Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- beitragsbezogener Teil<br />
beitragspflichtige Versiche-<br />
rungen nach Tarif FR<br />
beitragspflichtige Versiche-<br />
rungen nach Tarif FRS, FRB,<br />
FRBZ<br />
- auf fondsgebundenes<br />
Deckungskapital bezogener Teil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />
und Sonderzahlungen<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
Tarif FR<br />
Tarif FRS<br />
Tarif FRB, FRBZ<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
alternativ alleinige Renten-<br />
erhöhungen<br />
150<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 15 Jahre: 3,2%<br />
über 15 Jahre: 4,0%<br />
bis 15 Jahre: 3,0%<br />
über 15 Jahre: 3,5%<br />
0,22%<br />
0,05%<br />
20%<br />
0%<br />
65%<br />
0,2%<br />
0,3%<br />
2,0%<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
fondsgeb. Deckungskapital<br />
inkl. Überschussguthaben<br />
(ohne Zusatzversicherungen)<br />
zum Zuteilungszeitpunkt<br />
Risikobeitrag<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, fällt das Ende der<br />
Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />
Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />
Ende der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />
Überschussanteil gewährt, bei Sonderzahlungen,<br />
Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder<br />
mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />
ab 20 Jahren erstmals zum<br />
Ende des zweiten Versicherungsjahres. Versicherungen,<br />
die durch Einstellung der Beitragszahlung<br />
zum Ende des Versicherungsjahres<br />
beitragsfrei werden, erhalten zu diesem Zeitpunkt<br />
die für beitragspflichtige Versicherungen<br />
geltenden Überschussanteile;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Zuführung<br />
zum Deckungskapital; der Überschussanteil<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht<br />
mehr in Anteileinheiten umgerechnet<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />
Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />
eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />
der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />
soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ ist auch die alleinige<br />
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen<br />
möglich; der Rentenzuschlag ergibt sich aus<br />
dem Quotienten des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines<br />
modifizierten überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung<br />
des Rechnungszinses um 1,7%-Punkte;<br />
der Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />
Rente bemessen;<br />
die Risiko-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet