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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

FLI-, KI-, RNI-, RSI-, RFI-. KRI-, KRSI, KRBI-,KRBZI-, FRI-, FRSI, FRBI-, FRBZI-, FRGI-Tarife mit Beginn ab 1.1.2007<br />

Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Laufende Überschussanteile<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

178<br />

Bezugsgröße ist der jeweilige tarifliche Ratenbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(mit evtl. Risikozuschlag)<br />

Berufsgruppe Männer Frauen<br />

1 33% 33%<br />

2 33% 33%<br />

3 28% 33%<br />

4 28% 33%<br />

Bezugsgröße ist der jeweilige tarifliche Jahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(BUZV) ohne Ratenzuschlag<br />

für diejenigen Versicherungsjahre, in denen keine Leistungen oder<br />

nur die Beitragsbefreiungsrente aus der Berufsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherung gewährt worden sind; die nachstehenden<br />

Überschussanteil-Sätze gelten für jedes vollendete Versicherungsjahr<br />

der BUZV und werden jeweils mit der Anzahl aller ab<br />

dem 5. Versicherungsjahr vereinbarten Versicherungsjahre multipliziert<br />

und im Verhältnis von Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer<br />

gewichtet<br />

Bonusrente<br />

Beitragsbefreiungsrente Berufsgruppe Männer Frauen<br />

1 1,61% 1,61%<br />

2 1,61% 1,61%<br />

3 1,50% 1,61%<br />

4 1,50% 1,61%<br />

Berufsunfähigkeitsrente Berufsgruppe Männer Frauen<br />

1 0,54% 0,54%<br />

2 0,54% 0,54%<br />

3 0,50% 0,54%<br />

4 0,50% 0,54%<br />

Bonusrente<br />

Beitragsanrechnung<br />

0,38% während der Beitragszahlungsdauer<br />

1,14% in der planmäßig beitragsfreien<br />

Versicherungszeit<br />

0,38% während der Beitragszahlungsdauer<br />

1,14% in der planmäßig beitragsfreien<br />

Versicherungszeit<br />

Bezugsgröße ist jeweils die garantierte Berufsunfähigkeitsrente<br />

Berufsgruppe Männer Frauen<br />

1 49% 49%<br />

2 49% 49%<br />

3 38% 49%<br />

4 38% 49%<br />

laufende Überschussanteile;<br />

beitragspflichtige Versicherungen: Beitragsanrechnung<br />

anteilig mit jeder Beitragszahlung<br />

Schluss-Überschussanteil grundsätzlich bei<br />

Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (anteilig<br />

für bei Ablauf der Versicherungsdauer der<br />

BUZV unvollendete Versicherungsjahre), bei<br />

vorzeitiger Beendigung der BUZV werden gegebenenfalls<br />

reduzierte Leistungen fällig, der<br />

Schlussüberschussanteil der BUZV wird bei<br />

Versicherungen, die als Basisversorgung im<br />

Sinne des Alterseinkünftegesetzes mit Förderung<br />

nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 b) in Verbindung<br />

mit § 22 Nr. 1 a) aa) EStG in der Fassung ab<br />

2005 angeboten werden, nicht ausgezahlt,<br />

sondern dem Überschussguthaben bzw. Deckungskapital<br />

der Hauptversicherung zugeschlagen<br />

und verrentet, bei Tod der versicherten<br />

Person während der Aufschubzeit wird bei<br />

diesen Verträgen – sofern sie nicht im Rahmen<br />

der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen<br />

werden – kein Schlussüberschussanteil fällig.<br />

Bonusrente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung;<br />

Erhöhung der zu zahlenden<br />

Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht

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