Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
Renten mit Zahlungsbe-<br />
ginn ab 1.1.2005 aus Überschussguthaben<br />
sonstige Versicherungen<br />
- alternativ alleinige Rentenerhö-<br />
hungen<br />
Renten mit Zahlungsbeginn<br />
vom 1.7.2000 bis 31.12.2003<br />
aus Überschussguthaben<br />
Renten mit Zahlungsbeginn<br />
in 2004 aus Überschussgut-<br />
haben<br />
Renten mit Zahlungsbeginn<br />
in 2005 oder <strong>2006</strong> aus<br />
Überschussguthaben<br />
Renten mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2007 aus Über-<br />
schussguthaben<br />
sonstige Versicherungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherungsjahre<br />
beitragsfreie Versicherungsjahre<br />
0,2%<br />
0%<br />
0,25%<br />
0,75%<br />
0,95%<br />
1,45%<br />
0%<br />
0‰<br />
0‰<br />
Kapitalabfindung für jedes<br />
Versicherungsjahr, für die a)<br />
vor 2002, b) in 2002, c) von<br />
2003 bis 2005 begonnenen<br />
Versicherungsjahre<br />
a) 5,0‰, b) 4,3‰, c) 3,2‰<br />
a) 7,0‰, b) 6,0‰, c) 4,5‰<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich;<br />
der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen Deckungskapitals<br />
(bei bereits im Rentenbezug befindlichen<br />
Verträgen unter Berücksichtigung des auf den<br />
Vertrag entfallenden Rentenzuschlagfonds) und<br />
eines modifizierten Deckungskapitals jeweils zu<br />
Beginn der Rentenzahlung (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in 2004); der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um die folgenden Werte:<br />
Renten aus Überschussguthaben:<br />
Erhöhung um 0,85%-Punkte bei Zahlungsbeginn<br />
vom 1.7.2000 bis 31.12.2003; um 1,35%-<br />
Punkte bei Zahlungsbeginn in 2004 oder 2005;<br />
um 0,75%-Punkte bei Zahlungsbeginn in <strong>2006</strong>;<br />
um 1,25%-Punkte bei Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2007;<br />
sonstige Versicherungen: Erhöhung um 0,1%-<br />
Punkte bei Rentenbeginn vor <strong>2006</strong>, sonst<br />
0%-Punkte.<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei<br />
vorverlegtem Rentenbeginn werden reduzierte<br />
Leistungen fällig);<br />
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sind<br />
die Schluss-Überschussanteilsätze für die ersten<br />
5 Jahre der Versicherungsdauer noch mit<br />
0,3 zu multiplizieren.<br />
4.10 Gewinnverband E4<br />
Tarif 1FLR des Gewinnverbandes E2 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.11 Gewinnverband E5<br />
Tarif 1FLR des Gewinnverbandes E3 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen während des Rentenbezugs<br />
4.12 Gewinnverband E6<br />
Tarife 8FLGR und 8FLG/8FLGT der Gewinnverbände FLGR1 und FLGT1 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Renten-<br />
versicherungen während des Rentenbezugs<br />
(Die Überschussanteil-Sätze werden in der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen angegeben.)<br />
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