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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

5.26 Gewinnverband RGF2<br />

Tarif FRG als Einzelversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />

5.27 Gewinnverband RGFK2<br />

Tarif FRG als Kollektivversicherung der Tarifgeneration ab 1.1.2007<br />

(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RBF2, RBFK2 der Bestandsgruppe Rentenversicherun-<br />

gen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- beitragsbezogener Teil<br />

(für beitragspflichtige Versiche-<br />

rungen)<br />

- auf fondsgebundenes<br />

Deckungskapital bezogener Teil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Versicherungen mit laufender<br />

Beitragszahlung<br />

Versicherungen gegen Einmal-<br />

beitrag, Sonderzahlungen<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

im Regelfall Rentenzuschlag<br />

mit Rentenerhöhungen<br />

alternativ alleinige Renten-<br />

erhöhungen<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

152<br />

Aufschubzeit<br />

bis 15 Jahre: 0%<br />

über 15 Jahre: 1,0%<br />

0,22%<br />

2,0%<br />

Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />

für Zusatzversicherungen<br />

fondsgeb. Deckungskapital<br />

inkl. Überschussguthaben<br />

(ohne Zusatzversicherungen)<br />

zum Zuteilungszeitpunkt<br />

maßgebendes (konventionelles)<br />

Versicherungsnehmer-<br />

Guthaben [5]<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, fällt das Ende der<br />

Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />

Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />

Ende der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />

Überschussanteil gewährt, bei Versicherungen<br />

gegen Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende<br />

des ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab<br />

20 Jahren erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres.<br />

Versicherungen, die durch<br />

Einstellung der Beitragszahlung zum Ende des<br />

Versicherungsjahres beitragsfrei werden, erhalten<br />

zu diesem Zeitpunkt die für beitragspflichtige<br />

Versicherungen geltenden Überschussanteile;<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis der Anteileinheiten und Zuführung<br />

zum fondsgebundenen Überschussguthaben;<br />

Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />

Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit lfd. Beitragszahlung (2007: 2,0%) und dem über den Rechnungszins<br />

von 2,25% hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz für<br />

Beitragsdepots.<br />

0,2%<br />

0,3%<br />

2,0%<br />

Bestandsjahr<br />

1.-10. Jahr: 3,50‰<br />

11.-20. Jahr: 4,25‰<br />

21.-30, Jahr: 5,00‰<br />

ab 31. Jahr: 6,00‰<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

konventionelles Deckungskapital<br />

bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

für jedes Jahr der<br />

Aufschubzeit<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />

Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />

eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />

der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />

soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />

alternativ ist auch die alleinige<br />

Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen<br />

möglich; der Rentenzuschlag ergibt sich aus<br />

dem Quotienten des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />

Deckungskapitals und eines<br />

modifizierten überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

jeweils zu Beginn der Rentenzahlung;<br />

die Modifikation besteht in einer Erhöhung<br />

des Rechnungszinses um 1,7%-Punkte;<br />

der Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />

Rente bemessen;<br />

die Risiko-Überschussanteile werden zur Bildung<br />

von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />

verwendet<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

(anteilig für bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

unvollendete Versicherungsjahre) zur sofortigen<br />

Rentenerhöhung (sofern schon eine Zuteilung<br />

aus der lfd. Überschussbeteiligung erfolgt<br />

ist, werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

durch Rückkauf oder Tod und bei vorverlegtem<br />

Ablauf der Aufschubzeit reduzierte Leistungen<br />

fällig), bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />

und bei Sonderzahlungen sind die Schluss-<br />

Überschussanteilsätze für die ersten 5 Jahre<br />

der Versicherungsdauer noch mit 0,3 zu multiplizieren.

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