Grundrechte - Marcel Küchler
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Prof. Dr. Walter Kälin SS 1998<br />
4., überarbeitete Version 2001 <strong>Grundrechte</strong><br />
<strong>Grundrechte</strong><br />
MÜLLER JÖRG PAUL, <strong>Grundrechte</strong> der Schweiz, Im Rahmen der Bundesverfassung von<br />
1999, der UNO-Pakte und der EMRK, Bern 1999 (zit. MÜLLER, <strong>Grundrechte</strong>); MÜLLER<br />
JÖRG PAUL, Einleitung zu den <strong>Grundrechte</strong>n, Kommentar zur Bundesverfassung (zit.<br />
MÜLLER, Einleitung); KLEY ANDREAS, Der Grundrechtskatalog der nachgeführten Bundesverfassung<br />
– ausgewählte Neuerungen, ZBJV 1999, S. 301 ff.<br />
1 Einleitung zu den <strong>Grundrechte</strong>n<br />
1.1 Staatstheoretische Grundlagen<br />
<strong>Grundrechte</strong> sind<br />
• grundlegende Rechte, die dem Einzelnen oder Gruppen im Rahmen der politischen<br />
Gemeinschaft zukommen (staatsbezogene Rechte);<br />
• verfassungsmässige (d.h. im Grundkonsens einer politischen Gemeinschaft verankerte) Rechte;<br />
• heute auch Rechte, die über der Verfassung stehen (z.B. EMRK);<br />
• Menschenrechte, d.h. Rechte, die dem Menschen aufgrund seiner Menschenwürde<br />
zukommen, die nicht der Staat verleiht, sondern die er als „letzte“ Rechtspositionen<br />
jedes Einzelnen selber zu achten hat; Rechte die der Staat nicht schafft, sondern lediglich<br />
fixiert und präzisiert.<br />
Eine endgültige Definition des Begriffs „<strong>Grundrechte</strong>“ gibt es nicht (MÜLLER, Einleitung,<br />
1).<br />
1.1.1 Begriffsabgrenzungen<br />
i) Menschenrechte – Bürgerrechte<br />
Menschenrechte sind Rechte, die dem Menschen aufgrund seiner Menschenwürde zukommen.<br />
Die Begründung dieser Rechte erfolgte im 18. Jh. durch die Anerkennung von<br />
Naturrechten.<br />
Diese „Naturrechte“ wurden im Verlaufe gesellschaftlicher Lernprozesse „entdeckt“:<br />
Staaten und Staatengemeinschaften kamen zur Einsicht, dass ein gemeinsames Zusammenleben<br />
über längere Zeit nur funktionieren kann, wenn den Menschen gewisse<br />
grundlegende Rechte (z.B. die Religionsfreiheit, die dazu beitrug, die ständigen und zermürbenden<br />
Religionskriege zu verhindern) zuerkannt würden.<br />
Bürgerrechte sind jene Rechte, die dem Einzelnen aufgrund der Tatsache zukommen,<br />
dass er Bürger eines bestimmten Staates ist (z.B. Niederlassungsfreiheit, politische Rechte). In<br />
vielen Fällen wurde die Beschränkung auf Staatsbürger aufgehoben und die Rechte allen<br />
Einwohnern zuerkannt. Die meisten Menschenrechte waren ursprünglich „nur“ Bürgerrechte<br />
eines bestimmten Staates.<br />
ii) Internationale Menschenrechte – <strong>Grundrechte</strong> der Verfassung<br />
Durch völkerrechtliche Verträge (z.B. EMRK) können Menschenrechte für die Schweiz<br />
Geltung erlangen, die in der Bundesverfassung selbst nicht enthalten sind oder inhaltlich<br />
weiter gehen als das entsprechende Recht in der Verfassung. Umgekehrt kann die<br />
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