An die Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhaber von <strong>Nordea</strong> 1, <strong>SICAV</strong> 672, rue de Neudorf L – 2220 Findel BERICHT DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS Wir haben den beiliegenden Abschluss von <strong>Nordea</strong> 1, <strong>SICAV</strong> und aller Teilfonds geprüft, der aus der Nettovermögensaufstellung und der Aufstellung der Wertpapieranlagen und anderer Nettovermögenswerte per 31. Dezember <strong>2006</strong>, der Ertrags- und Aufwandsrechnung und Entwicklung des Nettovermögens für das endende Geschäftsjahr sowie einer Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstigen Erläuterungen besteht. Verantwortung des Verwaltungsrats der <strong>SICAV</strong> für den Abschluss Der Verwaltungsrat der <strong>SICAV</strong> ist für die Erstellung und wahrheitsgetreue und angemessene Darstellung (nach dem Grundsatz der ,,Fair Presentation‘‘) dieses Abschlusses in Einklang mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Erstellung von Abschlüssen verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst die Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems in Bezug auf die Erstellung und wahrheitsgetreue und angemessene Darstellung von Abschlüssen (gemäß dem Grundsatz der ,,Fair Presentation‘‘) frei von wesentlichen Fehlaussagen, sei es aufgrund betrügerischen oder unbeabsichtigten Fehlverhaltens, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden und die Anfertigung von Schätzungen, die unter den gegebenen Bedingungen als angemessen erscheinen. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Verantwortung besteht darin, auf der Grundlage unserer Prüfung einen Bestätigungsvermerk zu diesem Abschluss zu erteilen. Wir haben unsere Prüfung in Einklang mit den vom Wirtschaftsprüfungsinstitut angewandten International Standards on Auditing (IAS) durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Abschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Maßnahmen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Abschluss. Die Auswahl der Maßnahmen liegt im Ermessen des Wirtschaftsprüfers und erfolgt unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos wesentlicher Fehlaussagen im Abschluss, sei es aufgrund betrügerischen oder unbeabsichtigten Fehlverhaltens. Bei diesen Risikoeinschätzungen berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, soweit dieses für die Erstellung und wahrheitsgetreue und angemessene Darstellung des Abschlusses des Unternehmens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der gegebenen Bedingungen geeignete Prüfungsmaßnahmen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Eignung der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Angemessenheit der vom Verwaltungsrat der <strong>SICAV</strong> vorgenommenen Schätzungen sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses. Wir sind der Auffassung, ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erhalten zu haben, um unseren Bestätigungsvermerk ausreichend begründen zu können. Bestätigungsvermerk Unseres Erachtens vermittelt der Abschluss ein wahrheitsgetreues und angemessenes Bild der Finanzlage des <strong>Nordea</strong> 1, <strong>SICAV</strong> und all seiner Teilfonds per 31. Dezember <strong>2006</strong> sowie der Ergebnisse ihrer Geschäftstätigkeit und der Entwicklung ihres Nettovermögens für das endende Geschäftsjahr in Einklang mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Erstellung von Abschlüssen. Sonstiges Die im Abschluss enthaltenen zusätzlichen Informationen wurden im Rahmen unseres Auftrags geprüft, waren jedoch nicht Gegenstand der besonderen Prüfungsmaßnahmen, die im Einklang mit den oben erläuterten Grundsätzen durchgeführt wurden. Daher erteilen wir für diese Informationen keinen Bestätigungsvermerk. Bezüglich dieser Informationen sind uns im Zusammenhang mit dem Abschluss als Ganzes jedoch keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Luxemburg, 21. Februar 2007 KPMG Audit S.à r.l. Réviseurs d’Entreprises John Li Partner Die Wirtschaftsprüfer haben lediglich die englische Version des <strong>Jahresbericht</strong>s geprüft. Daher bezieht sich der Bericht des Wirtschaftsprüfers nur auf die englische Version des <strong>Jahresbericht</strong>s; andere Versionen sind das Ergebnis gewissenhafter Übersetzungen, die unter Aufsicht des Verwaltungsrats angefertigt wurden. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen Version und der Übersetzung gilt die englische Version. 4 <strong>Nordea</strong> 1, <strong>SICAV</strong> ˙ Geprüfter <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2006</strong>
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