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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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5 Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen (ohne Gewinnverbände AV1 und KAV1)<br />

Anlage zum Anhang<br />

5.1 Gewinnverband E1<br />

Tarif 1FLR, Beginnjahre bis 1995 (Die Sätze gelten nicht für Dynamik-Erhöhungen mit Beginn ab Oktober 1996.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

beitragspflichtige Versicherun-<br />

gen<br />

durch vorzeitige Einstellung der<br />

Beitragszahlung beitragsfreie<br />

Versicherungen vor Beginn der<br />

Rentenzahlung<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />

falls<br />

keine Beitragsbefreiung wegen<br />

Erwerbsunfähigkeit besteht,<br />

vor Beginn der Rentenzahlung<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

Zins-Überschussanteil<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

bei Einschluss des Erwerbsunfähigkeits-Zusatzschutzes,<br />

falls<br />

Beitragsbefreiung wegen Erwerbsunfähigkeit<br />

bestand<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

bis 19 Jahre: 0%<br />

20 bis 34 Jahre: 0,5%<br />

ab 35 Jahre: 1,0%<br />

0,5‰<br />

Erreichtes Alter Männer Frauen<br />

bis 30 Jahre: 1,50% 0,50%<br />

31 bis 40 J.: 0,75% 1,00%<br />

ab 41 Jahre: 0% 1,50%<br />

0%<br />

25%<br />

Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />

ohne Beiträge für<br />

Zusatzversicherungen<br />

durch die Aufschubzeit in<br />

Jahren geteilter Rückkaufswert<br />

zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung<br />

Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />

ohne Beiträge für<br />

Zusatzversicherungen<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />

für die vollen Versicherungsjahre,<br />

für die Beitragsbefreiung<br />

aufgrund von<br />

Erwerbsunfähigkeit gewährt<br />

wurde<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn<br />

des dritten Versicherungsjahres, zusätzlich bei<br />

Beginn der Rentenzahlung;<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />

zur Versicherung; der zusätzliche Überschussanteil<br />

bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht<br />

mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es sei<br />

denn, die Kapitalabfindung wird in Wertpapieren<br />

verlangt<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn<br />

des zweiten Jahres nach Rentenbeginn;<br />

jährliche Rentenerhöhungen<br />

Schluss-Überschussanteil bei Beginn der Rentenzahlung<br />

(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

werden gegebenenfalls reduzierte Leistungen<br />

fällig)<br />

5.2 Gewinnverband E2<br />

Tarif 1FLR, Beginnjahre von Ende 1995 bis Ende 1998 (Die Sätze gelten auch für Dynamik-Erhöhungen mit Beginn ab<br />

Oktober 1996 zu Versicherungen des Gewinnverbandes E1.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

beitragspflichtige Versicherungen<br />

durch vorzeitige Einstellung der<br />

Beitragszahlung beitragsfreie<br />

Versicherungen vor Beginn der<br />

Rentenzahlung<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

bis 19 Jahre: 1,5%<br />

20 bis 34 Jahre: 2,5%<br />

ab 35 Jahre: 3,5%<br />

0,5‰<br />

Jahresbeitrag der Hauptversicherung<br />

ohne Beiträge für<br />

Zusatzversicherungen<br />

durch die Aufschubzeit in<br />

Jahren geteilter Rückkaufswert<br />

zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zu Beginn<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn<br />

des dritten Versicherungsjahres, zusätzlich bei<br />

Beginn der Rentenzahlung;<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis der Anteileinheiten und Gutschrift<br />

zur Versicherung; der zusätzliche Überschussanteil<br />

bei Beginn der Rentenzahlung wird nicht<br />

mehr in Anteileinheiten umgerechnet, es sei<br />

denn, die Kapitalabfindung wird in Wertpapieren<br />

verlangt<br />

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