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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

Versicherungen mit laufender<br />

Beitragszahlung, aufgeschobe-<br />

ne Rentenversicherungen ohne<br />

Kapitalwahlrecht gegen Ein-<br />

malbeitrag (mit Ausnahme von<br />

Sonderzahlungen), sofern der<br />

Einmalbeitrag aus einer abge-<br />

laufenen Versicherung bei<br />

der AachenMünchener stammt<br />

übrige Versicherungen gegen<br />

Einmalbeitrag und Sonderzah-<br />

lungen<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

- im Regelfall Rentenzuschlag<br />

mit Rentenerhöhungen<br />

- alternativ alleinige Rentenerhö-<br />

hungen<br />

Sonderzahlungen ab 1.1.2007<br />

und Renten aus deren Überschussguthaben<br />

mit Zahlungsbeginn<br />

ab 1.1.2007<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Tarif KR<br />

Tarif KRS, KRB und konventionelle<br />

Dynamikerhöhungen<br />

inkl. der von Tarif KRBZ<br />

Tarif KRBZ<br />

1,5%<br />

maßgebendes (konventionelles)<br />

Versicherungsnehmer-<br />

Guthaben [5]<br />

Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />

Zins-Überschussanteilsatz für Versicherungen mit laufender Beitragszahlung (2007: 1,5% bzw. 2,0% für Sonderzahlungen<br />

ab 1.1.2007) und dem über den Rechnungszins von 2,75% (bzw. 2,25% für Sonderzahlungen ab<br />

1.1.2007) hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz für Beitragsdepots<br />

0,2%<br />

0,8%<br />

1,5%<br />

2,0%<br />

beitrags- beitrags-<br />

pflichtig frei<br />

5,5‰ 5,0‰<br />

3,75‰ 4,0‰<br />

2,5‰ 2,75‰<br />

maßgebendes (konventionelles)<br />

Versicherungsnehmer-<br />

Guthaben [6]<br />

maßgebendes (konventionelles)<br />

Versicherungsnehmer-<br />

Guthaben [6]<br />

Deckungskapital bei Ablauf<br />

der Aufschubzeit einschließlich<br />

Deckungskapital bzw.<br />

verzinslich angesammeltem<br />

Guthaben (jedoch nicht<br />

fondsgebundenem Guthaben)<br />

der Leistungen aus der<br />

laufenden Überschussbeteiligung<br />

für jedes Jahr der Aufschubzeit<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals am Ende<br />

des ersten Jahres nach Rentenbeginn;<br />

zugeteilte Überschussanteile werden im Regelfall<br />

– ausgenommen Tarif SRG und SRGS –<br />

zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

der mit Beginn der Rentenzahlung<br />

einsetzt, zum anderen Teil soweit möglich zur<br />

Bildung von jährlichen Rentenerhöhungen verwendet;<br />

alternativ ist auch – bei Tarif SRG und<br />

SRGS ausschließlich – die alleinige Bildung von<br />

Rentenerhöhungen möglich; der Rentenzuschlag<br />

ergibt sich aus dem Quotienten des<br />

rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />

Deckungskapitals und eines modifizierten überschussberechtigten<br />

Deckungskapitals jeweils<br />

zu Beginn der Rentenzahlung; der Rentenzuschlag<br />

wird in % der garantierten Rente bemessen;<br />

die Modifikation besteht für Sonderzahlungen<br />

ab 1.1.2007 und Renten aus deren Überschussguthaben<br />

mit Zahlungsbeginn ab<br />

1.1.2007 in einer Erhöhung des Rechnungszinses<br />

um 1,2%-Punkte, sonst um 0,7%-Punkte;<br />

Risiko-Überschussanteile zur Bildung von um<br />

0,2%-Punkte höheren Rentenerhöhungen<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

(anteilig für bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

unvollendete Versicherungsjahre) zur sofortigen<br />

Rentenerhöhung (sofern schon eine Zuteilung<br />

aus der laufenden Überschussbeteiligung<br />

erfolgt ist, werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

durch Rückkauf oder Tod und bei<br />

vorverlegtem Ablauf der Aufschubzeit reduzierte<br />

Leistungen fällig,<br />

bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei<br />

Sonderzahlungen sind die Schluss-Überschussanteilsätze<br />

für die ersten 5 Jahre der Versicherungsdauer<br />

noch mit 0,3 zu multiplizieren.<br />

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