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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

12.2 Beitragsfreie Versicherungen mit Ausnahme der aufgrund abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreien,<br />

(ohne Versicherungen der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung AG“)<br />

Überschussanteil Bezugsgröße und Überschussanteil-Satz Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Versicherungen der Aktiven:<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Verträge mit Beginnjahr ab 1995<br />

(ausgenommen Versicherungen<br />

mit Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

mit<br />

Auflagedatum „BUZVB(10.94)“)<br />

übrige Verträge<br />

Versicherungen der Berufsunfähigen,<br />

sofern keine Berufsunfähigkeitsrente<br />

gezahlt wird:<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Verträge mit Beginn von 1995 bis<br />

30.6.2000 (ausgenommen Versicherungen<br />

mit Bedingungen für<br />

die Berufsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherung mit Auflagedatum<br />

„BUZVB (10.94)“)<br />

übrige Verträge<br />

Versicherungen der Berufsunfähigen,<br />

sofern eine Berufsunfähigkeitsrente<br />

gezahlt wird:<br />

Jährl. Zins-Überschussanteile<br />

Verträge mit Beginn ab 1.1.2007<br />

Verträge mit Beginn ab 1.1.2004<br />

bis Ende <strong>2006</strong><br />

Verträge mit Beginn ab 1.7.2000<br />

bis Ende 2003<br />

Verträge mit Beginn von 1995<br />

bis 30.6.2000 (ausgenommen<br />

Versicherungen mit Bedingungen<br />

für die Berufsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherung mit Auflage-<br />

datum „BUZVB (10.94)“)<br />

sonstige FI-, NI-, FLI-, RNI-, RSI-<br />

und KI-Verträge<br />

übrige Verträge<br />

jährliche Berufsunfähigkeitsrente für jedes beitragsfreie volle Versicherungsjahr;<br />

für die bis 2002 begonnenen beitragsfreien Versicherungsjahre<br />

2%, für in 2003 oder 2004 begonnene beitragsfreie<br />

Versicherungsjahre 1%, für die ab 2005 begonnenen beitragsfreien<br />

Versicherungsjahre 0,5%<br />

1/10 des Prozentsatzes für beitragspflichtige Versicherungen<br />

(ohne Berücksichtigung der modifizierten Werte für die wJ-, zb-,<br />

zi-, FJ-, NJ-, LJ-, AJ-, BJ- und M-Tarife) bezogen auf die Jahresrente<br />

für jedes beitragsfreie Versicherungsjahr<br />

Bezugsgröße ist die jährliche Beitragsbefreiungsrente; die nachstehenden<br />

Überschussanteil-Sätze gelten für jedes volle Versicherungsjahr,<br />

in dem als Leistung aus der BUZV nur die Beitragsbefreiung<br />

gewährt wurde<br />

10%; für die bis 2002 begonnenen Versicherungsjahre gilt ein<br />

Satz von 20%<br />

12%; für die bis 2002 begonnenen Versicherungsjahre gilt ein<br />

Satz von 25%<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben [5]<br />

2,0%<br />

1,5%<br />

0,85%<br />

0,1%<br />

0,6%<br />

1,1%<br />

Schluss-Überschussanteil grundsätzlich bei<br />

Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV (bei<br />

Versicherungsbeginn ab 2005 anteilig für bei<br />

Ablauf der Versicherungsdauer der BUZV unvollendete<br />

Versicherungsjahre), bei vorzeitiger<br />

Beendigung der BUZV werden gegebenenfalls<br />

reduzierte Leistungen fällig, mindestens jedoch<br />

der in 1989 erreichte Wert; der Schlussüberschussanteil<br />

der BUZV wird bei Versicherungen,<br />

die als Basisversorgung im Sinne des<br />

Alterseinkünftegesetzes mit Förderung nach §<br />

10 Absatz 1 Nr. 2 b) in Verbindung mit § 22 Nr.<br />

1 a) aa) EStG in der Fassung ab 2005 angeboten<br />

werden, nicht ausgezahlt sondern dem Überschussguthaben<br />

bzw. Deckungskapital der<br />

Hauptversicherung zugeschlagen und verrentet,<br />

bei Tod der versicherten Person während<br />

der Aufschubzeit wird bei diesen Verträgen –<br />

sofern sie nicht im Rahmen einer betrieblichen<br />

Altersversorgung abgeschlossen werden – kein<br />

Schlussüberschussanteil fällig.<br />

Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />

erstmalig nachdem die Rente<br />

für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde;<br />

jährliche Rentenerhöhungen<br />

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