Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
6.5 Gewinnverbände AVZ7, AVZ8 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen nach dem AltZertG, AVZ4, KAVZ4 der Bestands-<br />
gruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen nach dem AltZertG, KAVZ7, KAVZ8 der Bestandsgruppe Kollektiv-Renten-<br />
versicherungen nach dem AltZertG<br />
zertifizierte RG-Tarife mit Policierung in 2005<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherun-<br />
gen nach Tarif 2RG, 3RG<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
Tarife 2RG, 3RG<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Fall alleiniger Rentenerhöhungen<br />
im Fall von Rentenzuschlag mit<br />
Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarif 1RG<br />
Tarife 2RG, 3RG<br />
162<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 35 Jahre: 1,0‰<br />
über 35 Jahre: 0,9‰<br />
1,5%<br />
3,5%<br />
1,7%<br />
1,0%<br />
Bestandsjahr:<br />
1.-10. Jahr: 1,0‰<br />
11.-20. Jahr: 4,0‰<br />
21.-30. Jahr: 6,5‰<br />
ab 31. Jahr: 6,0‰<br />
1.-10. Jahr: 0,9‰<br />
11.-20. Jahr: 3,6‰<br />
21.-30. Jahr: 5,4‰<br />
ab 31. Jahr: 4,8‰<br />
Beitragssumme<br />
maßgebendes (konventionelles)Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />
zu Beginn der Rentenzahlung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
(konventionelles) Deckungskapital<br />
für jedes Versicherungsjahr<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, bei Sonderzahlungen<br />
oder Versicherungen mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende des<br />
ersten, bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des zweiten Versicherungsjahres;<br />
verzinsliche Ansammlung bei Tarif<br />
1RG und Umrechnung in Anteileinheiten zum<br />
jeweiligen Ausgabepreis und Gutschrift der<br />
Versicherung bei den Tarifen 2RG, 3RG (die bei<br />
Beginn der Rentenzahlung fällige Zuteilung wird<br />
nicht mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es<br />
sei denn, die Verlängerung der Aufschubzeit<br />
wird verlangt); das bei Rentenbeginn vorhandene<br />
Überschussguthaben wird zur Rentenerhöhung<br />
verwendet<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn; zum einen<br />
Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich;<br />
der Rentenzuschlag ergibt sich aus dem Quotienten<br />
des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals (bei bereits im<br />
Rentenbezug befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />
des auf den Vertrag entfallenden<br />
Rentenzuschlagfonds) und eines modifizierten<br />
überschussberechtigten Deckungskapitals jeweils<br />
zu Beginn der Rentenzahlung; der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente<br />
bemessen;<br />
die Modifikation besteht für die Zins-Über-<br />
schussanteile in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 0,7%-Punkte;<br />
die Kosten-Überschussanteile bei den Tarifen<br />
2RG, 3RG werden zur Bildung eines höheren<br />
Rentenzuschlags bzw. von um 0,3%-Punkte<br />
höheren Rentenerhöhungen verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
zur sofortigen Rentenerhöhung (bei<br />
vorzeitiger Vertragsbeendigung und bei vorverlegtem<br />
Rentenbeginn werden reduzierte Leistungen<br />
fällig)