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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

6.6 Gewinnverbände AVZ9, AVZ10 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ5, KAVZ5 der<br />

Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ9, KAVZ10 der Bestandsgruppe Kollektiv-<br />

Rentenversicherungen nach dem AltZertG<br />

zertifizierte RG-Tarife mit Policierung in <strong>2006</strong><br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

im Fall alleiniger Rentenerhöhungen<br />

im Fall von Rentenzuschlag<br />

mit Rentenerhöhungen<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Tarif 1RG, 3RG<br />

Tarife 2RG<br />

0,05%<br />

1,5%<br />

0,4%<br />

1,5%<br />

0,6%<br />

Bestandsjahr:<br />

1.-10. Jahr: 4,5‰<br />

11.-20. Jahr: 2,0‰<br />

21.-30. Jahr: 1,5‰<br />

ab 31. Jahr: 1,5‰<br />

1.-10. Jahr: 2,0‰<br />

11.-20. Jahr: 0,5‰<br />

21.-30. Jahr: 0,5‰<br />

ab 31. Jahr: 0,5‰<br />

maßgebendes (konventionelles)<br />

Versicherungsnehmer-<br />

Guthaben [5]<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

(konventionelles) Deckungskapital<br />

einschließlich verzinslich<br />

angesammeltem Guthaben<br />

(jedoch nicht fondsgebundenem<br />

Guthaben) der<br />

Leistungen aus der laufenden<br />

Überschussbeteiligung<br />

für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, bei Sonderzahlungen<br />

oder Versicherungen mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />

ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />

verzinsliche Ansammlung bei Tarif<br />

1RG und Umrechnung in Anteileinheiten zum<br />

jeweiligen Ausgabepreis und Gutschrift der<br />

Versicherung bei den Tarifen 2RG, 3RG (die bei<br />

Beginn der Rentenzahlung fällige Zuteilung wird<br />

nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />

sei denn, die Verlängerung der Aufschubzeit<br />

wird verlangt); das bei Rentenbeginn vorhandene<br />

Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung<br />

verwendet<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />

Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />

auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />

möglich;<br />

der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />

des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />

Deckungskapitals und eines modifizierten<br />

überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

jeweils zu Beginn der Rentenzahlung; der<br />

Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />

Rente bemessen;<br />

die Modifikation besteht für die Zins-<br />

Überschussanteile in einer Erhöhung des<br />

Rechnungszinses um 0,9%-Punkte;<br />

die Risiko-Überschussanteile werden zur Bildung<br />

von um 0,4%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />

verwendet<br />

Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />

zur sofortigen Rentenerhöhung (anteilig<br />

für nicht ganzzahlige Versicherungsjahre);<br />

bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei<br />

vorverlegtem Rentenbeginn werden reduzierte<br />

Leistungen fällig<br />

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