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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

6.5 Gewinnverbände AVZ7, AVZ8 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ4, KAVZ4 der Bestands-<br />

gruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ7, KAVZ8 der Bestandsgruppe Kollektiv-Renten-<br />

versicherungen nach dem AltZertG<br />

zertifizierte RG-Tarife mit Policierung in 2005<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

beitragspflichtige Versicherun-<br />

gen nach Tarif 2RG, 3RG<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

Tarife 2RG, 3RG<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

im Fall alleiniger Rentenerhöhungen<br />

im Fall von Rentenzuschlag mit<br />

Rentenerhöhungen<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Tarif 1RG<br />

Tarife 2RG, 3RG<br />

162<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

bis 35 Jahre: 1,0‰<br />

über 35 Jahre: 0,9‰<br />

1,5%<br />

3,5%<br />

1,7%<br />

1,0%<br />

Bestandsjahr:<br />

1.-10. Jahr: 1,0‰<br />

11.-20. Jahr: 4,0‰<br />

21.-30. Jahr: 6,5‰<br />

ab 31. Jahr: 6,0‰<br />

1.-10. Jahr: 0,9‰<br />

11.-20. Jahr: 3,6‰<br />

21.-30. Jahr: 5,4‰<br />

ab 31. Jahr: 4,8‰<br />

Beitragssumme<br />

maßgebendes (konventionelles)Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />

zu Beginn der Rentenzahlung<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

(konventionelles) Deckungskapital<br />

für jedes Versicherungsjahr<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, bei Sonderzahlungen<br />

oder Versicherungen mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />

ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />

verzinsliche Ansammlung bei Tarif<br />

1RG und Umrechnung in Anteileinheiten zum<br />

jeweiligen Ausgabepreis und Gutschrift der<br />

Versicherung bei den Tarifen 2RG, 3RG (die bei<br />

Beginn der Rentenzahlung fällige Zuteilung wird<br />

nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />

sei denn, die Verlängerung der Aufschubzeit<br />

wird verlangt); das bei Rentenbeginn vorhandene<br />

Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung<br />

verwendet<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />

Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />

auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />

möglich;<br />

der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />

des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />

Deckungskapitals (bei bereits im<br />

Rentenbezug befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />

des auf den Vertrag entfallenden<br />

Rentenzuschlagfonds) und eines modifizierten<br />

überschussberechtigten Deckungskapitals jeweils<br />

zu Beginn der Rentenzahlung; der Rentenzuschlag<br />

wird in % der garantierten Rente<br />

bemessen;<br />

die Modifikation besteht für die Zins-Über-<br />

schussanteile in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />

um 0,7%-Punkte;<br />

die Kosten-Überschussanteile bei den Tarifen<br />

2RG, 3RG werden zur Bildung eines höheren<br />

Rentenzuschlags bzw. von um 0,3%-Punkte<br />

höheren Rentenerhöhungen verwendet<br />

Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />

zur sofortigen Rentenerhöhung (bei<br />

vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei vorverlegtem<br />

Rentenbeginn werden reduzierte Leistungen<br />

fällig)

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