Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteile<br />
- im Fall alleiniger Rentenerhö-<br />
hungen<br />
Grundversicherung, Dyna-<br />
mik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn in 2004, Renten<br />
aus Überschussguthaben bei<br />
Zahlungsbeginn in 2004<br />
Dynamik- und Stufenerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1.2005,<br />
Renten aus Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2005<br />
- im Fall von Rentenzuschlag mit<br />
Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarif 1RG<br />
Tarife 2RG, 3RG<br />
3,0%<br />
1,5%<br />
1,7%<br />
1,0%<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 1,0‰<br />
11.-20. Jahr: 2,0‰<br />
21.-30. Jahr: 3,0‰<br />
ab 31. Jahr: 4,0‰<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 0,5‰<br />
11.-20. Jahr: 1,0‰<br />
21.-30. Jahr: 1,5‰<br />
ab 31. Jahr: 2,0‰<br />
Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />
zu Beginn der Rentenzahlung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
Deckungskapital für jedes<br />
Versicherungsjahr<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich;<br />
der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen Deckungskapitals<br />
(bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />
Verträgen unter Berücksichtigung des auf den<br />
Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds) und<br />
eines modifizierten Deckungskapitals jeweils zu<br />
Beginn der Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in 2004); der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht für die Zins-Überschussanteile<br />
in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 0,5%-Punkte, für Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1.2005 und Renten<br />
mit Zahlungsbeginn ab 1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />
besteht die Modifikation in einer<br />
Erhöhung des Rechnungszinses um 0,7%-<br />
Punkte;<br />
die Kosten-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
eines höheren Rentenzuschlags bzw. von<br />
um 0,25%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung (bei<br />
vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei vorverlegtem<br />
Rentenbeginn werden reduzierte Leistungen<br />
fällig)<br />
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