. Die Vergabe der Aufgabe erfolgt nur dann, wenn der Private die Leistung<br />
kostengünstiger herstellen kann. Allerdings liegen die Wasserpreise in den von<br />
privaten Anbietern versorgten Gemeinden im Durchschnitt 30 % über den Preisen in den<br />
von kommunalen Unternehmen versorgten Gemeinden. Diese Preisunterschiede sind<br />
zum Teil darauf zurückzuführen, dass Private in verstärktem Maße problematische Versorgungsgebiete<br />
übernehmen, zum Teil aber auch auf die stärkere Kontinuität kommunaler<br />
Unternehmen, wenn es um Erhaltungs- bzw. Erneuerungsinvestitionen geht. Berichte<br />
über Korruptionsskandale sowie die seit 1996 stark gestiegenen Preise beeinträchtigen<br />
die Akzeptanz privater Versorgungslösungen bei den Verbrauchern.<br />
Die französischen Erfahrungen zeigen, dass die Ausschreibung von Versorgungsleistungen<br />
geeignet ist, um Größenvorteile auch bei extrem dezentralen Versorgungsstrukturen<br />
auszunutzen, wenn ein Anbieter seine Leistungen gleichzeitig in mehreren Versorgungsgebieten<br />
erbringt. Im Wettbewerb um den Markt kann der kostengünstigste Anbieter ermittelt<br />
werden. Bei der Auftragsvergabe müssen sich die Kommunen ebenso wie die privaten<br />
Bieter beraten lassen, um auf gleicher Augenhöhe verhandeln zu können. In Frankreich<br />
werden die Kommunen bei Ausschreibungen umfangreich unterstützt. Sie erhalten<br />
Beratung u.a. durch den Verband der delegierenden Kommunen, Beratungsbüros des<br />
Städteb<strong>und</strong>es, Hochschulen <strong>und</strong> Aninstitute, Wirtschaftsberater <strong>und</strong> Anwälte <strong>und</strong> durch<br />
staatliche Stellen (Départements, Regionen). Auch der Zentralstaat unterstützt die Kommunen,<br />
z.B. durch die Vorlage von Musterverträgen <strong>und</strong> Vertrags-Revisionen durch den<br />
Staatsrat.<br />
Schwierigkeiten bereitet in Frankreich die geringe Anzahl an Anbietern im Markt. Absprachen<br />
zwischen den Marktteilnehmern werden hierdurch begünstigt. Ebenso kann die<br />
oftmals enge Bindung zwischen den Kommunen <strong>und</strong> dem privaten Betreiber bei einer<br />
Neuausschreibung der Versorgungsgebiete wettbewerbsbehindernd wirken. Schwierigkeiten<br />
bei der Ausschreibung von Versorgungsleistungen, die sich aus der geringen Größe<br />
der Versorgungsgebiete sowie der geringen Zahl an Anbietern ergeben, sind in Deutschland<br />
aufgr<strong>und</strong> der höheren Siedlungsdichte sowie der derzeit großen Zahl der Anbieter im<br />
Markt nicht in gleichem Maße zu erwarten.<br />
3.3 England <strong>und</strong> Wales<br />
1989 wurde die Wasserversorgung <strong>und</strong> Abwasserentsorgung in England <strong>und</strong> Wales vollständig<br />
privatisiert. Neben zehn großen Unternehmen, die Wasserversorgung <strong>und</strong> Abwasserentsorgung<br />
aus einer Hand anbieten, existieren eine Reihe kleinerer Wasserversorger,<br />
die bereits vor 1989 im Besitz privater Anteilseigner waren. Für die Kontrolle der<br />
Unternehmen sind drei unterschiedliche Regulierungsbehörden zuständig: Office of Water<br />
Services (OFWAT) (Ökonomie), Environment Agency (Umwelt) <strong>und</strong> Drinking Water Inspectorate<br />
(Trinkwassergüte). Für den Schutz von Verbraucherinteressen wurden regionale<br />
Verbraucherkomitees (OFWAT Customer Service Comittees) <strong>und</strong> ein nationaler Verbraucherrat<br />
(OFWAT National Customer Council) sowie – im neuen Wassergesetzentwurf<br />
von 2000 vorgesehen – ein unabhängiger, gesetzlich festgelegter Konsumentenrat (Consumer<br />
Council for Water) eingesetzt.<br />
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