Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
4.6 Gewinnverband E2<br />
SR-, AR-Tarife ab 1995 mit Policierung vor dem 20.5.1997 (Haustarife: vor dem 1.8.1997, aufgeschobene Rentenversicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag: vor dem 1.1.1998)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Grund-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherun-<br />
gen<br />
beitragsfreie Versicherungen<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
alternativ alleinige<br />
Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
(AR-Tarife)<br />
dauerabhängiger Teil<br />
grundsätzlich dauerunabhängiger<br />
Teil<br />
Jahresbeitrag<br />
unter 1.227,10 €: 0,75%<br />
ab 1.227,10 €: 1,25%<br />
0,5%<br />
0%<br />
0%<br />
0%<br />
0‰<br />
22‰<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
jährliche Rente<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[4]<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
Kapitalabfindung für jedes<br />
Versicherungsjahr, für die bis<br />
2002 zurückgelegten Versicherungsjahre<br />
6‰, für das<br />
2002 begonnene Versicherungsjahr<br />
5,1‰, für die von<br />
2003 bis 2005 begonnenen<br />
Versicherungsjahre 3,8‰<br />
Kapitalabfindung<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />
auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zu<br />
Beginn des Versicherungsjahres, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zu<br />
Beginn des zweiten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zu Beginn des dritten<br />
Versicherungsjahres;<br />
verzinsliche Ansammlung vor Beginn der Rentenzahlung;<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird<br />
das angesammelte Guthaben zur Rentenerhöhung<br />
verwendet<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, im Regelfall zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich; der Rentenzuschlag ergibt sich<br />
aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />
Deckungskapitals (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />
des auf den Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds)<br />
und eines modifizierten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung<br />
(bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />
Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in 2004); die Modifikation besteht in<br />
einer Erhöhung des Rechnungszinses um<br />
0,1%-Punkte bei Rentenbeginn vor <strong>2006</strong>,<br />
sonst 0%; der Rentenzuschlag wird in % der<br />
garantierten Rente bemessen<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei<br />
vorverlegtem Rentenbeginn werden reduzierte<br />
Leistungen fällig);<br />
bei ab dem 3.2.1997 abgeschlossenen Rentenversicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag mit einer<br />
Dauer bis zum Beginn der Rentenzahlung<br />
unter 12 Jahren sind die Schluss-Überschussanteilsätze<br />
noch mit dem Quotienten aus Dauer<br />
bis zum Beginn der Rentenzahlung in Jahren<br />
und 12 zu multiplizieren<br />
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