Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
Bonusrente<br />
Zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente wird bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine<br />
Bonusrente gewährt. Sie ist ab dann garantiert und wird so lange wie die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.<br />
Umrechnung in Anteileinheiten<br />
Bei den Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen werden die jährlichen Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum jeweiligen Ausgabepreis in Anteileinheiten der<br />
maßgebenden Fonds umgerechnet und der Versicherung gutgeschrieben. Bei unseren neuen Tarifgenerationen<br />
der Kapital-, Risiko-, Renten-, Berufsunfähigkeits-, Kinderinvaliditäts-Versicherungen sowie der<br />
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung können die laufenden Überschussanteile auf Wunsch des<br />
Versicherungsnehmers ebenfalls in Fondsanteile investiert werden. Hierfür steht dem Versicherungsnehmer<br />
jeweils eine breite Fondspalette zur Verfügung.<br />
Nachreservierung bei Rentenversicherungen<br />
Die Lebenserwartung der Rentenversicherten ist in den letzten Jahren deutlich stärker als erwartet gestiegen<br />
und wird voraussichtlich auch weiter steigen. Deshalb müssen seit dem 31.12.2004 bei<br />
Rentenversicherungen (einschließlich der Fondsgebundenen Rentenversicherungen und der<br />
Rentenversicherungen nach den Kriterien des Altersvermögensgesetzes) die Deckungsrückstellungen mit<br />
neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen gestellt werden, die zu (deutlich) höheren<br />
Rückstellungsbeträgen führen. Basis für diese Nachreservierung sind die von der Deutschen<br />
Aktuarvereinigung (DAV) vorgeschlagenen Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20. Diese<br />
Sterbetafeln erfordern in vielen Teilbeständen eine zusätzliche Aufstockung der Deckungsrückstellungen. Die<br />
Überschussbeteiligung der Versicherungen dieser Teilbestände fällt deshalb seit <strong>2006</strong> (bei den<br />
konventionellen Rentenversicherungen mit Vertragsabschluss bis 1994 ab 2007) bis auf weiteres niedriger als<br />
vorher aus. Konkret wird bei den betroffenen Beständen die Zinsüberschussbeteiligung reduziert (i. d. R. um<br />
0,6 Prozentpunkte). Bei Tarifen mit 4 % Rechnungszins wird die Zinsüberschussbeteiligung um<br />
0,1 Prozentpunkte gesenkt und zusätzlich der Schlussüberschussanteil gemindert. Bei Fondsgebundenen<br />
Rentenversicherungen wird bis auf weiteres der beitragsbezogene Kostenüberschussanteilsatz um einen<br />
Prozentpunkt gesenkt. Die Tarife mit 2,25 % und 2,75 % Rechnungszins sind von der Gegenfinanzierung<br />
nicht betroffen.<br />
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