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Grundrechte - Marcel Küchler

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Prof. Dr. Walter Kälin SS 1998<br />

4., überarbeitete Version 2001 <strong>Grundrechte</strong><br />

A) Geltungsbereich:<br />

a) Kerngehalt<br />

• Insbesondere Freiheit der Berufswahl und -ausübung (Verbot des Zwangs einen best. Beruf<br />

zu erlernen oder auszuüben – Berufsverbote jedoch meist unter Verhältnismässigkeit geprüft!);<br />

• Schutz der marktorientierten Wirtschaftsordnung;<br />

• Institut der Vertragsfreiheit.<br />

b) Sachlicher Geltungsbereich:<br />

• „Jede gewerbsmässig ausgeübte privatwirtschaftliche Tätigkeit, die der Erziehlung<br />

eines Gewinnes oder Erwerbseinkommens dient.“<br />

• Teilgehalte:<br />

– freie Wahl einer selbständigen oder unselbständigen wirtschaftlichen (Erwerbs-)Tätigkeit<br />

(Berufswahlfreiheit);<br />

– Berufsausübungsfreiheit (freie Wahl des Ortes, der sachlichen Betriebsmittel, der Unternehmesform<br />

usf.);<br />

– freie Aufnahme und Regelung von Arbeitsbeziehungen, freie Wahl der Mitarbeiter;<br />

– freie Wahl der Vertragspartner (Zulieferanten, Abnehmern, Geschäftspartnern und Konkurrenten);<br />

– Werbefreiheit;<br />

– usf.<br />

c) Persönlicher Geltungsbereich:<br />

• Natürliche und juristische Personen des Privatrechts.<br />

• Ausländer mit Niederlassungsbewilligung können sich genauso wie Schweizerbürger<br />

auf die Wirtschaftsfreiheit berufen. Einschränkungen können sich jedoch aus<br />

dem Fremdenpolizeirecht ergeben; derartige Einschränkungen folgen dem üblichen<br />

Eingriffsschema. Ausländer mit blosser Aufenthaltsbewilligung können sich hingegen<br />

nicht auf die Wirtschaftsfreiheit berufen.<br />

• Für das Anwaltspatent ist zudem die Kenntnis der lokalen und der schweizerischen<br />

Verhältnisse erforderlich (vgl. Art. 30 ff. Anwaltsgesetz).<br />

B) Das öffentliche Interesse (bei Einschränkungen):<br />

a) KANTONE:<br />

i) Den Kantonen erlaubt sind Eingriffe auf Grund von:<br />

• Polizeigüterschutz (Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung, öffentliche Sittlichkeit, Gesundheit,<br />

Treu und Glauben im Geschäftsverkehr);<br />

• Sozialpolitik;<br />

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