Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
5.10 Gewinnverband E6<br />
Tarif 1FLR60 als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004<br />
5.11 Gewinnverband K6<br />
Tarif 1FLR60 als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherungen<br />
beitragsfreie Versicherungen<br />
vor Beginn der Rentenzahlung<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
- alternativ alleinige Rentenerhöhungen<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005 und Renten<br />
aus Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn ab 1.1.2005<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 15 Jahre: 6,50%<br />
von 16 bis 34 Jahren: 7,50%<br />
ab 35 Jahre: 7,75%<br />
0,5‰<br />
Männer Frauen<br />
30% 15%<br />
5,0%<br />
1,0%<br />
1,5%<br />
1,7%<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
Beitragssumme bei planmäßig<br />
beitragsfreien Versicherungen<br />
bzw. durch die Aufschubzeit<br />
geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der<br />
Beitragsfreistellung<br />
Risikobeitrag<br />
Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />
zu Beginn der Rentenzahlung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des zweiten Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />
unter 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil bei Beginn<br />
der Rentenzahlung wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />
umgerechnet, es sei denn, die Kapitalabfindung<br />
wird in Wertpapieren verlangt<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
Zins-Überschussanteile nach Beginn der Rentenzahlung,<br />
erstmals zum Ende des ersten<br />
Jahres nach Rentenbeginn; zum einen Teil zur<br />
Bildung eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />
der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />
soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ alleinige jährliche<br />
Rentenerhöhungen; der Rentenzuschlag ergibt<br />
sich aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />
Deckungskapitals (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />
des auf den Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds)<br />
und eines modifizierten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 0,5%-Punkte, für Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1. 2005 und<br />
Renten aus Überschussguthaben mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005 besteht die Modifikation<br />
in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 0,7%-Punkte; der Rentenzuschlag wird in<br />
% der garantierten Rente bemessen;<br />
die Kosten-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
eines höheren Rentenzuschlags bzw. von<br />
um 0,4%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
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