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Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute

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sergewinnung dienen. Anhaltspunkt für die Dauer der Beibehaltung (vorübergehend)<br />

nicht benötigter örtlicher Wasserschutzgebiete könnte eine Konzessionsperiode sein.<br />

Diese Aufgabe fällt in den Bereich der Raumordnung <strong>und</strong> der Landesentwicklungsplanung.<br />

• Dem Verlust von für den Natur- sowie für den Bodenschutz relevanten Gebieten kann<br />

<strong>und</strong> sollte durch die Ausweisung entsprechender Schutzgebiete entgegengewirkt<br />

werden.<br />

• Der Gewässerschutz muss – unabhängig von der Ordnung der Trinkwasserversorgung<br />

- flächendeckend auf hohem Niveau sichergestellt werden. Hierfür bestehen bereits<br />

heute umfassende Vorschriften. Defizite bestehen derzeit vor allem außerhalb<br />

von Wasserschutzgebieten. In dem Maße, wie einzelne, für die Wassergewinnung<br />

unrentable Regionen in Folge einer Neuordnung der Wasserversorgung als Wasserschutzgebiete<br />

aufgegeben werden, könnten diese Defizite flächenmäßig an Bedeutung<br />

gewinnen. Entsprechenden Befürchtungen kann am effektivsten durch die konsequente<br />

Umsetzung der Ziele im Gewässerschutz auch außerhalb von Wasserschutzgebieten<br />

begegnet werden. Einer Reduzierung des gegenwärtigen Schutzniveaus<br />

in Folge einer stärkeren Marktöffnung kann <strong>und</strong> sollte die öffentliche Hand aber<br />

auch dadurch begegnen, dass sie bestehende Wasserschutzgebiete auch dann aufrechterhält,<br />

wenn sie nicht mehr der Wassergewinnung dienen. Dabei muss die Umweltpolitik<br />

den möglicherweise entstehenden Druck der Bevölkerung, solche Gebiete aufzugeben<br />

<strong>und</strong> anderen Nutzungen zuzuführen, aushalten können. Schwierigkeiten bereitet<br />

in diesem Zusammenhang die Durchsetzungsschwäche vieler Umweltbehörden. Eine<br />

Stärkung könnte etwa durch eine stärkere Verselbständigung sowie die Möglichkeit der<br />

Erzielung eigener Einnahmen erreicht werden.<br />

• Umweltprobleme der Fernwasserversorgung sollten durch Maßnahmen gelöst werden,<br />

die an dem konkreten umweltpolitischen Problem ansetzen (z.B. Umweltabgaben<br />

auf den Energieverbrauch). Eine Übernutzung der Vorkommen in der Wasserlieferregion<br />

kann unter dem geltenden Rechtsrahmen durch die Begrenzung der bewilligten<br />

Wasserentnahmen verhindert werden.<br />

Die Beseitigung bestehender Defizite eines flächendeckenden Gewässerschutzes erscheint<br />

dabei unabhängig von der Liberalisierung der Wasserversorgung erforderlich. Der<br />

politische Druck, Wasserschutzgebiete auszuweisen, dürfte auch ohne die Einführung zusätzlicher<br />

Wettbewerbselemente absinken, wenn Gewinnungsgebiete angesichts eines<br />

abnehmenden Wasserverbrauchs aufgegeben werden, oder wenn sich Gemeinden zu<br />

Zweckverbänden zusammenschließen, die sich auf eine geringere Zahl von Vorkommen<br />

stützen.<br />

Übernutzung von Wasservorkommen<br />

Derzeit werben viele Wasserversorger in Deutschland für einen sparsamen Umgang mit<br />

Wasser <strong>und</strong> praktizieren Tarifsysteme mit hohen Arbeitspreisen, die Anreize zum Wassersparen<br />

setzen. Sofern sich im Wettbewerb Tarifstrukturen mit einem niedrigen Arbeitspreis<br />

<strong>und</strong> einem hohen Gr<strong>und</strong>preis herausbilden, die einen erhöhten Wasserverbrauch<br />

begünstigen, ist es Aufgabe der Umweltpolitik, einer Übernutzung von Wasserquellen <strong>und</strong><br />

einer damit verb<strong>und</strong>enen Schädigung an wassernahen Ökosystemen entgegenzutreten.<br />

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