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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

4.6 Gewinnverband E2<br />

SR-, AR-Tarife ab 1995 mit Policierung vor dem 20.5.1997 (Haustarife: vor dem 1.8.1997, aufgeschobene Rentenversicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag: vor dem 1.1.1998)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Grund-Überschussanteil<br />

beitragspflichtige Versicherun-<br />

gen<br />

beitragsfreie Versicherungen<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

im Regelfall Rentenzuschlag<br />

mit Rentenerhöhungen<br />

alternativ alleinige<br />

Rentenerhöhungen<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

(AR-Tarife)<br />

dauerabhängiger Teil<br />

grundsätzlich dauerunabhängiger<br />

Teil<br />

Jahresbeitrag<br />

unter 1.227,10 €: 0,75%<br />

ab 1.227,10 €: 1,25%<br />

0,5%<br />

0%<br />

0%<br />

0%<br />

0‰<br />

22‰<br />

Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />

jährliche Rente<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[4]<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

Kapitalabfindung für jedes<br />

Versicherungsjahr, für die bis<br />

2002 zurückgelegten Versicherungsjahre<br />

6‰, für das<br />

2002 begonnene Versicherungsjahr<br />

5,1‰, für die von<br />

2003 bis 2005 begonnenen<br />

Versicherungsjahre 3,8‰<br />

Kapitalabfindung<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />

auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zu<br />

Beginn des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zu<br />

Beginn des zweiten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zu Beginn des dritten<br />

Versicherungsjahres;<br />

verzinsliche Ansammlung vor Beginn der Rentenzahlung;<br />

bei Beginn der Rentenzahlung wird<br />

das angesammelte Guthaben zur Rentenerhöhung<br />

verwendet<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />

des Versicherungsjahres, im Regelfall zum einen<br />

Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />

auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />

möglich; der Rentenzuschlag ergibt sich<br />

aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />

Deckungskapitals (bei bereits im Rentenbezug<br />

befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />

des auf den Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds)<br />

und eines modifizierten Deckungskapitals<br />

jeweils zu Beginn der Rentenzahlung<br />

(bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />

Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />

in 2004); die Modifikation besteht in<br />

einer Erhöhung des Rechnungszinses um<br />

0,1%-Punkte bei Rentenbeginn vor <strong>2006</strong>,<br />

sonst 0%; der Rentenzuschlag wird in % der<br />

garantierten Rente bemessen<br />

Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />

zur sofortigen Rentenerhöhung<br />

(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei<br />

vorverlegtem Rentenbeginn werden reduzierte<br />

Leistungen fällig);<br />

bei ab dem 3.2.1997 abgeschlossenen Rentenversicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag mit einer<br />

Dauer bis zum Beginn der Rentenzahlung<br />

unter 12 Jahren sind die Schluss-Überschussanteilsätze<br />

noch mit dem Quotienten aus Dauer<br />

bis zum Beginn der Rentenzahlung in Jahren<br />

und 12 zu multiplizieren<br />

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