Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
6.6 Gewinnverbände AVZ9, AVZ10 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ5, KAVZ5 der<br />
Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ9, KAVZ10 der Bestandsgruppe Kollektiv-<br />
Rentenversicherungen nach dem AltZertG<br />
zertifizierte RG-Tarife mit Policierung in <strong>2006</strong><br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Fall alleiniger Rentenerhöhungen<br />
im Fall von Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarif 1RG, 3RG<br />
Tarife 2RG<br />
0,05%<br />
1,5%<br />
0,4%<br />
1,5%<br />
0,6%<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 4,5‰<br />
11.-20. Jahr: 2,0‰<br />
21.-30. Jahr: 1,5‰<br />
ab 31. Jahr: 1,5‰<br />
1.-10. Jahr: 2,0‰<br />
11.-20. Jahr: 0,5‰<br />
21.-30. Jahr: 0,5‰<br />
ab 31. Jahr: 0,5‰<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [5]<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
(konventionelles) Deckungskapital<br />
einschließlich verzinslich<br />
angesammeltem Guthaben<br />
(jedoch nicht fondsgebundenem<br />
Guthaben) der<br />
Leistungen aus der laufenden<br />
Überschussbeteiligung<br />
für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, bei Sonderzahlungen<br />
oder Versicherungen mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />
verzinsliche Ansammlung bei Tarif<br />
1RG und Umrechnung in Anteileinheiten zum<br />
jeweiligen Ausgabepreis und Gutschrift der<br />
Versicherung bei den Tarifen 2RG, 3RG (die bei<br />
Beginn der Rentenzahlung fällige Zuteilung wird<br />
nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />
sei denn, die Verlängerung der Aufschubzeit<br />
wird verlangt); das bei Rentenbeginn vorhandene<br />
Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung<br />
verwendet<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich;<br />
der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines modifizierten<br />
überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung; der<br />
Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />
Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht für die Zins-<br />
Überschussanteile in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 0,9%-Punkte;<br />
die Risiko-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
von um 0,4%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung (anteilig<br />
für nicht ganzzahlige Versicherungsjahre);<br />
bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei<br />
vorverlegtem Rentenbeginn werden reduzierte<br />
Leistungen fällig<br />
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