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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

5.34 Gewinnverband FLGR3 Tarif 8FLGR der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />

5.35 Gewinnverband FLGT3 Tarif 8FLG/8FLGT der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />

5.36 Gewinnverband FLGRK3 Tarif 8FLGR als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />

5.37 Gewinnverband FLGTK3 Tarif 8FLG/8FLGT als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

für die Grundversicherung, soweit<br />

sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

beitragsbezogener Teil<br />

summenbezogener Teil<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

Tarif 8FLG/8FLGT<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

für die Grundversicherung<br />

156<br />

Jahresbeitrag<br />

unter 1.200 €: 0,2%<br />

ab 1.200 €: 0,7%<br />

0,4‰<br />

30%<br />

1,5%<br />

2,5‰<br />

Jahresbeitrag der Grundversicherung<br />

ohne Beiträge für<br />

Zusatzversicherungen<br />

bei beitragspflichtigen VersicherungenVerrentungssumme,<br />

bei beitragsfreien<br />

Versicherungen Summe der<br />

noch nicht in Anspruch<br />

nehmbaren Teilverrentungskapitale,<br />

zusätzlich jeweils<br />

aus nicht in Anspruch genommenenTeilverrentungskapitalen<br />

gebildetes Teilverrentungskapital<br />

zum Ende<br />

der Aufschubzeit<br />

jährlicher Risikobeitrag der<br />

Grundversicherung<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

Verrentungssumme für jedes<br />

Versicherungsjahr<br />

jährliche Überschussanteile für die Grundversicherung,<br />

soweit sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen, zum Ende des Versicherungsjahres,<br />

erstmals zum Ende des zweiten<br />

Versicherungsjahres (bei einer Beitragszahlungsdauer<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des ersten Versicherungsjahres);<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />

zur Versicherung; der Überschussanteil bei Ablauf<br />

der Aufschubzeit wird nicht mehr in Anteileinheiten<br />

umgerechnet, es sei denn, die Kapitalabfindung<br />

wird in Wertpapieren verlangt<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

zur sofortigen Rentenerhöhung der<br />

Hauptrente (bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

durch Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem<br />

Ablauf der Aufschubzeit werden gegebenenfalls<br />

reduzierte Leistungen fällig, sofern bereits jährliche<br />

Überschussanteile zugeteilt wurden);<br />

Auszahlung bei Ablauf der Aufschubzeit mit der<br />

Kapitalabfindung, wenn diese verlangt wird (in<br />

Form von Wertpapieren, wenn bei Ablauf der<br />

Aufschubzeit die Kapitalabfindung in Wertpapieren<br />

verlangt wird)

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