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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anhang<br />

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schäden, Abläufe, Renten und Rückkäufe)<br />

wurde für jeden bis zum Abschlussstichtag eingetretenen, der Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der<br />

Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Fall einzeln entsprechend der erwarteten Leistung gebildet. Für bis<br />

zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung noch nicht bekannte Schäden des Geschäftsjahres wurde eine<br />

pauschale Spätschadenrückstellung gebildet. Wegen des BGH-Urteils vom 12. Oktober 2005 wurden für<br />

bereits vorzeitig abgegangene Versicherungen die erhöhten Rückkaufsleistungen zurückgestellt, soweit sie<br />

aus Verträgen resultieren, auf die sich das BGH-Urteil erstreckt. Die erwarteten Nachzahlungen für Abgänge<br />

vor der Verkündigung des Urteils wurden unter Berücksichtigung von Beobachtungen zu geltend gemachten<br />

Ansprüchen in der Vergangenheit ermittelt.<br />

Der Fonds für die Schluss-Überschussanteile wurde so berechnet, dass sich für jede Versicherung der Teil<br />

des zu ihrem regulären Fälligkeitszeitpunkt (Ablauf der Versicherung oder Rentenbeginn bei aufgeschobenen<br />

Rentenversicherungen) vorgesehenen Schluss-Überschussanteils ergab, der dem Verhältnis der abgelaufenen<br />

Versicherungsdauer zu der gesamten Versicherungsdauer oder der gesamten Aufschubzeit für<br />

Rentenversicherungen entspricht, abgezinst mit einem je Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe<br />

festgelegten Zinssatz. Für den Altbestand im Sinne von § 11 c VAG und Artikel 16 § 2 des Dritten<br />

Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG erfolgte die Berechnung nach dem von der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Geschäftsplan. Der Zinssatz beträgt 8,5 %, laufzeitunabhängige<br />

Sockelbeträge bleiben - mit Ausnahme bei der Vermögensbildungsversicherung - in Höhe von 6 % der<br />

Versicherungssumme unberücksichtigt. Für die Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und die<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beträgt der Zinssatz 6,5 %. Für den Neubestand entspricht der<br />

Zinssatz dem über 10 Jahre errechneten arithmetischen Mittel der Umlaufrenditen der Anleihen der<br />

öffentlichen Hand gemäß der von der Deutschen Bundesbank in ihren Monatsberichten veröffentlichten<br />

Kapitalmarktstatistik (4,3 %).<br />

Für vorzeitig fällige Schluss-Überschussanteile wurden von der Restlaufzeit und der voraussichtlichen<br />

Inanspruchnahme abhängige Abschläge auf die bei Ablauf fällige Leistung berücksichtigt. Für die Selbständige<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (jeweils für Bedingungen mit<br />

einem Auflagedatum vor 1995) beträgt der Zinssatz 6,5 %.<br />

Die Deckungsrückstellung der Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern<br />

getragen wird (Fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen), wurde für jede<br />

Versicherung einzeln retrospektiv ermittelt, in Anteileinheiten geführt und beinhaltet auch die<br />

Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Jahre und beitragsfreie Versicherungen. Für den Altbestand<br />

im Sinne des § 11 c VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG<br />

sind diese Grundsätze gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschäftsplanmäßig<br />

festgelegt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie der<br />

aufgrund des § 65 Abs. 1 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet. Die Verwaltungskosten für die<br />

beitragspflichtige Zeit wurden implizit berücksichtigt. Sofern in den Versicherungen garantierte Leistungen für<br />

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