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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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speziellen Regulierungsbehörde für die Wasserversorgung in Frage. Denkbar ist aber<br />

auch, die Aufgabe dem B<strong>und</strong>eskartellamt zu übertragen. Für diese Lösung spricht, dass<br />

sich die Kartellbehörde in der Vergangenheit in ihrem Urteil weitestgehend als unabhängig<br />

erwiesen hat <strong>und</strong> Verb<strong>und</strong>vorteile der Regulierung unterschiedlicher Infrastrukturbereiche<br />

genutzt werden könnten.<br />

Für eine Reform des Instrumentariums der Preisregulierung selbst lohnt ein Blick über die<br />

Grenzen: Anreize zu Kostensenkungen gehen von einer wettbewerbsorientierten Regulierung<br />

aus, wie sie in England <strong>und</strong> Wales zur Anwendung kommt. Das Instrument weist auf<br />

den ersten Blick große Ähnlichkeiten mit dem sogenannten „Vergleichsmarktkonzept“ auf,<br />

das in der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in Deutschland zur Anwendung kommt.<br />

Während das Vergleichsmarktkonzept jedoch vor allem der nachträglichen, einzelfallbezogenen<br />

Missbrauchskontrolle dient, bei der die Preise von Gebietsmonopolisten miteinander<br />

verglichen werden, die kostendeckende Preise erheben <strong>und</strong> damit kaum ein Interesse<br />

an Kostensenkungen haben, resultieren die systematischen Anreize zur Effizienzsteigerung<br />

im Fall der yardstick competition aus der Verbindung mit dem Instrument der Preisobergrenzenregulierung<br />

(price cap regulation), die es den Unternehmen erlaubt, die Differenz<br />

zwischen Kosten <strong>und</strong> Preisobergrenze als Gewinn für sich zu verbuchen. Effizienzgewinne<br />

der Anbieter bewirken, dass die Regulierungsbehörde die Preisobergrenze bei<br />

der Preisrevision nach unten korrigiert. Kostensenkungsanreize bleiben damit auch langfristig<br />

erhalten. Mit zunehmender Anzahl von Anbietern am Markt sinken die Möglichkeiten<br />

der Unternehmen, ihre Rationalisierungspotenziale durch abgestimmtes Verhalten zu<br />

verschleiern. Kostenrelevanten Unterschieden in den Versorgungsbedingungen kann<br />

durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden. Diese werden im Wege ökonometrischer<br />

Schätzungen bestimmt <strong>und</strong> bewertet. Hierfür kann zum einen auf die Kenntnisse<br />

der britischen Regulierungsbehörde, zum anderen auf die nationalen <strong>und</strong> internationalen<br />

Erfahrungen mit dem Instrument des Benchmarking in der Wasserversorgung zurückgegriffen<br />

werden (Abschn. IV.6). Der Vorteil der Preisregulierung gegenüber dem freiwilligen<br />

Benchmarking liegt zum einen darin begründet, dass die Wasserversorgungsunternehmen<br />

keine Wahl haben, ob sie sich einem entsprechenden Effizienzvergleich unterziehen.<br />

Zum anderen ist die Preisregulierung im Gegensatz zum Benchmarking mit unmittelbaren<br />

Sanktionen für ineffizient arbeitende Anbieter verb<strong>und</strong>en.<br />

Die Anwendbarkeit des Instrumentes in der deutschen Trinkwasserversorgung würde<br />

durch die Vielzahl der am Markt tätigen Unternehmen begünstigt, die für einen entsprechenden<br />

Vergleich herangezogen werden können. Mit einer stärkeren Konzentration auf<br />

der Anbieterseite, sinkt auch die Zahl der Vergleichsunternehmen. Die Erfahrungen in<br />

England <strong>und</strong> Wales legen den Schluss nahe, dass die Kosten der ökonomischen Regulierung<br />

vertretbar sind. Die Kosten von OFWAT belaufen sich auf 10 Mio. Pf<strong>und</strong> jährlich<br />

bei einem Branchenumsatz von etwa 6 Mrd. Pf<strong>und</strong> <strong>und</strong> machen damit weniger als 0,2 %<br />

der Wasserrechnung aus. Angesichts der hohen Zahl der zu kontrollierenden Anbieter<br />

werden die Kosten in Deutschland jedoch höher ausfallen als in England <strong>und</strong> Wales. Im<br />

Gegenzug können dafür aber andere Formen der Preisaufsicht durch die Kommunalaufsicht<br />

oder die Landeskartellbehörden entfallen. Ein entsprechender (freiwilliger oder obligatorischer)<br />

Wirtschaftlichkeitsvergleich erscheint ohnehin überall dort unabdingbar, wo<br />

Anbieter dauerhaft über eine Monopolstellung im Markt verfügen. Eine solche Form der ex<br />

ante-Regulierung sollte für Deutschland unabhängig von den in den Szenarien 1 <strong>und</strong> 2<br />

beschriebenen Maßnahmen zur Erhöhung von Wettbewerb in der Trinkwasserversorgung<br />

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