Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener
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Anlage zum Anhang<br />
12.3 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZV) der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung AG“<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Versicherungen der Aktiven:<br />
Jährliche Überschussanteile<br />
Schluss-Überschussanteil<br />
Versicherungen der Berufs-<br />
unfähigen:<br />
Jährl. Zins-Überschussanteile<br />
Beitragsbefreiungrente<br />
Berufsunfähigkeitsrente<br />
180<br />
7,5%<br />
6%<br />
Kürzung um 7,5%-Punkte (bei<br />
negativer Differenz wird der gekürzteSchluss-Überschussanteilsatz<br />
gleich 0 gesetzt)<br />
0,6%<br />
BUZV-Jahresbeitrag<br />
gezahlte BUZV-Beitragssumme<br />
für die voll zurückgelegten<br />
Versicherungsjahre,<br />
für die bis 2002 begonnenen<br />
Versicherungsjahre gilt ein<br />
Satz von 25%, für die in<br />
2003 oder 2004 begonnenen<br />
Versicherungsjahre 12%;<br />
bei Versicherungen mit abgekürzterBeitragszahlungsdauer<br />
wird als Maßstab der<br />
fiktive Beitragsaufwand einer<br />
entsprechenden beitragspflichtigen<br />
Versicherung mit<br />
übereinstimmender Versicherungs-<br />
und Beitragszahlungsdauer<br />
zugrunde gelegt.<br />
bei Versicherungen mit gegenüber<br />
der Leistungsdauer<br />
abgekürzter Versicherungsdauer<br />
im Falle des Eintritts<br />
der Berufsunfähigkeit, für die<br />
vor 2005 begonnenen Versicherungsjahre<br />
Kürzung um<br />
7,5%-Punkte<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
der Beitragsbefreiungsrente<br />
0,6% maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
der Berufsunfähigkeitsrente<br />
jährliche Überschussanteile anteilig mit jeder<br />
Beitragszahlung; Anrechnung des laufenden<br />
Überschussanteils auf den Beitrag<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf, Rückkauf,<br />
Tod oder Eintritt der Berufsunfähigkeit ab<br />
Beginn des 2. Versicherungsjahres<br />
Zins- und Ansammlungs-Überschussanteile zu<br />
Beginn jedes Versicherungsjahres, erstmals zu<br />
Beginn des Versicherungsjahres, das frühestens<br />
ein Jahr nach Beginn der Beitragsbefreiung<br />
beginnt; verzinsliche Ansammlung der jährlichen<br />
Überschussanteile<br />
Zins-Überschussanteile zu Beginn jedes Versicherungsjahres,<br />
erstmals zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />
das frühestens ein Jahr nach<br />
Rentenbeginn beginnt; Verwendung der jährlichen<br />
Überschussanteile zur sofortigen Rentenerhöhung