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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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zen können unerwünschte Nebeneffekte aber auch durch vertragliche Regelungen zwischen<br />

der Gemeinde <strong>und</strong> dem privaten Dritten ausgeschlossen werden. Entsprechende<br />

Regelungen werden bereits heute praktiziert:<br />

• (Freiwillige) Umweltleistungen werden von den Gemeinden regelmäßig mit ausgeschrieben,<br />

so dass diese Bestandteil der vertraglich vereinbarten Pflichten des privaten<br />

Dritten werden.<br />

• Der Befürchtung, dass es in Folge des Wettbewerbs zu einer Konzentration auf wenige,<br />

ergiebige Wasservorkommen kommt <strong>und</strong> der Druck, Wasserschutzgebiete auszuweisen<br />

zurückgeht, kann im Fall des Ausschreibungswettbewerbs auch dadurch<br />

begegnet werden, dass die zu nutzenden Vorkommen vertraglich festgeschrieben<br />

werden. Dies bedeutet aber zugleich, dass unter Umständen günstigere Versorgungslösungen<br />

aus anderen Vorkommen von vornherein ausgeschlossen werden.<br />

• Einer Übernutzung von Quellen bzw. regionalen Gr<strong>und</strong>wässern wird durch die Begrenzung<br />

der bewilligten Wasserentnahmemengen entgegengewirkt. Auch hier gilt,<br />

dass die Auspreisung von Wasserentnahmen gr<strong>und</strong>sätzlich geeignet ist, die Ziele des<br />

quantitativen Gewässerschutzes effizient durchzusetzen.<br />

• Die Anforderungen an das in der Wasserversorgung eingesetzte Rohwasser, an die<br />

Aufbereitungstechnologie sowie an die Anlagen- <strong>und</strong> Netzpflege können im Wege der<br />

Ausschreibung bestimmt werden. Um die Effizienz dieser Wettbewerbsform nicht unnötig<br />

einzuschränken, sollten die Leistungen <strong>und</strong> die an sie anknüpfenden qualitativen<br />

Anforderungen (u.a. Trinkwasserqualität, Leitungsverluste, Versorgungssicherheit)<br />

funktional ausgeschrieben werden.<br />

3.4 Folgen für die Kommunen <strong>und</strong> Handlungsbedarf<br />

Die Ausschreibung von Versorgungsleistungen bietet aus Sicht der Gemeinden die Möglichkeit<br />

der schnellen <strong>und</strong> unbürokratischen Mittelbeschaffung für anstehende Investitionen<br />

sowie der besseren Leistungserfüllung durch die Einbeziehung von Fachpersonal,<br />

das versorgungsgebietsübergreifend tätig ist. Dem Problem, dass die Beteiligung an der<br />

Ausschreibung von kleinen Versorgungsgebieten aufgr<strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Transaktionskosten<br />

für die Anbieter unter Umständen uninteressant ist, können Kommunen<br />

dadurch entgegentreten, dass sie sich mit Nachbargemeinden zusammenschließen <strong>und</strong><br />

die Wasserversorgung gemeinsam ausschreiben.<br />

Bei der zeitlich befristeten Ausschreibung von Versorgungsleistungen bindet sich die Gemeinde<br />

für die Vertragsdauer an den Konzessionär. Aus diesem Gr<strong>und</strong> kommt einer<br />

sorgfältigen Vertragsgestaltung besondere Bedeutung zu:<br />

• Da die Marktmacht des privaten Anbieters durch die zeitliche Befristung der Verträge<br />

<strong>und</strong> die sich daran anschließende Neuausschreibung begrenzt wird, sollten möglichst<br />

kurze Vertragslaufzeiten angestrebt werden. Für die Kompensation des Altkonzessionärs<br />

für Investitionen, die während der Vertragslaufzeit nicht vollständig abgeschrieben<br />

werden können, existieren unterschiedliche Modelle. Hierzu zählen:<br />

- die Festschreibung von Qualitätsstandards, die die Anlagen zum Übergabezeitpunkt<br />

erfüllen müssen, verb<strong>und</strong>en mit Nachbesserungspflichten des Betreibers bei<br />

Nichterfüllung,<br />

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