Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie nicht auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung, aufgeschobe-<br />
ne Rentenversicherungen ohne<br />
Kapitalwahlrecht gegen Ein-<br />
malbeitrag (mit Ausnahme von<br />
Sonderzahlungen), sofern der<br />
Einmalbeitrag aus einer abge-<br />
laufenen Versicherung bei<br />
der AachenMünchener stammt<br />
übrige Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag und Sonderzah-<br />
lungen<br />
Jährliche Überschussanteile,<br />
soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag<br />
mit Rentenerhöhungen<br />
- alternativ alleinige Rentenerhö-<br />
hungen<br />
Sonderzahlungen ab 1.1.2007<br />
und Renten aus deren Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.2007<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Tarif KR<br />
Tarif KRS, KRB und konventionelle<br />
Dynamikerhöhungen<br />
inkl. der von Tarif KRBZ<br />
Tarif KRBZ<br />
1,5%<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [5]<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 1,5% bzw. 2,0% für Sonderzahlungen<br />
ab 1.1.2007) und dem über den Rechnungszins von 2,75% (bzw. 2,25% für Sonderzahlungen ab<br />
1.1.2007) hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz für Beitragsdepots<br />
0,2%<br />
0,8%<br />
1,5%<br />
2,0%<br />
beitrags- beitrags-<br />
pflichtig frei<br />
5,5‰ 5,0‰<br />
3,75‰ 4,0‰<br />
2,5‰ 2,75‰<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [6]<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [6]<br />
Deckungskapital bei Ablauf<br />
der Aufschubzeit einschließlich<br />
Deckungskapital bzw.<br />
verzinslich angesammeltem<br />
Guthaben (jedoch nicht<br />
fondsgebundenem Guthaben)<br />
der Leistungen aus der<br />
laufenden Überschussbeteiligung<br />
für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />
des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />
zugeteilte Überschussanteile werden im Regelfall<br />
– ausgenommen Tarif SRG und SRGS –<br />
zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung<br />
einsetzt, zum anderen Teil soweit möglich zur<br />
Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen verwendet;<br />
alternativ ist auch – bei Tarif SRG und<br />
SRGS ausschließlich – die alleinige Bildung von<br />
Rentenerhöhungen möglich; der Rentenzuschlag<br />
ergibt sich aus dem Quotienten des<br />
rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals und eines modifizierten überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals jeweils<br />
zu Beginn der Rentenzahlung; der Rentenzuschlag<br />
wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />
die Modifikation besteht für Sonderzahlungen<br />
ab 1.1.2007 und Renten aus deren Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn ab<br />
1.1.2007 in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />
um 1,2%-Punkte, sonst um 0,7%-Punkte;<br />
Risiko-Überschussanteile zur Bildung von um<br />
0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
(anteilig für bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
unvollendete Versicherungsjahre) zur sofortigen<br />
Rentenerhöhung (sofern schon eine Zuteilung<br />
aus der laufenden Überschussbeteiligung<br />
erfolgt ist, werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />
durch Rückkauf oder Tod und bei<br />
vorverlegtem Ablauf der Aufschubzeit reduzierte<br />
Leistungen fällig,<br />
bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei<br />
Sonderzahlungen sind die Schluss-Überschussanteilsätze<br />
für die ersten 5 Jahre der Versicherungsdauer<br />
noch mit 0,3 zu multiplizieren.<br />
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