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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

- beitragsbezogener Teil<br />

beitragspflichtige Versiche-<br />

rungen nach Tarif FR<br />

beitragspflichtige Versiche-<br />

rungen nach Tarif FRS, FRB,<br />

FRBZ<br />

- auf fondsgebundenes<br />

Deckungskapital bezogener Teil<br />

Versicherungen mit laufender<br />

Beitragszahlung<br />

Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />

und Sonderzahlungen<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

Tarif FR<br />

Tarif FRS<br />

Tarif FRB, FRBZ<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

im Regelfall Rentenzuschlag<br />

mit Rentenerhöhungen<br />

alternativ alleinige Renten-<br />

erhöhungen<br />

150<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

bis 15 Jahre: 3,2%<br />

über 15 Jahre: 4,0%<br />

bis 15 Jahre: 3,0%<br />

über 15 Jahre: 3,5%<br />

0,22%<br />

0,05%<br />

20%<br />

0%<br />

65%<br />

0,2%<br />

0,3%<br />

2,0%<br />

Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />

für Zusatzversicherungen<br />

fondsgeb. Deckungskapital<br />

inkl. Überschussguthaben<br />

(ohne Zusatzversicherungen)<br />

zum Zuteilungszeitpunkt<br />

Risikobeitrag<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, fällt das Ende der<br />

Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />

Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />

Ende der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />

Überschussanteil gewährt, bei Sonderzahlungen,<br />

Versicherungen gegen Einmalbeitrag oder<br />

mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zum<br />

Ende des zweiten Versicherungsjahres. Versicherungen,<br />

die durch Einstellung der Beitragszahlung<br />

zum Ende des Versicherungsjahres<br />

beitragsfrei werden, erhalten zu diesem Zeitpunkt<br />

die für beitragspflichtige Versicherungen<br />

geltenden Überschussanteile;<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis der Anteileinheiten und Zuführung<br />

zum Deckungskapital; der Überschussanteil<br />

bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht<br />

mehr in Anteileinheiten umgerechnet<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />

Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />

eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />

der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />

soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />

alternativ ist auch die alleinige<br />

Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen<br />

möglich; der Rentenzuschlag ergibt sich aus<br />

dem Quotienten des rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />

Deckungskapitals und eines<br />

modifizierten überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

jeweils zu Beginn der Rentenzahlung;<br />

die Modifikation besteht in einer Erhöhung<br />

des Rechnungszinses um 1,7%-Punkte;<br />

der Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />

Rente bemessen;<br />

die Risiko-Überschussanteile werden zur Bildung<br />

von um 0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />

verwendet

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