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Grundrechte - Marcel Küchler

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Prof. Dr. Walter Kälin SS 1998<br />

4., überarbeitete Version 2001 <strong>Grundrechte</strong><br />

d) Nutzungsrechte an Kulturland können nur innert der Grenzen der Wohngemeinde<br />

und ihrer Nachbarsgemeinden geltend gemacht werden.<br />

e) Mieter, Pächter und Selbstnutzer haben bei Handänderungen, ausgenommen bei<br />

Erbgang und bei Verkauf innerhalb der Verwandtschaft, am Gebäude ein Vorkaufsrecht<br />

zu den in jenem Zeitpunkt geltenden Marktwert.<br />

f) Spätere Meliorationen, Güterzusammenlegungen und Erschliessungen gehen zulasten<br />

der öffetlichen Hand; sie können bei der Festsetzung des Landwertes berücksichtig<br />

werden.<br />

1quinquies<br />

Die Art der Nutzung wird durch Gesetz geregelt.<br />

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:<br />

Art. 24 (neu)<br />

1 ter bis<br />

Bodeneigentum geht innert zehn Jahren seit Annahme von Art. 22 Absätze 1 -<br />

1 quinquies durch Volk und Stände in Nutzungs- und Baurechte der bisherigen Eigentümer<br />

über.<br />

2<br />

Dieser Übergang gilt nicht als Enteignung oder Eigentumsbeschränkung im Sinne von<br />

Art. 22 ter Absatz 3.<br />

Betroffen wäre die Institutsgarantie (Kerngehalt): Man könnte Boden zwar besitzen, aber<br />

kein privatrechtliches Eigentum daran erwerben.<br />

BGE 105 Ia 46<br />

Die Alpgenossenschaft Kerns ausserhalb der steinernen Brücke erliess im Jahr 1973 im<br />

Rahmen einer Verkehrssanierung des Gebietes Melchsee-Frutt oberhalb des öffentlichen<br />

Parkplatzes Dempfelsmatt ein generelles Fahrverbot. Für bestimmte Personenkreise, insbesondere<br />

für die Anwohner, sah sie gegen Gebühr die Erteilung einer Ausnahmebewilligung<br />

vor. Weiter wurde bestimmt, dass die Fahrzeuge, welche nicht beim betreffenden Objekt in<br />

eine geschlossen Garage eingestellt werden können, innerhalb einer Stunde auf den Parkplatz<br />

Dempfelsmatt zurückgeführt werden müssen. U. Seiler ist Dauermieter eines Ferienhauses<br />

auf Melchsee-Frutt. Am 27.7.1973 erteilte ihm der zuständige Korporationsrat Kerns gegen<br />

die vorgesehene Gebühr von Fr. 40.-- die Bewilligung, die vom Parkplatz zu den Ferienhäusern<br />

führende Strasse zu benützen. In dieser Gebühr ist eine Pauschale für die Benützung des<br />

öffentlichen Parkplatzes inbegriffen. Seiler focht diese Verfügung beim Regierungsrat und<br />

Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden ohne Erfolg an. Gegen diesen Entscheid führte er<br />

staatsrechtliche Beschwerde, u.a. wegen Verletzung der Eigentumsgarantie.<br />

Kann sich ein Mieter auf die Eigentumsgarantie berufen? Ist für den Mieter überhaupt das<br />

Eigentumsrecht betroffen, wenn es allein um den Besitz und die Sachnutzung geht? Nach Auffassung<br />

des BGer ist der Besitz Bestandteil des Eigentumsrechts, weshalb ein Eingriff in das<br />

Eigentumsrecht (Bestandesgarantie) vorliegt, wenn in die Nutzung als Besitzer eingegriffen<br />

wird.<br />

Neben der Schwierigkeit, ein öffentliches Interesse am Parkverbot auf eigenem Grund zu finden,<br />

fehlt es vor allem an der Verhältnismässigkeit.<br />

angelehnt an BGE 116 Ia 414<br />

Das neue Genfer Gesetz über den Abbruch, die Umnutzung und die Renovation von Gebäuden<br />

bestimmt in seinem Art. 2 lit. a, dass der Umbau von Wohnungen zu Büros oder gewerblich<br />

genutzten Räumlichkeiten bewilligungspflichtig ist.<br />

A., Besitzer mehrerer Liegenschaften in Genf, führt gegen dieses Gesetz staatsrechtliche Beschwerde<br />

wegen Verletzung von Art. 22 ter aBV.<br />

Betroffen ist die Bestandesgarantie (denn es betrifft nicht alle Eigentümer). Es handelt sich<br />

um einen Eingriff in die Nutzungsfreiheit: Gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse<br />

(Wohnungsnot) und Verhältnismässigkeit werden bejaht, sofern eine reale Chance besteht,<br />

eine solche Bewilligung zu erhalten.<br />

BGE 119 Ia 28<br />

Am Abend des 31.5.1991 wurde ein Gebäude in Genf von ca. 10 Personen besetzt. Seit nicht<br />

bewilligte Arbeiten in diesem Haus gestoppt wurden, stand es leer. Unmittelbar nach der Be-<br />

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