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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

4.7 Gewinnverband E3<br />

SR-, AR-Tarife als Einzelversicherungen mit Policierung vom 20.5.1997 (Haustarife: ab dem 1.8.1997, aufgeschobene Rentenversicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag: ab dem 1.1.1998) bis zum 30.6.2000<br />

4.8 Gewinnverband R3 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

AR-Tarife als Kollektivversicherungen mit Policierung vom 20.5.1997 (Haustarife: ab dem 1.8.1997, aufgeschobene Rentenversicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag: ab dem 1.1.1998) bis zum 30.6.2000<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- beitragsbezogener Teil<br />

Tarif 8ARB einschl. Dynamik-<br />

erhöhungen hierzu<br />

übrige Tarife<br />

- auf Kapitalabfindung bzw. Ver-<br />

rentungssumme bezogener Teil<br />

Tarif 8ARB einschl. Dynamik-<br />

erhöhungen hierzu<br />

übrige beitragspflichtige<br />

Versicherungen<br />

übrige beitragsfreie<br />

Versicherungen<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />

vom 1.7.2000 bis 31.12.2003<br />

Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn in 2004<br />

Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn in 2005 oder <strong>2006</strong><br />

Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn ab 1.1.2007<br />

sonstige Versicherungen<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

- im Regelfall Rentenzuschlag<br />

mit Rentenerhöhungen<br />

Dynamikerhöhungen mit Beginn<br />

vom 1.7.2000 bis 31.12.2003<br />

Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn in 2004<br />

Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn ab 1.1.2005<br />

128<br />

Jahresbeitrag:<br />

unter 1.227,10 €: 0,45%<br />

ab 1.227,10 €: 0,95%<br />

unter 1.227,10 €: 0,05%<br />

ab 1.227,10 €: 0,55%<br />

0,6‰<br />

0,15‰<br />

0,1‰<br />

0,25%<br />

0,75%<br />

1,35%<br />

1,85%<br />

0%<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

0% bei Rentenbeginn bis 2005,<br />

sonst 0,1%<br />

0,4% bei Rentenbeginn in 2005,<br />

sonst 0,65%<br />

1,0%<br />

Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />

Kapitalabfindung; Grundversicherung<br />

bei Tarif 8ARB: bei<br />

beitragspflichtigen Versicherungen<br />

Verrentungssumme,<br />

bei beitragsfreien Versicherungen<br />

Summe der noch<br />

nicht in Anspruch nehmbaren<br />

Teilverrentungskapitale, zusätzlich<br />

jeweils aus nicht in<br />

Anspruch genommenen Teilverrentungskapitalengebildetes<br />

Teilverrentungskapital zum<br />

Ende der Aufschubzeit<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[4]<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />

auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum<br />

Ende des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum<br />

Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten<br />

Versicherungsjahres;<br />

verzinsliche Ansammlung vor Ablauf der Aufschubzeit;<br />

bei Ablauf der Aufschubzeit wird<br />

das angesammelte Guthaben zur Rentenerhöhung<br />

verwendet<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />

Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />

auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />

möglich;<br />

der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />

des rechnungsmäßigen Deckungskapitals<br />

(bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />

Verträgen unter Berücksichtigung des auf den<br />

Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds) und<br />

eines modifizierten Deckungskapitals jeweils zu<br />

Beginn der Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug<br />

befindlichen Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />

in 2004);

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