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Geschäftsbericht 2006 - Aachenmünchener

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Anlage zum Anhang<br />

12.3 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZV) der ehemaligen „die individuale Lebensversicherung AG“<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Versicherungen der Aktiven:<br />

Jährliche Überschussanteile<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Versicherungen der Berufs-<br />

unfähigen:<br />

Jährl. Zins-Überschussanteile<br />

Beitragsbefreiungrente<br />

Berufsunfähigkeitsrente<br />

180<br />

7,5%<br />

6%<br />

Kürzung um 7,5%-Punkte (bei<br />

negativer Differenz wird der gekürzteSchluss-Überschussanteilsatz<br />

gleich 0 gesetzt)<br />

0,6%<br />

BUZV-Jahresbeitrag<br />

gezahlte BUZV-Beitragssumme<br />

für die voll zurückgelegten<br />

Versicherungsjahre,<br />

für die bis 2002 begonnenen<br />

Versicherungsjahre gilt ein<br />

Satz von 25%, für die in<br />

2003 oder 2004 begonnenen<br />

Versicherungsjahre 12%;<br />

bei Versicherungen mit abgekürzterBeitragszahlungsdauer<br />

wird als Maßstab der<br />

fiktive Beitragsaufwand einer<br />

entsprechenden beitragspflichtigen<br />

Versicherung mit<br />

übereinstimmender Versicherungs-<br />

und Beitragszahlungsdauer<br />

zugrunde gelegt.<br />

bei Versicherungen mit gegenüber<br />

der Leistungsdauer<br />

abgekürzter Versicherungsdauer<br />

im Falle des Eintritts<br />

der Berufsunfähigkeit, für die<br />

vor 2005 begonnenen Versicherungsjahre<br />

Kürzung um<br />

7,5%-Punkte<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

der Beitragsbefreiungsrente<br />

0,6% maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

der Berufsunfähigkeitsrente<br />

jährliche Überschussanteile anteilig mit jeder<br />

Beitragszahlung; Anrechnung des laufenden<br />

Überschussanteils auf den Beitrag<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf, Rückkauf,<br />

Tod oder Eintritt der Berufsunfähigkeit ab<br />

Beginn des 2. Versicherungsjahres<br />

Zins- und Ansammlungs-Überschussanteile zu<br />

Beginn jedes Versicherungsjahres, erstmals zu<br />

Beginn des Versicherungsjahres, das frühestens<br />

ein Jahr nach Beginn der Beitragsbefreiung<br />

beginnt; verzinsliche Ansammlung der jährlichen<br />

Überschussanteile<br />

Zins-Überschussanteile zu Beginn jedes Versicherungsjahres,<br />

erstmals zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />

das frühestens ein Jahr nach<br />

Rentenbeginn beginnt; Verwendung der jährlichen<br />

Überschussanteile zur sofortigen Rentenerhöhung

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