Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute
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sergewinnung dienen. Anhaltspunkt für die Dauer der Beibehaltung (vorübergehend)<br />
nicht benötigter örtlicher Wasserschutzgebiete könnte eine Konzessionsperiode sein.<br />
Diese Aufgabe fällt in den Bereich der Raumordnung <strong>und</strong> der Landesentwicklungsplanung.<br />
• Dem Verlust von für den Natur- sowie für den Bodenschutz relevanten Gebieten kann<br />
<strong>und</strong> sollte durch die Ausweisung entsprechender Schutzgebiete entgegengewirkt<br />
werden.<br />
• Der Gewässerschutz muss – unabhängig von der Ordnung der Trinkwasserversorgung<br />
- flächendeckend auf hohem Niveau sichergestellt werden. Hierfür bestehen bereits<br />
heute umfassende Vorschriften. Defizite bestehen derzeit vor allem außerhalb<br />
von Wasserschutzgebieten. In dem Maße, wie einzelne, für die Wassergewinnung<br />
unrentable Regionen in Folge einer Neuordnung der Wasserversorgung als Wasserschutzgebiete<br />
aufgegeben werden, könnten diese Defizite flächenmäßig an Bedeutung<br />
gewinnen. Entsprechenden Befürchtungen kann am effektivsten durch die konsequente<br />
Umsetzung der Ziele im Gewässerschutz auch außerhalb von Wasserschutzgebieten<br />
begegnet werden. Einer Reduzierung des gegenwärtigen Schutzniveaus<br />
in Folge einer stärkeren Marktöffnung kann <strong>und</strong> sollte die öffentliche Hand aber<br />
auch dadurch begegnen, dass sie bestehende Wasserschutzgebiete auch dann aufrechterhält,<br />
wenn sie nicht mehr der Wassergewinnung dienen. Dabei muss die Umweltpolitik<br />
den möglicherweise entstehenden Druck der Bevölkerung, solche Gebiete aufzugeben<br />
<strong>und</strong> anderen Nutzungen zuzuführen, aushalten können. Schwierigkeiten bereitet<br />
in diesem Zusammenhang die Durchsetzungsschwäche vieler Umweltbehörden. Eine<br />
Stärkung könnte etwa durch eine stärkere Verselbständigung sowie die Möglichkeit der<br />
Erzielung eigener Einnahmen erreicht werden.<br />
• Umweltprobleme der Fernwasserversorgung sollten durch Maßnahmen gelöst werden,<br />
die an dem konkreten umweltpolitischen Problem ansetzen (z.B. Umweltabgaben<br />
auf den Energieverbrauch). Eine Übernutzung der Vorkommen in der Wasserlieferregion<br />
kann unter dem geltenden Rechtsrahmen durch die Begrenzung der bewilligten<br />
Wasserentnahmen verhindert werden.<br />
Die Beseitigung bestehender Defizite eines flächendeckenden Gewässerschutzes erscheint<br />
dabei unabhängig von der Liberalisierung der Wasserversorgung erforderlich. Der<br />
politische Druck, Wasserschutzgebiete auszuweisen, dürfte auch ohne die Einführung zusätzlicher<br />
Wettbewerbselemente absinken, wenn Gewinnungsgebiete angesichts eines<br />
abnehmenden Wasserverbrauchs aufgegeben werden, oder wenn sich Gemeinden zu<br />
Zweckverbänden zusammenschließen, die sich auf eine geringere Zahl von Vorkommen<br />
stützen.<br />
Übernutzung von Wasservorkommen<br />
Derzeit werben viele Wasserversorger in Deutschland für einen sparsamen Umgang mit<br />
Wasser <strong>und</strong> praktizieren Tarifsysteme mit hohen Arbeitspreisen, die Anreize zum Wassersparen<br />
setzen. Sofern sich im Wettbewerb Tarifstrukturen mit einem niedrigen Arbeitspreis<br />
<strong>und</strong> einem hohen Gr<strong>und</strong>preis herausbilden, die einen erhöhten Wasserverbrauch<br />
begünstigen, ist es Aufgabe der Umweltpolitik, einer Übernutzung von Wasserquellen <strong>und</strong><br />
einer damit verb<strong>und</strong>enen Schädigung an wassernahen Ökosystemen entgegenzutreten.<br />
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