Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen ... - Ecologic Institute
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das eingesessene kommunale Unternehmen. Indem die Leistungsbeschreibung den<br />
Bietern hinsichtlich der Art der Leistungserstellung möglichst viele Freiheitsgrade<br />
lässt, kann ein Wettbewerb um alternative Lösungswege initiiert werden. Die größten<br />
Rationalisierungspotenziale werden bei der Ausschreibung von Neuinvestitionen erzielt.<br />
Dabei ist die Übertragung des Kapazitätsauslastungsrisikos auf den privaten<br />
Dritten geeignet, um den Bau überdimensionierter Anlagen <strong>und</strong> die daraus resultierenden<br />
Kostenbelastungen für die Abnehmer zu vermeiden.<br />
• Kostensenkungsmöglichkeiten ergeben sich im Wettbewerb um den Markt unter anderem<br />
dadurch, dass Unternehmen durch das gleichzeitige Angebot ihrer Leistungen<br />
in mehreren Versorgungsgebieten Marktanteile gewinnen <strong>und</strong> Größenvorteile realisieren<br />
können. Der Verbraucher kann hiervon profitiert, wenn die erzielten Einsparungen<br />
in Form von niedrigeren Preisen weitergeleitet werden, oder sie dazu genutzt<br />
werden, die Qualität der Leistung zu verbessern. Dagegen werden Wasserversorgungsunternehmen,<br />
die danach streben, ihr Betätigungsfeld auszuweiten, durch die<br />
geltenden rechtlichen <strong>Rahmenbedingungen</strong> auch dort Grenzen gesetzt, wo sie die<br />
Versorgung eindeutig günstiger durchführen könnten als das eingesessene Unternehmen.<br />
• Mit zunehmender Unternehmensgröße verbessern sich gleichzeitig die <strong>Chancen</strong><br />
deutscher Wasseranbieter im Wettbewerb auf internationaler Ebene. Sie können Erfahrungen<br />
mit entsprechenden Verträgen sammeln <strong>und</strong> werden in die Lage versetzt,<br />
die bei internationalen Ausschreibungen regelmäßig geforderten Referenzprojekte<br />
aufzuweisen.<br />
• Die ökonomische Vorteilhaftigkeit dieses Modells wird maßgeblich von der Vertragsgestaltung<br />
bestimmt. Die Wettbewerbsintensität ist um so höher, je mehr Anbieter im<br />
Markt tätig sind <strong>und</strong> je häufiger die Ausschreibung wiederholt wird. Die Effizienz dieser<br />
Wettbewerbsform wird in dem Maße eingeschränkt, wie die Gemeinde mit der<br />
Leistungsbeschreibung auch nicht-erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgt (z.B. beschäftigungs-,<br />
struktur-, umwelt-, verteilungspolitische Ziele).<br />
• Einer Vernachlässigung der Netz- <strong>und</strong> Anlagenpflege durch den Versorger kann<br />
durch geschickte Ausgestaltung der Vertragsbedingungen begegnet werden. Disziplinierend<br />
wirkt in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass die Chance auf<br />
Vertragsabschluss in anderen Versorgungsgebieten durch eine unsachgemäße Aufgabenerfüllung<br />
beeinträchtigt werden kann. Darüber hinaus sollte sich die Gemeinde<br />
aber Kontrollmöglichkeiten <strong>und</strong> das Recht sichern, den Vertrag bei mangelhafter Leistungserstellung<br />
vorzeitig aufzulösen. Entsprechende Zugriffsmöglichkeiten der Gemeinden<br />
könnten auch durch den Landesgesetzgeber geregelt werden (vgl. Abschn.<br />
III.3.4).<br />
• Die Tarifstrukturen sind in der Regel ebenfalls Gegenstand vertraglicher Regelungen.<br />
Eine stärkere Belastung einzelner Verbraucher in Folge einer stärkeren Marktöffnung<br />
kann dabei ausgeschlossen werden. Die Gefahr des „Rosinenpickens“ besteht bei<br />
der Ausschreibung geschlossener Versorgungsgebiete nicht.<br />
• Mit der Übertragung der Versorgungsaufgabe auf einen Dritten gibt die Gemeinde<br />
einen Teil ihrer Einflussmöglichkeiten während der Vertragslaufzeit auf. Ähnlich wie<br />
im Fall von Wettbewerb im Markt könnte die Errichtung einer Institution erwogen werden,<br />
die die Interessen der Verbraucher gegenüber dem privaten Dritten wahrnimmt.<br />
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