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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

Bonusrente<br />

Zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente wird bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine<br />

Bonusrente gewährt. Sie ist ab dann garantiert und wird so lange wie die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.<br />

Umrechnung in Anteileinheiten<br />

Bei den Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen werden die jährlichen Überschussanteile,<br />

soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum jeweiligen Ausgabepreis in Anteileinheiten der<br />

maßgebenden Fonds umgerechnet und der Versicherung gutgeschrieben. Bei unseren neuen Tarifgenerationen<br />

der Kapital-, Risiko-, Renten-, Berufsunfähigkeits-, Kinderinvaliditäts-Versicherungen sowie der<br />

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung können die laufenden Überschussanteile auf Wunsch des<br />

Versicherungsnehmers ebenfalls in Fondsanteile investiert werden. Hierfür steht dem Versicherungsnehmer<br />

jeweils eine breite Fondspalette zur Verfügung.<br />

Nachreservierung bei Rentenversicherungen<br />

Die Lebenserwartung der Rentenversicherten ist in den letzten Jahren deutlich stärker als erwartet gestiegen<br />

und wird voraussichtlich auch weiter steigen. Deshalb müssen seit dem 31.12.2004 bei<br />

Rentenversicherungen (einschließlich der Fondsgebundenen Rentenversicherungen und der<br />

Rentenversicherungen nach den Kriterien des Altersvermögensgesetzes) die Deckungsrückstellungen mit<br />

neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen gestellt werden, die zu (deutlich) höheren<br />

Rückstellungsbeträgen führen. Basis für diese Nachreservierung sind die von der Deutschen<br />

Aktuarvereinigung (DAV) vorgeschlagenen Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20. Diese<br />

Sterbetafeln erfordern in vielen Teilbeständen eine zusätzliche Aufstockung der Deckungsrückstellungen. Die<br />

Überschussbeteiligung der Versicherungen dieser Teilbestände fällt deshalb seit <strong>2006</strong> (bei den<br />

konventionellen Rentenversicherungen mit Vertragsabschluss bis 1994 ab 2007) bis auf weiteres niedriger als<br />

vorher aus. Konkret wird bei den betroffenen Beständen die Zinsüberschussbeteiligung reduziert (i. d. R. um<br />

0,6 Prozentpunkte). Bei Tarifen mit 4 % Rechnungszins wird die Zinsüberschussbeteiligung um<br />

0,1 Prozentpunkte gesenkt und zusätzlich der Schlussüberschussanteil gemindert. Bei Fondsgebundenen<br />

Rentenversicherungen wird bis auf weiteres der beitragsbezogene Kostenüberschussanteilsatz um einen<br />

Prozentpunkt gesenkt. Die Tarife mit 2,25 % und 2,75 % Rechnungszins sind von der Gegenfinanzierung<br />

nicht betroffen.<br />

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