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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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Organisation der Wasserversorgung nicht verletzt werden. Gleichzeitig wird die Treffsicherheit<br />

bei der Zielerreichung erhöht.<br />

• Die Leistungserstellung durch kommunale Unternehmen ist mit den bekannten Problemen<br />

mangelnder Kostensenkungsanreize bei öffentlichen Anbietern verb<strong>und</strong>en. Anders<br />

als private Unternehmen unterliegen Unternehmen der öffentlichen Hand nicht dem<br />

Konkursrisiko. Die Kontrolle über den Kapitalmarkt existiert nicht.<br />

• Die Anbieter von Wasserversorgungsleistungen sind nur in beschränktem Maße dem<br />

Wettbewerb unterstellt. Anders als in anderen europäischen Ländern gibt es zwar<br />

eine relativ hohe Wettbewerbsintensität auf den Vorleistungsmärkten (Anlagenbauten,<br />

Finanzierung), aber wenig Wettbewerb auf den Produktmärkten. Derzeit können<br />

Wasserversorgungsunternehmen ihre Kosten weitgehend <strong>und</strong> ohne eigenes Risiko<br />

auf die Verbraucher überwälzen. Zwar unterwerfen sich einzelne Wasserversorger<br />

heute freiwillig Kosten- bzw. Preisvergleichen. Systematische Anreize, Kostensenkungspotenziale<br />

aufzudecken <strong>und</strong> umzusetzen, werden auf diese Weise jedoch nicht<br />

gesetzt. Dies gilt auch für die Kartellaufsicht über privatrechtliche Entgelte, die sich<br />

darauf beschränkt, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nachträglich<br />

festzustellen <strong>und</strong> zu unterbinden, ohne ex ante Anreize zur Kostenminimierung zu<br />

setzen.<br />

• Der organisatorische Zuschnitt von Versorgungsgebieten richtet sich in Deutschland<br />

nach Verwaltungsgebietsgrenzen. Dies hat zu den heute sehr kleinteiligen Strukturen<br />

geführt. Vorhandene Größenvorteile eines überregionalen Angebotes (z.B. in den Bereichen<br />

Beschaffung, Personal, Vertrieb) werden bislang durch die Errichtung<br />

überregionaler Verbände (Zweckverbände, Wasser- <strong>und</strong> Bodenverbände) sowie<br />

durch die Beauftragung von nicht im Versorgungsgebiet ansässigen Unternehmen mit<br />

dem Betrieb der Wasserversorgung nicht ausreichend genutzt. Zwar gibt es Hinwiese<br />

dafür, dass über den technischen Zuschnitt von Versorgungsgebieten verwaltungsgebietsgrenzenübergreifend<br />

unter Kostengesichtspunkten entschieden wird, ob<br />

aber damit eine systematische Optimierung der räumlichen Strukturen des Wasserversorgungsangebotes<br />

verb<strong>und</strong>en ist, muss offen bleiben. Eine Wettbewerbslösung<br />

würde dies erzwingen.<br />

• Schließlich führt die steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserversorgungs- <strong>und</strong><br />

Abwasserentsorgungsunternehmen dazu, dass gegebenenfalls vorhandene Kostenvorteile<br />

der Leistungserstellung im Verb<strong>und</strong> nicht genutzt werden.<br />

Der Fixkostenanteil ist in der Wasserversorgung – ebenso wie in anderen Bereichen der<br />

leitungsgeb<strong>und</strong>enen Infrastruktur – vergleichsweise hoch. Während Kostensenkungen<br />

kurzfristig vor allem bei den Betriebskosten erzielbar sind, können mittel- bis langfristig<br />

auch umfassendere Kosteneinsparungen im Bereich des Anlagenbaus <strong>und</strong> der –instandhaltung<br />

realisiert werden, ohne dass dies mit Qualitätseinbußen verb<strong>und</strong>en sein muss.<br />

Die Deutsche Bank Research (2000) schätzt das Potenzial für Preissenkungen in Folge<br />

einer stärkeren Marktöffnung in der Trinkwasserversorgung auf 10 bis 15 % in den nächsten<br />

zehn Jahren. Die Erfahrungen mit Kostensenkungen im Ausschreibungswettbewerb<br />

belegen, dass - insbesondere dann, wenn Neuinvestitionen zu tätigen sind – zum Teil<br />

auch (deutlich) höhere Einsparungen realisiert werden können. BÜSCHER (2001) berichtet<br />

von Einsparungen in einer Größenordnung von 20 %, die bei einem gut organisierten<br />

Wettbewerb regelmäßig ohne Qualitätseinbußen realisierbar sind. ZIMMERMANN<br />

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