Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
5.6 Gewinnverband E7<br />
Tarif 1FLR als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004<br />
5.7 Gewinnverband K7<br />
Tarif 1FLR als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2004<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherungen<br />
beitragsfreie Versicherungen<br />
vor Beginn der Rentenzahlung<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
keine Beitragsbefreiung wegen<br />
Erwerbsunfähigkeit besteht<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
- alternativ alleinige Rentenerhöhungen<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.1.2005 und Renten<br />
aus Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2005<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
Beitragsbefreiung wegen Erwerbsunfähigkeit<br />
bestand<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 34 Jahre: 6,75%<br />
ab 35 Jahre: 8,00%<br />
0,5‰<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
Beitragssumme bei planmäßig<br />
beitragsfreien Versicherungen<br />
bzw. durch die Aufschubzeit<br />
geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der<br />
Beitragsfreistellung<br />
20% Risikobeitrag für das<br />
Erwerbsunfähigkeitsrisiko<br />
5,0%<br />
1,0%<br />
1,5%<br />
1,7%<br />
25%<br />
Deckungskapital ohne Verwaltungskostenrückstellung<br />
zu Beginn der Rentenzahlung<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
für die vollen Versicherungsjahre,<br />
für die Beitragsbefreiung<br />
aufgrund von<br />
Erwerbsunfähigkeit gewährt<br />
wurde<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht<br />
auf laufende Rentenzahlungen entfallen, zum<br />
Ende des Versicherungsjahres, erstmals zum<br />
Ende des zweiten Versicherungsjahres (bei einer<br />
Beitragszahlungsdauer unter 20 Jahren<br />
erstmals zum Ende des ersten Versicherungsjahres);<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der Überschussanteil<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht mehr<br />
in Anteileinheiten umgerechnet, es sei denn,<br />
die Kapitalabfindung wird in Wertpapieren verlangt<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
Zins-Überschussanteile zum einen Teil zur Bildung<br />
eines Rentenzuschlags, der mit Beginn<br />
der Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />
soweit möglich zur Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen;<br />
alternativ alleinige jährliche<br />
Rentenerhöhungen; der Rentenzuschlag ergibt<br />
sich aus dem Quotienten des rechnungsmäßigen<br />
Deckungskapitals (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />
des auf den Vertrag entfallenden<br />
Rentenzuschlagfonds) und eines modifizierten<br />
Deckungskapitals jeweils zu Beginn der Rentenzahlung;<br />
die Modifikation besteht in einer Erhöhung des<br />
Rechnungszinses um 0,5%-Punkte, für Dynamikerhöhungen<br />
mit Beginn ab 1.1. 2005 und<br />
Renten aus Überschussguthaben mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2005 Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 0,7%-Punkte; der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Kosten-Überschussanteile werden zur Bildung<br />
eines höheren Rentenzuschlags bzw. von<br />
um 0,4%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
verwendet<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung werden<br />
gegebenenfalls reduzierte Leistungen fällig)<br />
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