20.07.2013 Aufrufe

Grundrechte - Marcel Küchler

Grundrechte - Marcel Küchler

Grundrechte - Marcel Küchler

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Prof. Dr. Walter Kälin SS 1998<br />

4., überarbeitete Version 2001 <strong>Grundrechte</strong><br />

<strong>Grundrechte</strong><br />

MÜLLER JÖRG PAUL, <strong>Grundrechte</strong> der Schweiz, Im Rahmen der Bundesverfassung von<br />

1999, der UNO-Pakte und der EMRK, Bern 1999 (zit. MÜLLER, <strong>Grundrechte</strong>); MÜLLER<br />

JÖRG PAUL, Einleitung zu den <strong>Grundrechte</strong>n, Kommentar zur Bundesverfassung (zit.<br />

MÜLLER, Einleitung); KLEY ANDREAS, Der Grundrechtskatalog der nachgeführten Bundesverfassung<br />

– ausgewählte Neuerungen, ZBJV 1999, S. 301 ff.<br />

1 Einleitung zu den <strong>Grundrechte</strong>n<br />

1.1 Staatstheoretische Grundlagen<br />

<strong>Grundrechte</strong> sind<br />

• grundlegende Rechte, die dem Einzelnen oder Gruppen im Rahmen der politischen<br />

Gemeinschaft zukommen (staatsbezogene Rechte);<br />

• verfassungsmässige (d.h. im Grundkonsens einer politischen Gemeinschaft verankerte) Rechte;<br />

• heute auch Rechte, die über der Verfassung stehen (z.B. EMRK);<br />

• Menschenrechte, d.h. Rechte, die dem Menschen aufgrund seiner Menschenwürde<br />

zukommen, die nicht der Staat verleiht, sondern die er als „letzte“ Rechtspositionen<br />

jedes Einzelnen selber zu achten hat; Rechte die der Staat nicht schafft, sondern lediglich<br />

fixiert und präzisiert.<br />

Eine endgültige Definition des Begriffs „<strong>Grundrechte</strong>“ gibt es nicht (MÜLLER, Einleitung,<br />

1).<br />

1.1.1 Begriffsabgrenzungen<br />

i) Menschenrechte – Bürgerrechte<br />

Menschenrechte sind Rechte, die dem Menschen aufgrund seiner Menschenwürde zukommen.<br />

Die Begründung dieser Rechte erfolgte im 18. Jh. durch die Anerkennung von<br />

Naturrechten.<br />

Diese „Naturrechte“ wurden im Verlaufe gesellschaftlicher Lernprozesse „entdeckt“:<br />

Staaten und Staatengemeinschaften kamen zur Einsicht, dass ein gemeinsames Zusammenleben<br />

über längere Zeit nur funktionieren kann, wenn den Menschen gewisse<br />

grundlegende Rechte (z.B. die Religionsfreiheit, die dazu beitrug, die ständigen und zermürbenden<br />

Religionskriege zu verhindern) zuerkannt würden.<br />

Bürgerrechte sind jene Rechte, die dem Einzelnen aufgrund der Tatsache zukommen,<br />

dass er Bürger eines bestimmten Staates ist (z.B. Niederlassungsfreiheit, politische Rechte). In<br />

vielen Fällen wurde die Beschränkung auf Staatsbürger aufgehoben und die Rechte allen<br />

Einwohnern zuerkannt. Die meisten Menschenrechte waren ursprünglich „nur“ Bürgerrechte<br />

eines bestimmten Staates.<br />

ii) Internationale Menschenrechte – <strong>Grundrechte</strong> der Verfassung<br />

Durch völkerrechtliche Verträge (z.B. EMRK) können Menschenrechte für die Schweiz<br />

Geltung erlangen, die in der Bundesverfassung selbst nicht enthalten sind oder inhaltlich<br />

weiter gehen als das entsprechende Recht in der Verfassung. Umgekehrt kann die<br />

1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!