Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
FLI-, KI-, RNI-, RSI-, RFI-. KRI-, KRSI, KRBI-,KRBZI-, FRI-, FRSI, FRBI-, FRBZI-, FRGI-Tarife mit Beginn ab 1.1.2007<br />
Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Laufende Überschussanteile<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
178<br />
Bezugsgröße ist der jeweilige tarifliche Ratenbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(mit evtl. Risikozuschlag)<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 33% 33%<br />
2 33% 33%<br />
3 28% 33%<br />
4 28% 33%<br />
Bezugsgröße ist der jeweilige tarifliche Jahresbeitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(BUZV) ohne Ratenzuschlag<br />
für diejenigen Versicherungsjahre, in denen keine Leistungen oder<br />
nur die Beitragsbefreiungsrente aus der Berufsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung gewährt worden sind; die nachstehenden<br />
Überschussanteil-Sätze gelten für jedes vollendete Versicherungsjahr<br />
der BUZV und werden jeweils mit der Anzahl aller ab<br />
dem 5. Versicherungsjahr vereinbarten Versicherungsjahre multipliziert<br />
und im Verhältnis von Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer<br />
gewichtet<br />
Bonusrente<br />
Beitragsbefreiungsrente Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 1,61% 1,61%<br />
2 1,61% 1,61%<br />
3 1,50% 1,61%<br />
4 1,50% 1,61%<br />
Berufsunfähigkeitsrente Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 0,54% 0,54%<br />
2 0,54% 0,54%<br />
3 0,50% 0,54%<br />
4 0,50% 0,54%<br />
Bonusrente<br />
Beitragsanrechnung<br />
0,38% während der Beitragszahlungsdauer<br />
1,14% in der planmäßig beitragsfreien<br />
Versicherungszeit<br />
0,38% während der Beitragszahlungsdauer<br />
1,14% in der planmäßig beitragsfreien<br />
Versicherungszeit<br />
Bezugsgröße ist jeweils die garantierte Berufsunfähigkeitsrente<br />
Berufsgruppe Männer Frauen<br />
1 49% 49%<br />
2 49% 49%<br />
3 38% 49%<br />
4 38% 49%<br />
laufende Überschussanteile;<br />
beitragspflichtige Versicherungen: Beitragsanrechnung<br />
anteilig mit jeder Beitragszahlung<br />
Schluss-Überschussanteil grundsätzlich bei<br />
Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (anteilig<br />
für bei Ablauf der Versicherungsdauer der<br />
BUZV unvollendete Versicherungsjahre), bei<br />
vorzeitiger Beendigung der BUZV werden gegebenenfalls<br />
reduzierte Leistungen fällig, der<br />
Schlussüberschussanteil der BUZV wird bei<br />
Versicherungen, die als Basisversorgung im<br />
Sinne des Alterseinkünftegesetzes mit Förderung<br />
nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 b) in Verbindung<br />
mit § 22 Nr. 1 a) aa) EStG in der Fassung ab<br />
2005 angeboten werden, nicht ausgezahlt,<br />
sondern dem Überschussguthaben bzw. Deckungskapital<br />
der Hauptversicherung zugeschlagen<br />
und verrentet, bei Tod der versicherten<br />
Person während der Aufschubzeit wird bei<br />
diesen Verträgen – sofern sie nicht im Rahmen<br />
der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen<br />
werden – kein Schlussüberschussanteil fällig.<br />
Bonusrente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung;<br />
Erhöhung der zu zahlenden<br />
Berufsunfähigkeitsrente bei Beginn der Leistungspflicht