Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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5 Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände AV1 und KAV1)<br />
Anlage zum Anhang<br />
5.1 Gewinnverband E1<br />
Tarif 1FLR, Beginnjahre bis 1995 (Die Sätze gelten nicht für Dynamik-Erhöhungen mit Beginn ab Oktober 1996.)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherun-<br />
gen<br />
durch vorzeitige Einstellung der<br />
Beitragszahlung beitragsfreie<br />
Versicherungen vor Beginn der<br />
Rentenzahlung<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
keine Beitragsbefreiung wegen<br />
Erwerbsunfähigkeit besteht,<br />
vor Beginn der Rentenzahlung<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
Zins-Überschussanteil<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />
falls<br />
Beitragsbefreiung wegen Erwerbsunfähigkeit<br />
bestand<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 19 Jahre: 0%<br />
20 bis 34 Jahre: 0,5%<br />
ab 35 Jahre: 1,0%<br />
0,5‰<br />
Erreichtes Alter Männer Frauen<br />
bis 30 Jahre: 1,50% 0,50%<br />
31 bis 40 J.: 0,75% 1,00%<br />
ab 41 Jahre: 0% 1,50%<br />
0%<br />
25%<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen<br />
durch die Aufschubzeit in<br />
Jahren geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[5]<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
für die vollen Versicherungsjahre,<br />
für die Beitragsbefreiung<br />
aufgrund von<br />
Erwerbsunfähigkeit gewährt<br />
wurde<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn<br />
des dritten Versicherungsjahres, zusätzlich bei<br />
Beginn der Rentenzahlung;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der zusätzliche Überschussanteil<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht<br />
mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es sei<br />
denn, die Kapitalabfindung wird in Wertpapieren<br />
verlangt<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn<br />
des zweiten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
jährliche Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />
(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
werden gegebenenfalls reduzierte Leistungen<br />
fällig)<br />
5.2 Gewinnverband E2<br />
Tarif 1FLR, Beginnjahre von Ende 1995 bis Ende 1998 (Die Sätze gelten auch für Dynamik-Erhöhungen mit Beginn ab<br />
Oktober 1996 zu Versicherungen des Gewinnverbandes E1.)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragspflichtige Versicherungen<br />
durch vorzeitige Einstellung der<br />
Beitragszahlung beitragsfreie<br />
Versicherungen vor Beginn der<br />
Rentenzahlung<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
bis 19 Jahre: 1,5%<br />
20 bis 34 Jahre: 2,5%<br />
ab 35 Jahre: 3,5%<br />
0,5‰<br />
Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />
ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen<br />
durch die Aufschubzeit in<br />
Jahren geteilter Rückkaufswert<br />
zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn<br />
des dritten Versicherungsjahres, zusätzlich bei<br />
Beginn der Rentenzahlung;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />
zur Versicherung; der zusätzliche Überschussanteil<br />
bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht<br />
mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es sei<br />
denn, die Kapitalabfindung wird in Wertpapieren<br />
verlangt<br />
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