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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteile<br />

- im Fall alleiniger Rentenerhö-<br />

hungen<br />

Grundversicherung, Dyna-<br />

mik- und Stufenerhöhungen<br />

mit Beginn in 2004, Renten<br />

aus Überschussguthaben bei<br />

Zahlungsbeginn in 2004<br />

Dynamik- und Stufenerhöhungen<br />

mit Beginn ab 1.1.2005,<br />

Renten aus Überschussguthaben<br />

mit Zahlungsbeginn ab<br />

1.1.2005<br />

- im Fall von Rentenzuschlag mit<br />

Rentenerhöhungen<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Tarif 1RG<br />

Tarife 2RG, 3RG<br />

3,0%<br />

1,5%<br />

1,7%<br />

1,0%<br />

Bestandsjahr:<br />

1.-10. Jahr: 1,0‰<br />

11.-20. Jahr: 2,0‰<br />

21.-30. Jahr: 3,0‰<br />

ab 31. Jahr: 4,0‰<br />

Bestandsjahr:<br />

1.-10. Jahr: 0,5‰<br />

11.-20. Jahr: 1,0‰<br />

21.-30. Jahr: 1,5‰<br />

ab 31. Jahr: 2,0‰<br />

Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />

zu Beginn der Rentenzahlung<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

Deckungskapital für jedes<br />

Versicherungsjahr<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />

Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />

auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />

möglich;<br />

der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />

des rechnungsmäßigen Deckungskapitals<br />

(bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />

Verträgen unter Berücksichtigung des auf den<br />

Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds) und<br />

eines modifizierten Deckungskapitals jeweils zu<br />

Beginn der Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug<br />

befindlichen Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />

in 2004); der Rentenzuschlag<br />

wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />

die Modifikation besteht für die Zins-Überschussanteile<br />

in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />

um 0,5%-Punkte, für Dynamikerhöhungen<br />

mit Beginn ab 1.1.2005 und Renten<br />

mit Zahlungsbeginn ab 1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />

besteht die Modifikation in einer<br />

Erhöhung des Rechnungszinses um 0,7%-<br />

Punkte;<br />

die Kosten-Überschussanteile werden zur Bildung<br />

eines höheren Rentenzuschlags bzw. von<br />

um 0,25%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />

verwendet<br />

Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />

zur sofortigen Rentenerhöhung (bei<br />

vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei vorverlegtem<br />

Rentenbeginn werden reduzierte Leistungen<br />

fällig)<br />

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