Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute
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Organisation der Wasserversorgung nicht verletzt werden. Gleichzeitig wird die Treffsicherheit<br />
bei der Zielerreichung erhöht.<br />
• Die Leistungserstellung durch kommunale Unternehmen ist mit den bekannten Problemen<br />
mangelnder Kostensenkungsanreize bei öffentlichen Anbietern verb<strong>und</strong>en. Anders<br />
als private Unternehmen unterliegen Unternehmen der öffentlichen Hand nicht dem<br />
Konkursrisiko. Die Kontrolle über den Kapitalmarkt existiert nicht.<br />
• Die Anbieter von Wasserversorgungsleistungen sind nur in beschränktem Maße dem<br />
Wettbewerb unterstellt. Anders als in anderen europäischen Ländern gibt es zwar<br />
eine relativ hohe Wettbewerbsintensität auf den Vorleistungsmärkten (Anlagenbauten,<br />
Finanzierung), aber wenig Wettbewerb auf den Produktmärkten. Derzeit können<br />
Wasserversorgungsunternehmen ihre Kosten weitgehend <strong>und</strong> ohne eigenes Risiko<br />
auf die Verbraucher überwälzen. Zwar unterwerfen sich einzelne Wasserversorger<br />
heute freiwillig Kosten- bzw. Preisvergleichen. Systematische Anreize, Kostensenkungspotenziale<br />
aufzudecken <strong>und</strong> umzusetzen, werden auf diese Weise jedoch nicht<br />
gesetzt. Dies gilt auch für die Kartellaufsicht über privatrechtliche Entgelte, die sich<br />
darauf beschränkt, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nachträglich<br />
festzustellen <strong>und</strong> zu unterbinden, ohne ex ante Anreize zur Kostenminimierung zu<br />
setzen.<br />
• Der organisatorische Zuschnitt von Versorgungsgebieten richtet sich in Deutschland<br />
nach Verwaltungsgebietsgrenzen. Dies hat zu den heute sehr kleinteiligen Strukturen<br />
geführt. Vorhandene Größenvorteile eines überregionalen Angebotes (z.B. in den Bereichen<br />
Beschaffung, Personal, Vertrieb) werden bislang durch die Errichtung<br />
überregionaler Verbände (Zweckverbände, Wasser- <strong>und</strong> Bodenverbände) sowie<br />
durch die Beauftragung von nicht im Versorgungsgebiet ansässigen Unternehmen mit<br />
dem Betrieb der Wasserversorgung nicht ausreichend genutzt. Zwar gibt es Hinwiese<br />
dafür, dass über den technischen Zuschnitt von Versorgungsgebieten verwaltungsgebietsgrenzenübergreifend<br />
unter Kostengesichtspunkten entschieden wird, ob<br />
aber damit eine systematische Optimierung der räumlichen Strukturen des Wasserversorgungsangebotes<br />
verb<strong>und</strong>en ist, muss offen bleiben. Eine Wettbewerbslösung<br />
würde dies erzwingen.<br />
• Schließlich führt die steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserversorgungs- <strong>und</strong><br />
Abwasserentsorgungsunternehmen dazu, dass gegebenenfalls vorhandene Kostenvorteile<br />
der Leistungserstellung im Verb<strong>und</strong> nicht genutzt werden.<br />
Der Fixkostenanteil ist in der Wasserversorgung – ebenso wie in anderen Bereichen der<br />
leitungsgeb<strong>und</strong>enen Infrastruktur – vergleichsweise hoch. Während Kostensenkungen<br />
kurzfristig vor allem bei den Betriebskosten erzielbar sind, können mittel- bis langfristig<br />
auch umfassendere Kosteneinsparungen im Bereich des Anlagenbaus <strong>und</strong> der –instandhaltung<br />
realisiert werden, ohne dass dies mit Qualitätseinbußen verb<strong>und</strong>en sein muss.<br />
Die Deutsche Bank Research (2000) schätzt das Potenzial für Preissenkungen in Folge<br />
einer stärkeren Marktöffnung in der Trinkwasserversorgung auf 10 bis 15 % in den nächsten<br />
zehn Jahren. Die Erfahrungen mit Kostensenkungen im Ausschreibungswettbewerb<br />
belegen, dass - insbesondere dann, wenn Neuinvestitionen zu tätigen sind – zum Teil<br />
auch (deutlich) höhere Einsparungen realisiert werden können. BÜSCHER (2001) berichtet<br />
von Einsparungen in einer Größenordnung von 20 %, die bei einem gut organisierten<br />
Wettbewerb regelmäßig ohne Qualitätseinbußen realisierbar sind. ZIMMERMANN<br />
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