Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
5.26 Gewinnverband RGF2<br />
Tarif FRG als Einzelversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
5.27 Gewinnverband RGFK2<br />
Tarif FRG als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />
(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RBF2, RBFK2 der Bestandsgruppe Rentenversicherun-<br />
gen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben.)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragsbezogener Teil<br />
(für beitragspflichtige Versiche-<br />
rungen)<br />
- auf fondsgebundenes<br />
Deckungskapital bezogener Teil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
Versicherungen gegen Einmal-<br />
beitrag, Sonderzahlungen<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
alternativ alleinige Renten-<br />
erhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
152<br />
Aufschubzeit<br />
bis 15 Jahre: 0%<br />
über 15 Jahre: 1,0%<br />
0,22%<br />
2,0%<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
fondsgeb. Deckungskapital<br />
inkl. Überschussguthaben<br />
(ohne Zusatzversicherungen)<br />
zum Zuteilungszeitpunkt<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [5]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, fällt das Ende der<br />
Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />
Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />
Ende der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />
Überschussanteil gewährt, bei Versicherungen<br />
gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />
des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab<br />
20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres.<br />
Versicherungen, die durch<br />
Einstellung der Beitragszahlung zum Ende des<br />
Versicherungsjahres beitragsfrei werden, erhalten<br />
zu diesem Zeitpunkt die für beitragspflichtige<br />
Versicherungen geltenden Überschussanteile;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Zuführung<br />
zum fondsgebundenen Überschussguthaben;<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit lfd. Beitragszahlung (2007: 2,0%) und dem über den Rechnungszins<br />
von 2,25% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz für<br />
Beitragsdepots.<br />
0,2%<br />
0,3%<br />
2,0%<br />
Bestandsjahr<br />
1.-10. Jahr: 3,50‰<br />
11.-20. Jahr: 4,25‰<br />
21.-30, Jahr: 5,00‰<br />
ab 31. Jahr: 6,00‰<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
konventionelles Deckungskapital<br />
bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
für jedes Jahr der<br />
Aufschubzeit<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />
Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />
eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />
der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />
soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ ist auch die alleinige<br />
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen<br />
möglich; der Rentenzuschlag ergibt sich aus<br />
dem Quotienten des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines<br />
modifizierten überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung<br />
des Rechnungszinses um 1,7%-Punkte;<br />
der Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />
Rente bemessen;<br />
die Risiko-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
(anteilig für bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
unvollendete Versicherungsjahre) zur sofortigen<br />
Rentenerhöhung (sofern schon eine Zuteilung<br />
aus der lfd. Überschussbeteiligung erfolgt<br />
ist, werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem<br />
Ablauf der Aufschubzeit reduzierte Leistungen<br />
fällig), bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />
und bei Sonderzahlungen sind die Schluss-<br />
Überschussanteilsätze für die ersten 5 Jahre<br />
der Versicherungsdauer noch mit 0,3 zu multiplizieren.